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Rechtsgutachten zerstören Corona-Ermächtigungsgesetz

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Die gesamten Corona-(Zwangs)Maßnahmen basieren auf der Feststellung einer „epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“. Diese basiert auf den Zahlen des RKI – die ebenso wie die dafür erfolgten Corona-Tests und die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen bereits mehrfach widerlegt wurden. Jetzt belegen auch noch zwei Rechtsgutachten, die für eine Abstimmung im Deutschen Bundestag beauftragt wurden, die Unrechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen! Hier einige Highlights aus den beiden Rechtsgutachten.

Prof. Dr. Thorsten Kingreen

Lehrstuhl für Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg.

  • “Eine „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ i.S.v. § 5 Abs. 1  IfSG liegt daher derzeit nicht vor.”
  • “Das rechtliche Problem besteht aber im Kern darin, dass die Feststellung der „epidemischen Notlage“ ein verfassungsrechtlich hochgradig problematisches Ausnahmerecht auslöst und ihre dauerhafte Aufrechterhaltung den fatalen Anschein eines verfassungsrechtlich nicht vorgesehenen Ausnahmezustands setzt.”
  • “Die durch den Feststellungsbeschluss ausgelöste Ermächtigung des Bundesministers für Gesundheit, […] ist nämlich verfassungswidrig.”
  • “Die Ermächtigungsgrundlagen in § 5 Abs. 2 S. 1 IfSG erlauben ohne jede Differenzierung Ausnahmen und Abweichungen von allen Normen der dort bezeichneten Gesundheitsgesetze. [..] Bezogen auf die gesetzlichen Normen, die durch die Verordnung modifiziert werden können, handelt es sich also um eine Blankovollmacht, die weitaus mehr als 1.000 Vorschriften umfasst.”
  • “Hinzu kommt, dass die Ermächtigungsgrundlagen entweder gar keine Voraussetzungen für die „Ausnahmen“ und „Abweichungen“ von den Gesetzen beinhalten oder so weit gefasst sind, dass sich nicht erkennen lässt, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sie aktiviert werden sollen.”
  • “Gesetze, die ein Ministerium weitgehend schrankenlos nicht nur konkretisieren, sondern auch aufheben kann, lassen sich aber mit dem Maßstab der Bestimmtheit i.S.v. Art. 80 Abs. 1. 2 GG nicht mehr erfassen.”
  • “Diese Verlagerung (grundrechts-)wesentlicher Entscheidungsbefugnisse auf eine gesetzlich nicht angeleitete Exekutive wird nicht nur von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages, sondern fast einhellig im rechtswissenschaftlichen Schrifttum für verfassungswidrig gehalten. “

Nachfolgend das Gutachten mit einigen farblichen Hervorhebungen. Auf der Bundestagsseite ist es im Orginal verfügbar.

Gutachten Epidemiologische Notlage

Prof. Dr. Michael Elicker

Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes

  • §5IfSG stellt schlicht und einfach keine rechtlichen Kriterien bereit, anhand derer man beurteilen könnte, ob eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorlag, weiter vorliegt oder nicht mehr vorliegt.”
  • Dem Deutschen Bundestag standen bei Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite keine rechtlichen Kriterien zur Seite und es stehen ihm auch für die Beurteilung des Fortbestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite keine rechtlichen Kriterien zur Verfügung.”
  •  “Eingedenk der Tatsache, dass die Rechtsgrundlage nicht nur wegen ihrer Unbestimmtheit verfassungswidrig ist, sondern eine Reihe von schweren verfassungsrechtlichen Defiziten aufweist, ist die Aufhebung unverzüglich vorzunehmen.“ 
  • Die Verfassungswidrigkeit resultiert u.a. aus den Verstössen gegen Art. 83 GG, Art. 80 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG. “Außerdem sind die Grenzen der Ermächtigung nicht „eindeutig“ im Sinne der Rechtsprechung des Bundsverfassungsgerichts – siehe BVerfGE 8, 155 (171).”

Von der Seite des Bundestags ist das gesamte Gutachten abrufbar.

Wie geht es weiter?

Am 17. September findet abends die 2. und 3. Lesung, sowie die Abstimmung über die weitere Aufrechterhaltung oder Beendigung der “epidemischen Notlage von nationaler Tragweite” im Deutschen Bundestag statt. Wir können gespannt sein, ob sich die Abgeordneten wenigstens nach diesen Rechtsgutachten endlich an Recht und Gesetz orientieren, oder wieder von der Panikmache einiger Lobbyverbände und Wirrologen zu einer Weiterführung des Corona-Rechtsbruches verleiten lassen. Wer “seinen” Abgeordneten diesbezüglich anschreiben und ihm noch ins Gewissen reden möchte => Liste aller Bundestags-Abgeordneten mit Kontaktdaten

 STEFAN    GESUNDHEIT

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Quelle

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Stefan Schubert: “Vorsicht Diktatur!

 

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