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DER HEILIGE JOHANES-PAUL II.: DIE SÜNDE GEGEN DEN HEILIGEN GEIST

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Auszug aus der Enzyklika
„DOMINUM ET VIVIFICANTEM“
über den Heiligen Geist im Leben der Kirche und der Welt:

6. Die Sünde gegen den Heiligen Geist

46. Auf dem Hintergrund dessen, was wir bisher ausgeführt haben, werden einige beeindruckende und bestürzende Worte Jesu verständlicher. Wir könnten sie als Worte der »Nicht-Vergebung« bezeichnen. Sie sind uns von den Synoptikern überliefert und beziehen sich auf eine besondere Sünde, die »Lästerung wider den Heiligen Geist« genannt wird. Hier die Texte in ihrer dreifachen Fassung:

Matthäus: »Jede Sünde und Lästerung wird den Menschen vergeben werden, aber die Lästerung gegen den Geist wird nicht vergeben. Auch dem, der etwas gegen den Menschensohn sagt, wird vergeben werden, wer aber etwas gegen den Heiligen Geist sagt, dem wird nicht vergeben, weder in dieser noch in der zukünftigen Welt«180.

Markus: »Alle Vergehen und Lästerungen werden dem Menschen vergeben werden, so viel sie auch lästern mögen; wer aber den Heiligen Geist lästert, der findet in Ewigkeit keine Vergebung, sondern seine Sünde wird ewig an ihm haften«181.

Lukas: »Jedem, der etwas gegen den Menschensohn sagt, wird vergeben werden; wer aber den Heiligen Geist lästert, dem wird nicht vergeben«182.

Warum ist die Lästerung gegen den Heiligen Geist nicht zu vergeben? Was ist unter dieser Lästerung zu verstehen? Der heilige Thomas von Aquin antwortet, daß es sich hier um eine Sünde handelt, »die ihrer Natur nach unvergebbar ist, weil sie jene Elemente ausschließt, derentwegen die Vergebung der Sünden geschieht«183.

Nach dieser Deutung besteht die Lästerung nicht eigentlich in verletzenden Worten gegen den Heiligen Geist, sondern in der Weigerung, das Heil anzunehmen, welches Gott dem Menschen durch den Heiligen Geist anbietet, der in der Kraft des Kreuzesopfers wirkt. Wenn der Mensch jenes »Offenlegen der Sünde«, das vom Heiligen Geist ausgeht und heilswirksamen Charakter hat, zurückweist, weist er damit zugleich das »Kommen« des Trösters zurück, jenes »Kommen«, das sich im Ostergeheimnis vollzieht, in der Einheit mit der erlösenden Kraft des Blutes Christi, das »unser Gewissen von toten Werken reinigt«.

Wir wissen, daß die Frucht einer solchen Reinigung die Vergebung der Sünden ist. Wer den Geist und das Blut zurückweist, verbleibt deshalb in »toten Werken«, in der Sünde. Die Lästerung gegen den Heiligen Geist besteht gerade in der radikalen Verweigerung der Annahme jener Vergebung, deren innerster Vermittler er ist und die eine echte Bekehrung voraussetzt, die von ihm im Gewissen gewirkt wird. Wenn Jesus sagt, daß die Lästerung gegen den Heiligen Geist weder in diesem noch im zukünftigen Leben vergeben wird, dann liegt der Grund darin, daß diese »Nicht-Vergebung« ursächlich mit der Unbußfertigkeit verbunden ist, das heißt mit der radikalen Weigerung, sich zu bekehren. Dies bedeutet eine Weigerung, sich den Quellen der Erlösung zu nähern, die jedoch in der Heilsordnung, in der sich die Sendung des Heiligen Geistes vollzieht, »immer« geöffnet bleiben. Der Tröster-Geist hat die unbegrenzte Macht, aus diesen Quellen zu schöpfen: »Er wird von dem, was mein ist, nehmen«, hat Jesus gesagt. Auf diese Weise vollendet er in den Seelen der Menschen die von Christus gewirkte Erlösung, indem er deren Früchte austeilt. Nun ist aber die Lästerung gegen den Heiligen Geist die Sünde jenes Menschen, der sich auf sein vermeintliches »Recht« zum Verharren im Bösen – in jeglicher Sünde – beruft und dadurch die Erlösung verwirft. Ein solcher Mensch bleibt in der Sünde gefangen, indem er von seiner Seite her seine Bekehrung und damit die Sündenvergebung unmöglich macht, die er als unwesentlich und unbedeutsam für sein Leben erachtet. Dies ist eine Situation des geistlichen Ruins; denn die Lästerung gegen den Heiligen Geist erlaubt es dem Menschen nicht, sich aus seiner selbstverhängten Gefangenschaft zu befreien und sich den göttlichen Quellen der Reinigung der Gewissen und der Verzeihung der Sünden zu öffnen.

47. Das Wirken des Heiligen Geistes, das auf das heilbringende »Offenlegen der Sünde« gerichtet ist, trifft im Menschen, der sich in einer solchen Situation befindet, auf einen inneren Widerstand, gleichsam auf eine undurchdringliche Wand seines Gewissens, auf eine seelische Verfassung, die sich sozusagen aufgrund einer freien Wahl verfestigt hat: Die Heilige Schrift nennt das gewöhnlich »Verhärtung des Herzens«184. In unserer Zeit entspricht dieser Verfassung des Geistes und des Herzens in etwa der Verlust des Gespürs für die Sünde, dem das Apostolische Schreiben über »Versöhnung und Buße« viele Seiten widmet185. Schon Papst Pius XII. hat gesagt, daß »die Sünde des Jahrhunderts der Verlust des Gespürs für die Sünde ist«186; dieser Verlust aber geht einher mit dem »Verlust des Gespürs für Gott«. Im erwähnten Schreiben lesen wir: »Gott ist tatsächlich der Ursprung und das höchste Ziel des Menschen, und dieser trägt in sich einen göttlichen Keim. Deshalb ist es die Wirklichkeit Gottes, die das Geheimnis des Menschen enthüllt und beleuchtet. Es ist also vergeblich, zu hoffen, daß ein Sündenbewußtsein gegenüber den Menschen und den menschlichen Werten Bestand haben könnte, wenn das Gespür für die gegen Gott begangene Beleidigung, das heißt das wahre Sündenbewußtsein, fehlt«187.

Darum erbittet die Kirche beständig von Gott die Gnade, daß der Mensch das rechte Gewissen nicht verliere und sich sein gesundes Gespür für das Gute und Böse nicht abstumpfe. Beides, Gewissenhaftigkeit und Empfindsamkeit, sind zutiefst mit dem inneren Wirken des Geistes der Wahrheit verbunden. Von daher erhalten die Mahnungen des Apostels eine besondere Bedeutung: »Löscht den Geist nicht aus«; »beleidigt nicht den Heiligen Geist«188. Vor allem aber hört die Kirche nicht auf, mit größtem Eifer dafür zu beten, daß jene Sünde, die das Evangelium »Lästerung gegen den Heiligen Geist« nennt, in der Welt nicht zunehme, sondern vielmehr in den Seelen der Menschen – und folglich in den Lebensräumen selbst und in den verschiedenen Bereichen der menschlichen Gesellschaft – zurückgehe und sich stattdessen die Gewissen öffnen, was für das heilbringende Wirken des Heiligen Geistes unerläßlich ist. Die Kirche bittet darum, daß die gefährliche Sünde gegen den Geist einer heiligen Bereitschaft weiche, seine Sendung als Beistand anzunehmen, wenn er kommt, um »die Welt zu überführen (und aufzudecken), was Sünde, Gerechtigkeit und Gericht ist«.

48. Jesus hat in seiner Abschiedsrede diese drei Teilbereiche des »Überführens« in der Sendung des Beistandes zusammengefaßt: die Sünde, die Gerechtigkeit und das Gericht. Diese bezeichnen den Raum jenes Geheimnisses des Glaubens, das sich in der Geschichte des Menschen der Sünde, dem Geheimnis der Bosheit, entgegenstellt189. Nach einem Wort des heiligen Augustinus geht es hier auf der einen Seite um die »Selbstliebe bis zur Verachtung Gottes« und auf der anderen Seite um die »Liebe Gottes bis zur Verachtung seiner selbst«190. Beständig betet und bemüht sich die Kirche in ihrem Dienst darum, daß die Geschichte des Gewissens und der Gesellschaft in der großen Menschheitsfamilie nicht zum Pol der Sünde abgleitet, mit der Verwerfung der göttlichen Gebote »bis zur Verachtung Gottes«, sondern sich vielmehr zu jener Liebe erhebt, in der sich der Geist offenbart, »der lebendig macht«. Wer sich vom Heiligen Geist »der Sünde überführen« läßt, läßt sich auch »die Gerechtigkeit« und »das Gericht« offenlegen. Der Geist der Wahrheit, der den Menschen und ihrem Gewissen hilft, die Wahrheit der Sünde zu erkennen, läßt sie zugleich die Wahrheit jener Gerechtigkeit erkennen, die mit Jesus Christus in die Geschichte des Menschen eingetreten ist. Auf diese Weise werden diejenigen, die, »der Sünde überführt«, sich durch das Wirken des Trösters bekehren gewissermaßen aus dem Bereich des »Gerichts« herausgeführt, jenes »Gerichts«, durch welches »der Herrscher dieser Welt bereits gerichtet ist«191. Die Bekehrung bedeutet in der Tiefe ihres göttlich-menschlichen Geheimnisses das Zerreißen jeglicher Fessel, durch welche die Sünde den Menschen an das gesamte Geheimnis der Bosheit bindet.

Wer sich bekehrt, wird also vom Heiligen Geist aus dem Bereich des »Gerichts« befreit und zu jener Gerechtigkeit geführt, die in Jesus Christus gegeben ist und die er besitzt, weil er sie »vom Vater empfängt«192 als Abglanz der dreifaltigen Heiligkeit. Dies ist die Gerechtigkeit des Evangeliums und der Erlösung, die Gerechtigkeit der Bergpredigt und des Kreuzes, welche die Reinigung des Gewissens bewirkt durch das Blut des Lammes. Es ist die Gerechtigkeit, die der Vater dem Sohn und allen zuteil werden läßt, die mit ihm in Wahrheit und Liebe verbunden sind. In dieser Gerechtigkeit offenbart sich der Heilige Geist, der Geist des Vaters und des Sohnes, welcher »die Welt der Sünde überführt«, und wird im Menschen gegenwärtig als Geist ewigen Lebens.

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180 Mt 12, 31 f.

181 Mk 3, 28 f.

182 Lk 12, 10.

183 THOMAS VON AQUIN, Summa Theol. II (a)-II (ae), q. 14, a. 3; Vgl. AUGUSTINUS, »Epist.« 185, 11, 48-49: PL 814 f.; BONAVENTURA, »Comment. in Evang.« »S. Luc.« Kap. XIV, 15-16: Ad Claras Aquas, VII, S. 314 f.

184 Vgl. PS 81, 13; Jer 7, 24; Mk 3, 5.

185 JOHANNES PAUL II., Apostolisches Schreiben im Anschluß an die Bischofssynode »Reconciliatio et paenitentia« (2. Dezember 1984), 18: AAS 77 (1985) 224-228.

186 Pius XII., Radiobotschaft an den Nationalen Katechetischen Kongreß der Vereinigten Staaten von Amerika in Boston (26. Oktober 1946): »Discorsi e Radiomessaggi«, VIII (1946) 288.

187 JOHANNES PAUL II., Apostolisches Schreiben im Anschluß an die Bischofssynode » Reconciliatio et paenitentia« (2. Dezember 1984), 18: AAS 77 (1985), 255 f.

188 1 Thess 5, 19; Eph 4, 30.

189 JOHANNES PAUL II., Apostolisches Schreiben im Anschluß an die Bischofssynode »Reconciliatio et paenitentia« (2. Dezember 1984), 14-22: AAS 77 (1985) 211-233.

190 Vgl. AUGUSTINUS, »De Civitate Dei«, XIV, 28: CCL 48, 451.

191 Vgl. Joh 16, 11.

192 Vgl. Joh 16, 15.

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