
Die Kritiker zum Schweigen gebracht. Justizminister Heiko Maas beendet das „verbale Faustrecht“ im Internet. Foto: dpa
Drei auf einen Streich: Neben der „Ehe für alle“ verabschiedeten die Abgeordneten auch ein Überwachungs- und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Von Stefan Meetschen
Es war ein denkwürdiger Tag, Freitag der 30. Juni 2017. Sintflutartig fiel der Regen auf die deutsche Hauptstadt nieder, riss vielen Passanten und Transportmitteln den sicheren Boden weg, während die Abgeordneten des Bundestags im trockenen Reichstagsgebäude zügig drei Gesetze durchwunken, deren Auswirkungen auf die Freiheit und die Rechte der Bürger nicht zu unterschätzen sind.
Im Fokus der medialen Aufmerksamkeit stand der Beschluss der „Ehe für alle“; dann gab es aber auch noch das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“, das aus Sicht des bekannten Rechtsanwalts und „Tagesspiegel Causa“-Kolumnisten Heinrich Schmitz „das Ende jeglicher Datensicherheit für die Bürger einläutet“, weil „der bisher nur dem BKA zur Prävention von internationalem Terrorismus zugestandene Staatstrojaner zum Alltagswerkzeug der Ermittlungsbehörden“ wird. Und, nicht zu vergessen: Auch das sogenannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von Justizminister Heiko Maas (SPD), über das in den vergangenen Wochen und Monaten nicht nur von Politikern, sondern auch von Journalisten sowie Vertretern der Wirtschaft und verschiedener Nichtregierungsorganisationen kontrovers diskutiert worden war, passierte am Freitag geradezu im Windschatten des Aufsehen erregenden „Ehe für alle“-Beschlusses den Bundestag.
„Wir bringen heute ein wichtiges Gesetzgebungsprojekt nach einem anspruchsvollen parlamentarischen Verfahren zu einem guten Abschluss“, erklärte die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker laut dpa. „Wir haben den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas vom Kopf auf die Füße gestellt.“ Der ursprüngliche Gesetzentwurf, der Netzwerkbetreiber wie Facebook oder Twitter unter Androhung von Bußgeld zu einem rigoroseren Umgang mit strafbaren Textinhalten der User verpflichtet, sei „in nicht weniger als 30 Punkten geändert worden“, erläuterte Winkelmeier-Becker die eigene Zustimmung und bekräftigte: „Die Rechtsordnung gilt auch im Internet! Der Rechtsstaat sendet ein klares Signal.“ Bei der Opposition sieht man das anders. Das Gesetz sei „verfassungswidrig“, kritisiert FDP-Generalsekretärin Nicola Beer laut „Bild-Zeitung“ auch die überarbeitete Fassung scharf. „Jetzt drohen wegen der hohen Strafen für die Plattformen präventive Löschorgien bis hin zur Kastration der Meinungsfreiheit.“ Auch die Internet-affine „Piraten“-Partei sieht durch das Gesetz „das Recht auf freie Meinungsäußerung“ bedroht. Der Minister wolle „gegen Hass im Internet vorgehen, tatsächlich schafft er aber nur ein Gesetz zur Privatisierung von Zensur“, heißt es in einer von dpa wiedergegebenen Stellungnahme der Partei. Diese Entwicklung sei „brandgefährlich“. Auch bei der „Alternative für Deutschland“ (AfD) blickt man laut dpa mit Sorge auf das frisch verabschiedete Gesetz des Justizministers. „Obwohl der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, der UN-Sonderbotschafter David Kayes und unzählige Sachverständige das Gesetz als Zensurvorhaben entlarvten und ablehnen“, sei das Netzwerkdurchsetzungsgesetz „ohne große Diskussion im Bundestag durchgewunken“ worden, so die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel. Dem „Überwachungsstaat“ seien nun „keine Grenzen mehr gesetzt“. Man werde „mit Hochdruck an der Prüfung einer Verfassungsklage gegen dieses Zensurgesetz arbeiten“. Bei den Social Media-Nutzern scheint sich derweil so etwas wie eine subversive Stimmung auszubreiten. Der katholische Bestseller-Autor Michael Hesemann („Der Papst, der Hitler trotzte“) etwa, der im Zuge eines Postings zur „Ehe für alle“ gesperrt wurde, weil es aus Sicht von facebook gegen die Gemeinschaftsstandards verstoße, lässt sich derweil von seinem Hund Lucy Hesemann auf der Plattform vertreten, die ihm hilft, sich während der Sperrung weiterhin digital zu artikulieren („Herrchen meint …“).
Der Schauspieler und Autor Gerd Buurmann hingegen fordert Facebook und den Rechtsstaat, wie auf seinem Blog „Tapfer im Nirgendwo“ zu lesen, zum Duell auf. Am 4. Juli um 12 Uhr wolle er zwei Postings veröffentlichen, für die er bereits von Facebook gesperrt worden sei. Beide Sperrungen entbehren aus seiner Sicht und der seines Anwalts Joachim Steinhöfel „jeder Grundlage und betrafen Beiträge, die nicht nur in den USA vom ersten Verfassungszusatz, sondern auch in Deutschland ohne jeden Zweifel durch Art. 5 GG (Meinungs- und Pressefreiheit) geschützt“ seien. Buurmann weiter zum High Noon: „Sollte ich am 4. Juli 2017 oder danach für dieses Posting oder die zuvor gelöschten Berichte wieder gesperrt oder auch nur eines dieser drei Postings gelöscht werden, werden wir gerichtlich klären lassen, ob ein so ungeheuerlicher Eingriff in meine Grundrechte in Deutschland tatsächlich möglich ist. Gewinnen wir, ist das ein Sieg für die Meinungsfreiheit. Sollten wir unterliegen und der Gesetzgeber nicht unverzüglich handeln, wissen wir, was die Stunde in Deutschland geschlagen hat. Venceremos!“
Justizminister Maas hatte am Freitag im Bundestag laut tagesschau.de erklärt, das „verbale Faustrecht“ im Internet werde durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beendet.
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