Quantcast
Channel: POSchenker
Viewing all articles
Browse latest Browse all 6641

Das Verhältnis von Kirche und Staat

$
0
0

Kardinal Gerhard Müller (Links), Msgr. Stanisław Gądecki (Mitte), Pater Federico Lombardi (Rechts) / Foto: E. Bartkiewicz

Vortrag von Gerhard Kardinal Müller bei der Konferenz
„Die Auffassung des Staates in der Perspektive der Lehre
Joseph Kardinal Ratzingers / Benedikts XVI.“
— Volltext

Zum Anlaß des 90. Geburtstages des Papstes emeritus Benedikt XVI. fand am Mittwoch, dem 19. April 2017, in Warschau eine internationale Konferenz zum Thema „Die Auffassung des Staates in der Perspektive der Lehre Joseph Kardinal Ratzingers / Benedikts XVI.“ statt. Organisiert wurde die Tagung von der polnischen Bischofskonferenz, von der Vatikanstiftung „Joseph Ratzinger – Benedikt XVI.“ und vom Unterhaus (Sejm) des polnischen Parlaments. Zu den Sprechern gehörte auch der deutsche Kurienkardinal und Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, Gerhard Müller, dessen Vortrag wir im Folgenden dokumentieren.

***

Gerhard Kardinal Müller

Das Verhältnis von Kirche und Staat begleitet als Thema der Theologie und der Staatsphilosophie die 2000-jährige Geschichte des Christentums in allen Ländern rund um den Globus. Es geht dabei nicht nur um Abgrenzung von Zuständigkeiten und Ansprüchen, sondern vielmehr um die gemeinsame Verantwortung gegenüber dem Menschen und der Gesellschaft, zu deren Förderung  Staat und Kirche da sein wollen.

Die anthropologische Basis der Beziehung von Kirche und Staat

Nur im Licht der Bestimmung von Wesen, Weg und Ziel des Menschen können das je Eigenständige von staatlicher Macht und kirchlicher Autorität und die Beziehung zueinander präziser erfasst werden. Wichtig ist auch die Festlegung der Grenzen menschlicher Autorität. Denn der Mensch ist zwar ein ens politicum aber auch ens metaphysicum. Der Mensch ist nicht um des Staates willen da, sondern der Staat um des Menschen willen. Alles, was über die äußere Ordnung der Polis hinausgeht, nämlich: die Moral und Philosophie, die Wissenschaft und Kultur, kann äußerlich vom Staat gefördert werden, überschreitet aber wesentlich den Staat. Denn der Mensch als ein Wesen des Geistes und des Gewissen, überschreitet in Vernunft und Willen die Welt und wird unmittelbar zum Sein und seinen Gründen in der Wahrheit und Gutheit, die mit dem Sein koexistent sind. Das ist das anthropologische Grundgesetz: Der Mensch ist niemals Mittel zum Zweck, sondern er bewegt sich frei und bewusst auf  den Grund des Seins zu. Der Mensch ist in seiner Selbst- und Welttranszendenz eine auf Gott hin offenes Wesen. Eine anthropologische Fundamental-Reflexion führt weiter als die Schlagworte und Stereotypen aus den Kulturkämpfen des 19. Jahrhunderts mit dem liberalen Laizismus und aus dem 20. Jahrhundert mit den totalitären Ansprüchen der politischen Ideologien des Imperialismus, des Rassismus, des Chauvinismus und des Kommunismus. Diese Systeme waren nicht einfache Diktaturen, in denen die rohe Gewalt das Prinzip der Herrschaft ist. Sie versuchten sich an einer Neudefinition und Neuerschaffung des Menschen als homo sovieticus, als Herrenmensch aufgrund der Rasse oder des Besitzes.

Die Grenze der öffentlichen Gewalt, die das eigentliche Prinzip des demokratischen Rechtsstaates ist gegenüber den Ansprüchen auf absolute Verfügungsgewalt der Obrigkeitsstaaten, ist die unveräußerliche und unverletzliche Würde des Menschen. Und die positive Bestimmung des Staates und damit seine wahre Souveränität besteht in der Bereitschaft zum Dienst am Gemeinwohl aller seiner Bürger. Ihr Maß ist die Gerechtigkeit und Recht und damit die Garantie der bürgerlichen Freiheit als materielle Voraussetzung der personalen Freiheit, sich im Gewissen an der Wahrheit und der Liebe Maß zu nehmen.

Am Ursprung des ganzen Thematik steht die denkwürdige Auseinandersetzung Jesu mit den Pharisäern, die ihn hinsichtlich des Kirche-Staat-Verhältnisses in eine tödliche Falle locken wollten. Sie fragten ihn, den Juden als Angehörigen eines der römischen Fremdherrschaft unterworfenen, aber in die römische Herrschaft legal eingegliederten Volkes, ob es erlaubt sei, dem Kaiser Steuern zu zahlen. Die Anerkennung der Steuerpflicht war gleichbedeutend mit der Anerkennung des römischen Kaisers als legitimen Herrschers eines Volkes, das sich als Gottes Volk und Eigentum verstand. Dahinter verbirgt sich der Konflikt zwischen der Anerkennung von menschlicher und göttlicher Autorität. Es geht nicht um den Wechsel der Herrschaft bei der Annexion oder Abtretung der Provinz eines Reiches an ein anderes Reich, so wie etwa Friedrich II. von Preußen der Kaiserin Maria Theresia in den drei schlesischen Kriegen, freilich um den Preis von Hunderttausenden von Menschenleben, die Provinz Schlesien abgenommen hat.

Es stellt sich in der entscheiden Auseinandersetzung des Sohnes Gottes mit seinen Widersachern die Frage, wem der Mensch mehr gehorchen muss: Gott oder den Menschen? Was auf dem Spiel steht ist – säkular gesprochen – die Gewissens- und Religionsfreiheit und – metaphysisch gedacht – die umfassende Verantwortung des Menschen vor Gott als Schöpfer der Welt, als Ursprung der Wahrheit und als Garant des ewigen Heils.

Jesus lässt sich den Denar mit dem Bild und der Aufschrift des Kaisers zeigen. Darin ist in der Form von Steuern die hoheitliche Autorität des Staates anerkannt und seine gesamte ökonomische und administrative Zuständigkeit für die Gesellschaft symbolisiert. Jeder künftigen Theorie des Kirche-Staat-Verhältnisses liegt nun das Wort Jesu zugrunde: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.“ (Mt 22,21).

Die Fragesteller zeigten sich keineswegs zufrieden, weil Jesus ihnen nicht in die Falle ging, aber auch weil die absolute Neuheit der Antwort nicht mit ihren vertrauten Kategorien des Ausschlusses und der Konfrontation nicht zu fassen war. Was ist das Neue und Zukunftsweisende  in der Antwort Jesu?

Jesus legitimiert die politische Gewalt und begrenzt  zugleich ihre Zuständigkeit auf die Regelung der materiellen Lebensgrundlagen. Wir sagen mit der späteren Tradition, dass der Staat überhaupt, unabhängig von der Frage nach der Staatsform, nicht religiös-theokratisch oder offenbarungstheologisch, sondern naturrechtlich begründet ist. Das schließt eine unmittelbare Autorisierung staatlicher Autorität durch Gott aus, so dass positive Gesetze und Regierungsmaßnahmen oder Gerichtsurteile nicht Ausdruck des Willens Gottes sein können. Sie haben nur soweit Autorität wie menschliche fehlbare Kompetenz reicht. Positive Gesetze und Entscheidungen müssen nur der Würde und den Grundrechten des Menschen entsprechen, wie sie seiner geist-leiblichen Natur und seiner welthaften, geschichtlichen und sozialen Daseinsform entsprechen.

Ein Absolutheitsanspruch des Staates auf den Menschen in seinem sittlichen Gewissen und seiner personalen Transzendenz auf die Wahrheit und Gott widerspricht der Würde des Menschen. Sowohl der altrömische Kaiserkult und jede andere antike und moderne Form von Vergötzung des Staates ist grundsätzlich als unsittlich abzulehnen. Denn die metaphysische und ethische Vernunft sagt uns, dass niemals Menschen die absolute Verfügung über andere Menschen beanspruchen können. Auch christliche Herrscher in der Vergangenheit oder heute Christen, die in einer Demokratie ein öffentliches Amt in der Regierung, im Parlament  oder der Rechtsprechung bekleiden, können nicht Gehorsam von den Bürgern ihrer eigenen oder einer anderen Religion verlangen im Namen Gottes, dem sie sich mit dem übernatürlichen Glauben in Verstand und Freiheit ganz überantworten, sondern nur in Namen des sittlichen Grundgesetzes und der positiven Normen und Gesetze, die legitim und notwendig für alle Bürger gleichermaßen gelten.

Ist der „Kaiser“, d.h. die staatliche Autorität, auf die Regelung des Irdischen eingeschränkt, so kann das Reich und die Herrschaft Gottes den Menschen in seinem ganzen inneren und äußeren Sein umfassen. Universale Gottorientierung und konkrete Weltverantwortung bedingen sich einander wenigstens nach den Grundsätzen des christlichen Glaubens. Das Reich Gottes ist nicht von der Welt und ihrer Art, sondern es ist Gott in uns, der sich als Ursprung unseres Daseins und als Ziel unserer höchsten Berufung geoffenbart hat, nämlich in seinem Fleisch gewordenen Wort und dem in unser Herz eingegossenen Heiligen Geist.

Der umfassende Anspruch  Gottes auf den Menschen, insofern er sich in Christus als Weg, Wahrheit und Leben für jeden Menschen ohne Ausnahme offenbart hat, ist nicht identisch mit der Autorität seiner Kirche, aber er will durch ihre Botschaft und ihr Leben in der Welt und der Gesellschaft bekannt und ursprünglich verwirklicht werden. Darum  beschränkt sich die Sendung der Kirche nicht auf religiös-spirituelle Angebote und sozial-karitative Initiativen. Ihr Apostolat besteht in der Verkündigung des universalen Heilswillens Gottes, der den Menschen zur Anteilhabe an seiner Wahrheit und seiner Güte beruft im ewigen Leben.

Zugleich ist die Kirche „Zeichen und Schutz der Transzendenz der Person“ (Gaudium et spes 76) gegenüber jedem politischen, religiös und ideologisch verbrämten Totalitätsanspruch von Menschen über Menschen. Nur wo Gott herrscht, wird der Mensch frei, weil allen Seins mächtige Gott durch die Schöpfung, Erlösung und Vollendung des Menschen nichts gewinnt und verliert. Darum bedeutet die Offenbarung seiner Wahrheit und die Mitteilung seiner Gnade immer Erhöhung und Vollendung des Menschen. Endliche Ursachen begrenzen sich und konkurrieren miteinander. Wo Gottes Unendlichkeit und des Menschen Endlichkeit aufeinandertreffen, wird der Mensch nicht gedemütigt, eingeschüchtert und unterdrückt, sondern erhoben zur „Freiheit und Herrlichkeit der Kinder Gottes“ (Röm 8,21), dort wird das Sterbliche und Vergängliche von der Unsterblichkeit und der Unvergänglichkeit bekleidet, wird der Tod vom Leben verschlungen. ( 1 Kor 15,55).

Um des irdischen und ewigen Heils des Menschen Willens arbeiten die Christen und die Kirche mit allen Menschen guten Willens in einer pluralistischen Gesellschaft zusammen und leisten ihren Beitrag zum Funktionieren der legitimen staatlichen Einrichtungen. Die Kooperation der Kirche mit dem Staat muss aber immer auch kritisch und in richtiger Distanz betrachtet werden. Denn die Kirche des gekreuzigten und auferstandenen Herrn „setzt ihre Hoffnung nicht auf Privilegien, die ihr von der staatlichen Autorität angeboten werden. Sie wird sogar auf die Ausübung von legitim erworbenen Rechten verzichten, wenn feststeht, dass durch ihre Inanspruchnahme die Lauterkeit ihres Zeugnisses in Frage gestellt wird“. (Gaudium et spes 76). Diese Einsicht des II. Vatikanischen Konzils hatte Papst Benedikt in seiner Rede in Freiburg i. Br. bei seiner Deutschland-Reise 2011 aufgegriffen und damit nur  vorweggenommen, was Papst Franziskus als geistigen Neokolonialismus zurückweist, wenn Entwicklungshilfegelder der EU oder der USA an arme und notleidende Ländern z.B. an die Übernahme der Genderideologie oder die innereuropäischen Hilfen an die menschenrechtswidrige Frühsexualisierung von Kindern gebunden wird. In diesem Zusammenhang ist auch der totalitäre Zugriff auf den Menschen zu nennen und zu bekämpfen, wenn in die Keimbahn und das Leben und die leibliche Integrität der ungeborenen Menschen eingegriffen wird, bei dem Organhandel, bei der neuen Welle der Versklavung von Millionen Menschen, von der Propagierung des assistierten Selbstmordes und generell der gezielten De-Christianisierung und damit Entmenschlichung der westlichen Welt. Über eine allgemeine und theoretische Begründung des Verhältnisses eines säkularen Staates und der Kirche in ihrer übernatürlichen Heilsendung hinaus, fällt der Kirche die prophetische Rolle der Anwältin der Menschenwürde zu , die dem Menschen wesenhaft zukommt von ersten Augenblick der Empfängnis angefangen bis zu seinem letzten Atemzug beim Sterben.

Die Kirche als Anwältin der Menschwürde im säkularen Staat von heute

Bereits Papst Johannes XXIII. hat in seiner Enzyklika „Pacem in terris“ eine eigene Charta der Menschenrechte vorgelegt und übertrifft dabei die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ durch den deutlichen Akzent, der mit der christlichen Durchdringung der Fragestellung gegeben ist: Der Mensch als Person ist Ausgangspunkt seiner Würde. Damit überwindet die Kirche gerade den horizontalen Begründungsrahmen, der sich jederzeit schnell ändern und anderen Interessen unterworfen werden kann, und führt die Diskussion auf den eigentlichen Kern: Mit Vernunft und Willensfreiheit ausgestattet, hat die Person Rechte und Pflichten, die ihr von Natur aus eigen sind. Die Menschenrechte sind nicht in diesen oder jenen subjektiven Bedürfnissen begründet, sondern in der geistig-leiblichen Natur des Menschen. Der unbedingte Respekt von der Person, vor Leib und Leben des Mitmenschen muss von allen als gemeinsame Grundlage des Handelns akzeptiert werden. Dann gibt es eine echte Chance, dass Ungleichheiten bei der Partizipation an den Ressourcen der Erde verschwinden und die für alle Menschen gültige Freiheit zum tragenden Element aller sozialen Ordnungen wird:

„Jedem menschlichen Zusammenleben, das gut geordnet und fruchtbar sein soll, muss das Prinzip zugrunde liegen, dass jeder Mensch seinem Wesen nach Person ist. Er hat eine Natur, die mit Vernunft und Willensfreiheit ausgestattet ist; er hat daher aus sich Rechte und Pflichten, die unmittelbar und gleichzeitig aus seiner Natur hervorgehen. Wie sie allgemein gültig und unverletzlich sind, können sie auch in keiner Weise veräußert werden.“ (Pacem in terris, Nr. 9)

Die Grundidee der Menschenrechte entspricht nicht nur zutiefst dem biblisch-christlichen Verständnis des Menschen, sondern ist die Wurzel, von der alle Initiativen für eine Wertschätzung des menschlichen Lebens ausgehen. Durch die Kirche werden diese Grundlagen hinein in die moderne Welt übersetzt. Unterschiede der ethnischen Herkunft, der politischen Zugehörigkeit oder der kulturellen Identität dürfen nicht zu einer Barriere zwischen den Menschen werden. Jede Form der Ausgrenzung widerspricht dem von der Kirche klar formulierten Person-Begriff.

Die Kirche kann über diese religiösen, nationalen und ideologischen Grenzen hinweg zur Ausbildung eines vorgesetzlichen Konsensus über die Würde und die Rechte des Menschen aktiv beitragen. Die christliche Verantwortung für die Menschenrechte wird deutlich in der Information und der öffentlichen Bewusstseinsbildung in allen Fragen, die das menschliche Leben in seiner Unantastbarkeit betrifft – Einflussnahme auf gesetzliche Regelungen zum Lebensschutz, international agierende kirchliche Hilfsorganisationen, deren Beitrag in den Sofortmaßnahmen und den langfristigen Prozessen nicht nur beschränkt bleiben auf die  materielle Hilfe. Das Engagement der Kirche in Gebieten der Armut, wo die einfachsten Lebensgrundlagen nicht vorhanden sind, hilft den Betroffenen ihren Wert als Menschen wieder oder vielleicht zum ersten mal wahrzunehmen.

Die Ausgestaltung der Menschenrechte auf der Grundlage der Würde der Person ist zutiefst mit der Lehre der Kirche verbunden. So hat das Zweite Vatikanische Konzil in der Pastoralkonstitution „Gaudium et Spes“ eine eigene Interpretation von Menschenrechten vertreten:

„Kraft des ihr anvertrauten Evangeliums verkündet also die Kirche die Rechte des Menschen, und sie anerkennt und schätzt die Dynamik der Gegenwart, die diese Rechte überall fördert. Freilich muss diese Bewegung vom Geist des Evangeliums erfüllt und gegen jede Art falscher Autonomie geschützt werden. Wir sind nämlich der Versuchung ausgesetzt, unsere persönlichen Rechte nur dann für voll gewahrt zu halten, wenn wir jeder Norm des göttlichen Gesetzes ledig wären. Auf diesem Wege aber geht die Würde der menschlichen Person, statt gewahr zu werden, eher verloren.“ (GS 41)

Menschenrechte sind also keine von der Gemeinschaft einiger Staaten konstruierten Regeln – auch wenn sie diese in eine „statutenhafte“ Form bringen – sondern nur entschlüsselbar und dauerhaft als verbindliche Norm der Gesellschaft vorangestellt, wenn sie mit Gott in Verbindung gebracht werden. Menschenrechte, die auf dem Gestus einer politischen Ideologie beruhen, sind zeitlich begrenzt, weil sie jederzeit von den Machthabern auch anders interpretiert und umgesetzt werden können. Eine Verankerung in Gott enthebt sie dem Zugriff und der Beliebigkeit des Menschen. Insofern finden Menschenrechte nur dann eine umfassende Anwendung, wenn der Mensch selbst im Mittelpunkt steht.  Nur wo eine höhere Instanz anerkannt wird, ist der Mensch nicht mehr dem Menschen ausgeliefert oder gefangen im Goldenen Käfig eines „Paradieses auf Erden“, das sich nach allen Erfahrungen als Hölle auf Erden erwiesen hat. Philosophisch gesagt: Gott ist Grund der Würde des Menschen und der Grant seiner Freiheit für  das Tun des Guten und das Meiden des Bösen.

Das Konzil will mit Nachdruck die Achtung vor dem Menschen einschärfen und formuliert eindrucksvoll: „Alle müssen ihren Nächsten ohne Ausnahme als ein ´anderes Ich´ ansehen, vor allem auf sein Leben und die notwendigen Voraussetzungen eines menschenwürdigen Lebens bedacht.“ (GS 26)

Was aus der Passage aus „Gaudium et Spes“ für eine christliche Erfassung von Menschenrechten folgt, kann an einigen Texten von Johannes Paul II. erörtert werden:

„Eine wahre Demokratie ist nur in einem Rechtsstaat und auf der Grundlage einer richtigen Auffassung vom Menschen möglich … Eine Demokratie ohne Werte verwandelt sich, wie die Geschichte beweist, leicht in einen offenen oder hinterhältigen Totalitarismus.“ (Centesimus Annus 46)

Die modernen Verfassungen, die nach der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs  und den ungeheuren Gräueltaten der totalitären Staaten entstanden sind, verankern die Grundrechte, die der Demokratie eine solide rechtsstaatliche Grundlage in der Verantwortung vor Gott und den Mitmenschen.

„Unter den vorrangigsten Rechten sind zu erwähnen: das Recht auf Leben, zu dem wesentlich das Recht gehört, nach der Zeugung im Mutterschoß heranzuwachsen; das Recht, in einer geeinten Familie und in einem sittlichen Milieu zu leben, das für die Entwicklung und Entfaltung der eigenen Persönlichkeit geeignet ist; das Recht seinen Verstand und seine Freiheit in der Suche und Erkenntnis der Wahrheit zur Reife zu bringen; das Recht an der Arbeit zur Erschließung der Güter der Erde teilzunehmen und daraus den Lebensunterhalt für sich und die Seinen zu gewinnen; das Recht auf freie Gründung einer Familie und auf Empfang und Erziehung der Kinder….“ (Centesimus Annus 47)

Es geht nicht um abstrakte Modelle, mit denen man das Verhältnis von Kirche und Staat theoretisch beschreiben kann, sondern es geht um die Zukunft unserer Völker in den Nationen und Staaten und vor allem um die Zukunft des Projektes „Europa“. Nicht die ökonomischen Interessen halten die europäischen Bürger in der Schicksalsgemeinschaft zusammen und schon gar nicht eine agnostisch-atheistische Ideologie, die sich als Staatsphilosophie etablieren will in den europäischen Institutionen. Sie ist zum Untergang verurteilt und wird viele Menschen mit sich in den Abgrund der Frustration und Desillusion reißen.

Die metaphysische Grundfrage ist, ob es mit dem Grund des Seins und seiner Repräsentationen in den konkreten Dingen Nichts ist, dem wir verzweifelt einen Sinn zuschreiben müssen, oder ob der Grund des Seins Vernunft ist?

Das ist unsere Überzeugung, dass im Ganzen der Welt, der Geschichte, der Gesellschaft und jedes einzelnen Menschen sich die schöpferische Vernunft ihres Gottes und Schöpfers manifestiert. Nicht der Geist, der stetes verneint, sondern der Spiritus Creator bejaht und trägt alles.

In seiner Rede im Deutschen Bundestag am 22. September 2011 bezeichnete Papst Benedikt XVI. das religiös-kulturelle Erbe des Christentums in Verbindung mit dem Vernunftdenken der Griechen und dem Rechtsdenken Roms als die Quelle für die Gestaltung der Saaten und besonders Europas.

„Von der Überzeugung eines Schöpfergottes her ist die Idee der Menschenrechte, die Idee der Gleichheit aller Menschen vor dem Recht, die Erkenntnis der Unantastbarkeit der Menschenwürde in jedem einzelnen Menschen und das Wissen um die Verantwortung der Menschen für ihr Handeln entwickelt worden… Die Kultur Europas ist aus der Begegnung von Jerusalem, Athen und Rom – aus der Begegnung zwischen dem Gottesglauben Israels, der philosophischen Vernunft der Griechen und dem Rechtsdenken Roms entstanden. Diese dreifache Begegnung bildet die innere Identität Europas. Sie hat im Bewusstsein der Verantwortung des Menschen vor Gott und in der Anerkenntnis der unantastbaren Würde des Menschen, eines jeden Menschen, Maßstäbe des Rechtes gesetzt, die zu verteidigen uns in unsere historischen Stunde aufgegeben ist.“

Das kulturelle Erbe des Christentums ist die beste Versicherung gegen neu aufkommende totalitäre Ideologien, die die Menschenwürde bedrohen und eines rechtsstaatliche Demokratie und eine pluralistische Gesellschaft zerstören würden.

Die Sendung der Kirche besteht darin, dass der Mensch am Ende alles Gott übereignet, von dem er alles empfangen, damit Christus als Alpha und Omega von Welt und Mensch erkannt wird. Die Rolle der Kirche innerhalb und überhalb der Staatlichen Ordnung umschreibt das II. Vatikanische Konzil in seiner großangelegten Pastoral Konstitution über die Kirche in der Welt von heute so:“ Während sie selbst der Welt hilft oder von dieser vieles empfängt, strebt die Kirche nach dem einen Ziel, nach der Ankunft des Reiches Gottes und der Verwirklichung des Heils der ganzen Menschheit. Alles aber, was das Volk Gottes in der Zeit seiner irdischen Pilgerschaft der Menschenfamilie an Gutem mitteilen kann, kommt letztlich daher, dass die Kirche das ‚allumfassende Sakrament des Heils‘ ist, welches das Geheimnis der Liebe Gottes zu den Menschen zugleich offenbart und verwirklicht.“ (Gaudium et spes 45).

(Mit freundlicher Genehmigung der Pressestelle der polnischen Bischofskonferenz)

_______

Quelle



Viewing all articles
Browse latest Browse all 6641


<script src="https://jsc.adskeeper.com/r/s/rssing.com.1596347.js" async> </script>