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Erklärung und Protestnote

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Communion spirituelle

Geistliche Kommunion

Liebe Freunde, liebe Gläubige,

hiermit wollen wir Ihnen erklären, warum Sie uns in Zukunft nicht mehr in den Kapellen der Priesterbruderschaft St. Pius X. sehen werden – nämlich nicht aus freiem Willen, nicht weil wir vom Glauben abgefallen, oder anders wohin, zu den Petrusbrüdern oder den Sedisvakantisten, „abgewandert“ wären o.ä., sondern weil wir in allen Kapellen der Bruderschaft St. Pius X. – wie auch in der spes-unica-Kapelle in Hattersheim – Haus- und Kapellenverbot erhalten haben.

Dies ist eine schwerwiegende Maßnahme – und sie wäre nur in äußerst gravierenden Fällen erlaubt, etwa wenn wir vom Glauben abgefallen wären, Häresien in der Kapelle verbreiteten, in diesen randalierten o.ä. Nichts davon haben wir getan.

Wohl haben wir in einem Offenen Brief Partei für die zu Unrecht gescholtenen Karmelitinnen in Brilon Wald ergriffen und damit H.H.P. Schmidberger und anderen Oberen widersprochen (vgl. das Vorwort des Mitteilungsblattes April 2013, das so offensichtlich unsachlich, verzerrend und herabsetzend war, dass selbst Personen, die eine anderer Meinung als die Schwestern vertreten, dies als unangemessen ansahen; vgl. a. unseren Offenen Brief). Dazu stehen wir; außerdem verteidigen wir den alten Kurs der Bruderschaft („kein praktisches Abkommen mir Rom ohne vorherige Bekehrung Roms“, so etwa im Generalkapitel 2006 festgelegt) und kritisieren den neuen Kurs (wie ihn etwa H.H.P. Pfluger auf dem spes-unica-Sonntag 2012 vertrat); und wir haben den Oberen vorgeworfen, dass sie sogar Unwahrheiten, Unterstellungen u.ä. in letzter Zeit gegenüber ihren Kritikern geäußert haben, nicht zuletzt auch gegen Bischof Williamson. Auch dies können wir im Detail belegen. Es gibt also keine Unwahrheiten oder Unterstellungen unsererseits – wer eine Dokumentation wünscht, kann uns gern ansprechen.

All das sind aber keine hinreichenden Gründe, um uns Kapellenverbot zu den Messzeiten zu erteilen und dadurch von der Messe und den Sakramenten abzuschneiden. Letzteres ist der Fall, da auf Nachfrage z.B. ein Prior verlauten ließ, dass er auch nicht bereit sei, uns außerhalb der Messe die KOMMUNION zu reichen, da damit „die Strafe von H.H.P. Schmidberger umgangen würde“. Ein Priester teilte uns desweiteren mit, dass ein anderer Prior überlege, seine Priester anzuweisen, einem von uns Sakramente überhaupt zu verweigern.
Gerade letzteres ist völlig gegen das Kirchenrecht, was uns H.H.Prof May (Kirchenrechtler in Mainz) bestätigte: Nur öffentlichen, bekannten und klar definierten Sündern (vom Glauben Abgefallene, in offenem Konkubinat Lebende o.ä.) könne man die Sakramente verweigern. Dass wir einen Konflikt mit den Oberen der Bruderschaft haben und diesen auch offen austragen sei mitnichten ein hinreichender Grund für einen Ausschluss von den Sakramenten und eine klare Rechtsbeugung.

Ähnlich verhält es sich mit einem Kapellenverbot zu den Messzeiten. Wenn die Bruderschaft bzw. die spes unica ihre Kapellen als reine Privatkapellen ansehen würde, dann könnten wir in der Tat einfach Kapellen- bzw. Hausverbot erhalten. Die Bruderschaft und die spes unica haben ihre Kapellen aber nie als rein private angesehen; sie gingen bisher von einem Kirchennotstand aus – wie auch wir dies tun – und sahen ihre Kapellen daher als „Ersatz-öffentliche“, „Not-öffentliche“, quasi-öffentliche an – und begründeten ihr Wirken gerade mit dem Recht der Gläubigen auf Messe und Sakramente, welchem innerhalb der offiziellen Strukturen der Kirche nicht mehr hinreichend entsprochen werde.

Wir haben also ein Recht auf die Sakramente und den Messbesuch – und dieses könnte uns nur in oben genannten schwerwiegenden Fällen wie Randalieren, Verkünden von Häresien etc. verwehrt werden, was wir nie getan haben! (Wir waren übrigens durchaus bereit, angemessene Auflagen des Hausrechts einzuhalten, etwa dass wir keine Schriften auf dem Gelände der Bruderschaft verteilen etc.)

Wir protestieren daher gegen ein schweres Unrecht, welches uns zugefügt wird.

Zudem wurde H.H.P. Schmidberger sogar persönlich ausfällig gegen den Erstunterzeichner, indem er ihm schrieb: „Lassen Sie mich noch ein persönliches Wort anfügen: […] Suchen Sie Kompensation für Ihre beruflichen Mißerfolge?“ – was eigentlich keines weiteren Kommentars mehr bedarf, außer vielleicht, dass der Empfänger seinerseits stets sachlich blieb – dies können Sie durch Einsicht in den Briefwechsel gerne überprüfen.

Eure/Ihre

  • D. Specht –dspecht13@gmail.com – 0176/62841455
  • T. Teyke — prokarmel@gmx.de  – 07351/5749893

Quelle: http://mitderimmaculata.blogspot.ch/2013/05/erklarung-u-protestnote.html



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