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JOHANNES PAUL II.: zur Konzilskonstitution Sacrosancto Concilio –über die heilige Liturgie

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Beatificacion-de-Juan-Pablo-II

Auszug aus dem Apostolischen Schreiben “Vicesimus quintus annus”:

I.

DIE ERNEUERUNG AUF DER LINIE DER TRADITION

3. Als Antwort auf die Bitten der Väter des Konzils von Trient, die sich um die Reform der Kirche in ihrer Zeit sorgten, nahm Papst Pius V. die Reform der liturgischen Bücher, vor allem des Breviers und des Meßbuches, vor. Dasselbe Ziel verfolgten die Päpste im Lauf der folgenden Jahrhunderte, indem sie sich um die Erneuerung oder die Festlegung der liturgischen Riten und Bücher bemühten und schließlich am Beginn dieses Jahrhunderts eine allgemeine Reform in Angriff nahmen.

Der hl. Pius X. setzte eine Sonderkommission ein und beauftragte sie mit dieser Reform, für deren Durchführung er mehrere Jahre für erforderlich hielt. Doch legte er selbst den Grundstein zu diesem Bauwerk, indem er die Feier des Sonntags wiederherstellte und das Römische Brevier erneuerte.[6] „Wahrlich, all das verlangt“, so sagte er, „nach der Meinung der Experten eine ebenso große wie langwierige Arbeit; darum müssen erst viele Jahre vergehen, bevor dieses „liturgische Gebäude“ in seiner Würde und Harmonie neu erstrahlt, wenn es einmal von der Verkrustung des Alters gereinigt sein wird“ .[7]

Pius XII. griff das große Projekt der Liturgiereform wieder auf, indem er die Enzyklika Mediator Dei [8] veröffentlichte und eine neue Kommission einsetzte.[9] Ferner fällte er Entscheidungen über einige wichtige Punkte, wie die Neuübersetzung des Psalters, um das Verständnis des Psalmengebetes zu erleichtern,[10] die Milderung der eucharistischen Nüchternheit, um einen leichteren Kommunionempfang zu fördern, den Gebrauch der Muttersprache im Rituale und vor allem die Reform der Ostervigil[11] und der Karwoche.[12]

Die Einführung zum Römischen Meßbuch von 1962 schickte man die Erklärung von Johannes XXIII. voraus, nach der „die Grundprinzipien bezüglich der allgemeinen Liturgiereform den Vätern des kommenden ökumenischen Konzils vorgelegt werden sollten“.[13]

4. Diese Reform der gesamten Liturgie entsprach einer allgemeinen Erwartung der ganzen Kirche. Denn der liturgische Geist hatte sich in fast allen Bereichen immer mehr verbreitet, verbunden mit dem Wunsch nach einer „aktiven Teilnahme an den heiligen Geheimnissen und am öffentlichen und feierlichen Gebet der Kirche“[14] wie auch mit dem Verlangen, das Wort Gottes in reicherem Maße zu hören. In Verbindung mit der biblischen Erneuerung, der ökumenischen Bewegung, mit dem missionarischen Eifer, mit der ekklesiologischen Forschung sollte die Liturgiereform zu einer umfassenden Erneuerung der ganzen Kirche beitragen. Daran habe ich in meinem Schreiben Dominicae Cenae erinnert: „Es besteht in der Tat eine sehr enge und organische Verbindung zwischen der Erneuerung der Liturgie und der Erneuerung des ganzen Lebens der Kirche. Die Kirche handelt nicht nur in der Liturgie, sie drückt sich auch in ihr aus und schöpft aus der Liturgie ihre Lebenskraft“.[15]

Die Reform der Riten und der liturgischen Bücher ist fast unmittelbar nach der Veröffentlichung der Konstitution Sacrosanctum Concilium in Angriff genommen worden und wurde in wenigen Jahren durchgeführt dank der beachtlichen und selbstlosen Arbeit einer großen Zahl von Experten und Hirten in allen Teilen der Welt.[16]

Diese Arbeit ist nach dem Leitprinzip des Konzils vorgenommen worden: Treue zur Tradition und Öffnung für einen legitimen Fortschritt.[17] Darum kann man sagen, daß die Liturgiereform streng traditionsgebunden nach der „Norm der Väter“[18] ist.

___

[6] Apost. Konst. Divino afflatu (1. November 1911): AAS 3 (1911), S. 633-638.

[7] Motu proprio Abbinc duos annos (23. Oktober 1913): AAS 5 (1913), S. 449-450.

[8] 20. November 1947: AAS 39 (1947), S. 521-600.

[9] Kongregation für die Riten, Historische Abteilung, Nr. 71, Memorandum zur Liturgiereform (1946).

[10] Pius XII., Motu proprio In cotidianis precibus (24. März 1945): AAS 37 (1945), S. 65-67.

[11] Kongregation für die Riten, Dekret Dominicae Resurrectionis (9. Februar 1951): AAS 43 (1951), S. 128-129.

[12] Kongregation für die Riten, Dekret Maxima redemptionis (16. November 1955): AAS 47 (1955), S. 838-841.

[13] Johannes XXIII., Apost. Schreiben Rubricarum instructum (25. Juli 1960): AAS 52 (1960), S. 594.

[14] Pius X., Motu proprio Tra le sollecitudini dell’ officio pastorale (22. November 1903): Pii X Pontificis Maximi Acta, I, S. 77.

[15] Brief Dominicae Cenae (24. Februar 1980), 13: AAS 72 (1980), S.146.

[16] Vgl. Konst. Sacrosanctum Concilium, Nr. 25.

[17] Vgl. ebd., Nr. 23.

[18] Vgl. ebd., Nr. 50; Römisches Meßbuch, Vorwort, Nr. 6.



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