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Behördlicher Kindesentzug: Polen wird zum sicheren Hafen für verzweifelte Eltern

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Symbolfoto:Von Photographee.eu/shutterstock

Immer häufiger fliehen Eltern aus westlichen EU-Staaten nach Polen, um zu verhindern, daß ihnen ihre Kinder von übereifrigen Behörden weggenommen werden. In Polen halten Regierung und Gerichte ihre schützende Hand über die Familien. Gerade verweigerte ein polnisches Gericht die Auslieferung eines Ehepaares an die Niederlande mit der Begründung, die dortigen Behörden würden die Rechte der Eltern missachten.

Die niederländischen Behörden hätten die Rechte des Elternpaares Conrad und Katya den Hertog auf „unmenschliche und barbarische Weise“ verletzt, befand der Richter in seiner Begründung. Das Paar wird mit einem Europäischen Haftbefehl gesucht, weil es seinen autistischen Sohn Martin aus einer Pflegeeinrichtung entführt und nach Polen geflohen war.

Die Entscheidung, die Familie nicht auszuliefern, wurde laut Notes from Poland auf Ersuchen der polnischen Staatsanwaltschaft getroffen. Ein stellvertretender Justizminister würdigte das Urteil als Erfolg und erklärte, dass niederländische Gerichte „politisiert und nicht unabhängig“ sind.

Conrad und Katya den Hertog, ein australisch-russisches Paar, war im Juni nach Polen eingereist und hielt sich seitdem dort versteckt. Ihr Sohn Martin war in den Niederlanden in eine Pflegeeinrichtung eingewiesen worden, nachdem die Behörden vermuteten, der Junge werde von seinen Eltern misshandelt.

Die Eltern argumentieren, das Verhalten ihres Sohnes sei aufgrund seines schweren Autismus als Misshandlung missverstanden worden. Der Junge habe unter der Trennung von den Eltern gelitten und ihnen gegenüber geäußert, er wolle aus dem Heim „fliehen“. Kurzentschlossen nahmen die Eltern ihren Sohn mit, ohne die Behörden zu informieren und ersuchten Asyl in Polen.

Dort angekommen, erhielten sie rechtliche Unterstützung von Ordo Iuris, einer konservativen christlichen Juristenorganisation, die bereits mehrfach Eltern aus westlichen Ländern half, denen in ihren Heimatländern der staatliche Kindesentzug drohte.

Ende August setzte sich auch die Bezirksstaatsanwaltschaft in Warschau für sie ein, die bei einem Gericht beantragte, die Auslieferung abzulehnen.

Das Warschauer Bezirksgericht gab nun dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Nicht-Auslieferung der Familie statt. In seiner Begründung stellte der Richter Dariusz Łubowski fest, dass der von den Niederlanden erlassene Europäische Haftbefehl „Menschenrechte und Freiheit verletzt“, berichtet Polsat News.

„Ohne nachprüfbare Gründe … wurde ihnen [das einzige] Kind des Paares weggenommen und gleichzeitig keine Anklage gegen sie erhoben“, bemerkte Łubowski und fügte hinzu, dass ihnen über ein Jahr lang der Kontakt mit Martin verweigert wurde und das ganze für die Eltern in einer Sackgasse geendet hatte.

„Das Verhalten der niederländischen Behörden sollte als äußerst unmenschlich und barbarisch angesehen werden … [und] stellt eine grobe Verletzung der in solchen Fällen üblichen international anerkannten psychologischen Standards dar“, schloss der Richter.

Richter Łubowski wies auch darauf hin, daß in den Niederlanden die legale Sterbehilfe ab einem Alter von 12 Jahren erlaubt sei, was eine Gefahr für das Leben des Jungen bedeuten könnte.

In den Niederlanden weist man solche Vermutungen von sich: „Wir planten keine Sterbehilfe für diesen Jungen, waren aber besorgt über sein Wohlbefinden, seine Gesundheit und seine Entwicklung“, erklärte Martine Pilaar,  Sprecherin der niederländischen Staatsanwaltschaft gegenüber Reuters. Man werde sich Zeit nehmen, um dieses Urteil zu studieren, fügte Pilaar hinzu.

Der stellvertretende Justizminister Michał Wójcik zeigte sich erfreut über das Urteil. Es zeige, dass das niederländische Justizsystem nicht unabhängig sei, so Wójcik. „Das niederländische System ist im Verhältnis zum polnischen überproportional politisiert“, so Wójcik gegenüber Reuters. „In den Niederlanden spielen Politiker eine sehr starke Rolle bei der Ernennung von Justizbeamten.“

Der Minister fordert jetzt dem Asylbegehren des Ehepaares stattzugeben. In diesem Fall wären sie nicht die erste Familie, die vor den Sozialdiensten in Westeuropa geflohen ist und in den letzten Jahren in Polen Schutz erhalten hat.

2018 genehmigte die polnische Regierung einen Asylantrag einer norwegischen Mutter. Silje Garmo war im Mai 2017 mit ihrer 16 Monate alten Tochter Eira nach Polen geflohen, nachdem sie befürchtet hatte, dass die norwegischen Kinderhilfsdienste von Barnevernet sie ihr wegnehmen würden.

Im vergangenen Jahr intervenierten Anwälte von Ordo Iuris, nachdem ein in Schweden lebender russischer Vater mit seinen drei Töchtern nach Polen geflohen war. Sie waren aufgrund der psychischen Erkrankung ihrer Mutter bei einer muslimischen Pflegefamilie untergebracht worden. Im April entschied ein polnisches Gericht, dass sie bei ihrem Vater in Polen bleiben könnten. (MS)

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Quelle


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