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Offener Brief an Seine Heiligkeit, Papst Paul VI., sowie an alle rechtgläubigen Bischöfe des latein. Ritus (15.8.1969)

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Heiliger Vater, Eminenzen, Exzellenzen,

in dieser Stunde äußerster Bedrängnis, da die heilige katholi­sche Kirche, der Hort unseres ewigen Heiles, in ihrem Bestande bedroht scheint durch das Vernichtungswerk äußerer und vor allem innerer Feinde, erinnern wir uns an das Wort unseres Herrn Jesus Christus, das dieser zum hl. Petrus gesprochen hat: “Du bist Petrus (d.h. Fels), und auf diesem Felsen will ich mei­ne Kirche bauen, und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen.” (Mattb. 16/18) Eingedenk dieses Wortes, das die Unbesiegbarkeit der institutionellen Kirche und ihres Funda­mentes, des Papsttums, verheißt, wollen wir, unsere eigene Kleingläubigkeit überwindend, in der Freiheit, zu der wir be­rufen sind, nämlich der Freiheit der Kinder Gottes — die nichts zu tun hat mit jener scheinbaren Freiheit, welche die Kinder dieser Welt für sich beanspruchen — den Glauben unserer Väter bekennen: ” Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe; ein Gott und Vater aller, der da waltet über allen und durch alle wirkt und in allen wohnt.” (Eph. 415-6)

In diesem Glauben und dem daraus erfließenden kindlichen Vertrauen wenden wir uns an unsere geistlichen Oberhirten, die Bischöfe, und insbesondere an unseren Heiligen Vater, Papst Paul VI., mit der nachfolgenden

dringenden Bitte

“Obwohl die Messe viel Lehrreiches für das gläubige Volk ent­hält, so schien es den Vätern doch nicht entsprechend, sie allgemein in der Volkssprache feiern zu lassen. Deshalb sollen überall in jeder Kirche die alten von der heiligen römischen Kirche, der Mutter und Lehrmeisterin aller Kirchen, gutge­heißenen gottesdienstlichen Satzungen beibehalten werden.” Diese 1562 vom Konzil von Trient “zur Predigt für das gläubige Volk” bestimmte Lehre wurde durch die vierhundert Jahre später vom II. Vatikanischen Konzil beschlossene und feierlich verkündigte “Konstitution über die heilige Liturgie” weder widerrufen noch abgeschwächt. Im Gegenteil: der auf die Kult­sprache bezügliche Artikel 36 dieser Konstitution ordnet gleich anfangs unmißverständlich an: “Der Gebrauch der lateinischen Sprache ist in den lateinischen Riten beizubehalten, soferne kein Sonderrecht entgegensteht.” Unter den Begriff des Sonderrechts fallen schon bestehende, gewachsene Liturgien — wie etwa die altslawische —, keinesfalls aber irgendwelche neusprachlichen Gottesdienstformen. Die Erlaubnis, dem Gebrauch der Volks­sprache einen “angemessenen Raum” zuzubilligen, “besonders in den Lesungen und im ‘Allgemeinen Gebet”‘ sowie, “je nach den örtlichen Verhältnissen, in Teilen, die dem Volk zukommen”, d.h. “in einigen Orationen und Gesängen”, ist — wenig­stens im deutschsprachigen Raum — als nachträgliche Bestäti­gung und Billigung einer schon lange neben den vorherrschen­den rein lateinischen Formen geübte Praxis ( z.B. in der Form der Betsingmesse) anzusehen. Wo die Konstitution der Volks­sprache “weiteren Raum” gestattet, handelt es sich um Anpas­sungen an die Überlieferung und geistige Anlage einzelner Völ­ker, vor allem in den Missionsländern. So erscheint in jenen Ländern, in welchen der lateinische Ritus mit der Geschichte und nationalen Eigenart, der religiösen Vorstellungswelt, dem lebendigen Bekenntnisimpuls und dem sakralen Empfinden des noch gläubigen katholischen Volkes unlösbar verschmolzen ist nach gewissenhafter Prüfung der einschlägigen Richtlinien des II. Vatikanischen Konzils die Schaffung rein volkssprachlicher Formen der hl. Messe weiterhin als etwas Unerlaubtes. Jeder katholische Christ (der nicht durch den alles in Frage stellenden modernen Zeitgeist entwurzelt oder durch rom­feindliche, nationalistische Ideen angekränkelt ist), sei er jung oder alt, sei er Arbeiter, Bauer oder geistig Schaffender, kann, vermöge seines übernatürlichen Glaubenssinnes, in dieser Ent­scheidung des Konzils das Walten des Heiligen Geistes erken­nen und die Stimme unserer unvergänglich-heiligen Mutter Kirche vernehmen.

So bekennen wir,

in demütigem Gehorsam gegen das heilige und unfehlbare Lehr­amt der Kirche, unseren Heiligen Vater und unsere ehrwürdigen Bischöfe namens aller gläubigen katholischen Völker des la­teinischen Ritus

VOR DEM ALLMÄCHTIGEN, DREIFALTIGEN GOTT, VOR DER SELIGEN, ALLZEIT REINEN JUNGFRAU UND GOT­TESMUTTER MARIA, VOR DEN ENGELN UND ERZEN­GELN UND ALLEN APOSTELN UND HEILIGEN, DEREN GEDÄCHTNIS WIR STETS IM HL. MESSOPFER FEIERN, UNSERE UNWANDELBARE LIEBE UND TREUE ZU DER — NACH KATHOLISCHER ÜBERLIEFERUNG IN IHREM WESENTLICHEN AUFBAU SOWIE IM VOLLSTÄNDIG IRR­TUMSFREIEN WORTLAUT IHRES KANONS UNVERÄNDERBAREN — RÖMISCHEN MESSLITURGIE UND ZU DER EHRWÜRDIGEN, GEHEILIGTEN KULT-SPRACHE DES LATEIN, WELCHES IM EIGENTLICHSTEN SINN DES WORTES UNSERE VOLKS- UND MUTTER­SPRACHE GEWORDEN IST.

So bitten wir,

ENTSETZT, VERWIRRT UND VON TRAUER ERFÜLLT über die in unseren und anderen Ländern auf dem Gebiete der Liturgie verübten Greuel und Eigenmächtigkeiten sogenannter Progressisten — daß diese mitunter von hohen und höchsten kirchlichen Würdenträgern unterstützt werden, steigert unsere Verwirrung nur umso mehr! — und zutiefst er­hrocken über die Tatsache, daß der Apostolische Stuhl ein den wesentlichen Aufbau der römischen Meßliturgie und den Wortlaut des Kanons antastendes neues Missale approbiert hat,

UNSEREN HEILIGEN VATER, PAPST PAUL VI., ALLE USTÄNDIGEN KIRCHLICHEN INSTANZEN UND THEOLOGISCHEN KOMMISSIONEN SOWIE DIE NATIONALEN ISCHOFSKONFERENZEN,

  • DAFÜR SORGE ZU TRAGEN, DASS DIE ANORDNUN­GEN DES H. VATIKANISCHEN KONZILS BEZÜGLICH DER HEILIGEN LITURGIE ALLGEMEIN UND SINN­GEMÄSS BEFOLGT WERDEN,
  • DIE MITTLERWEILE ENTSTANDENEN UND IN GE­BRAUCH GEKOMMENEN REIN VOLKSSPRACHLICHEN BZW. VERSTÜMMELTEN FORMEN DER HL. MESSE IN DEN OBEN GENANNTEN UND IN DEN BETREFFENDEN ANDEREN LÄNDERN STRENGSTENS ZU VERBIETEN, INSBESONDERE DIE BEREITS SO GUT WIE AUS­SCHLIESSLICH VERWENDETEN ÜBERSETZUNGEN U. VERÄNDERUNGEN DES KANONS AUFS SCHÄRF­STE ZU VERURTEILEN,
  • DEN SCHATZ DER KATHOLISCHEN KIRCHENMUSIK, VON PALESTRINA BIS BRUCKNER, SOWIE VOR AL­LEM DEN GREGORIANISCHEN CHORAL MIT ALLEN ZU GEBOTE STEHENDEN MITTELN ZU FÖRDERN, DAS VERBOT DER JAZZ- UND SOGE­NANNTEN RHYTMISCHEN MESSEN IN AUSDRÜCK­LICHER WEISE ZU WIEDERHOLEN,
  • DEN VORRANG DER REIN LATEINISCHEN MESSE ALS DER KLASSISCHEN HOCHFORM (BESONDERS DES FEIERLICHEN HOCHAMTS UND DER MISSA DIALOGATA, ABER AUCH DER DIE INNERE AN­TEILNAHME UND GEISTIGE GEMEINSCHAFT DER GLÄUBIGEN WUNDERBAR FÖRDERNDEN, AM’HOCH­ALTAR ZELEBRIERTEN, SOG. STILLEN MESSE) VOR DEN GEMISCHT-SPRACHLICHEN ABARTEN EINDEU­TIG HERVORZUHEBEN UND DIESEN VORRANG DURCH PRAKTISCHE ANWEISUNGEN IN DER WIRK­LICHKEIT ZUM AUSDRUCK KOMMEN ZU LASSEN.
  • DES WEITEREN BITTEN WIR, JENE PRIESTER ODER BISCHÖFE, DIE SICH BETREFFS DER — DAS HOCH­HEILIGE OPFER DES ALTARES VOR MISSBRAUCH SCHÜTZENDEN — RICHTLINIEN DES KONZILS VON TRIENT ODER DES II. VATIKANISCHEN KONZILS IN WORT ODER TAT DER OFFENEN BZW. GEHEIMEN WIDERSETZLICHKEIT SCHULDIG MACHEN, ZUR UMKEHR ZU ZWINGEN ODER ZU SUSPENDIEREN.

IM EINZELNEN ABER BITTEN WIR NACHDRÜCKLICHST

  • UM WIEDEREINFÜHRUNG DES STUFENGEBETES, MIT DEM PSALM “JUDICA” UND VOR ALLEM DEM “CON­FITEOR”; denn in der LITURGIE “verehren wir das Ge­dächtnis der Heiligen und erhoffen Anteil und Gemein­schaft mit ihnen” (Lit. Konst. Art. 8). Daher wollen wir gleich am Anfang der Messe mit den Heiligen Verbindung aufnehmen.
  • UM WIEDEREINFÜHRUNG DES SOG. “KLEINEN KA­NONS”, DES “LAVABO”, DES “MEMENTO” UND AL­LER OFFERTORIUMSGEBETE, welche die katholische Opfertheologie in treffender und ergreifender Art zum Ausdruck bringen, als bewußte Abwehr gewisser “Refor­men”, die dem hl. Geschehen eine falsche Meßtheologie unterlegen, welche den Begriff des “Mahles” in den Mittel­punkt stellt.
  • UM WIEDEREINFÜHRUNG DER EINEN, EINHEITLI­CHEN FORM DES KANONS SOWIE DER GEPFLOGEN­HEIT, DIE WANDLUNGSWORTE LEISE ODER HALB­LAUT ZU SPRECHEN. “Auch das hl. Schweigen soll zu seiner Zeit eingehalten werden.” (Lit. Konst. Art. 30) “Wer sagt, die gottesdienstlichen Satzungen der römischen Kirche, nach denen ein Teil des Kanons und die Wand­lungsworte leise gesprochen werden, seien zu verurteilen, … der sei ausgeschlossen.” (Konzil von Trient, 9. Lehrsatz über das hochheilige Meßopfer)
  • UM ÖFFENTLICHE ABLEHNUNG DER PRAXIS DES SOG. “VOLKSALTARS BZW. BESCHRÄNKUNG DIESER PRAXIS AUF AUSGESPROCHENE AUSNAHMEFÄLLE. Es darf jedoch nicht übersehen werden, daß diese Praxis, wenn sie zur Regel würde, in den Kirchen mit Hoch­altar (und das sind ja die meisten älteren Kirchen) die Zei­chenhaftigkeit der Opferhandlung verwischte (siehe Artikel 21 der Liturgiekonstitution). Es würde nämlich der Altar verdoppelt und dem Tabernakel, der “die Herzmitte unserer Kirchen ist” (wie unser Hl. Vater im “Credo des Gottes­volkes” formuliert hat), während des ganzen heiligen Ge­schehens der Rücken gekehrt — wenn er nicht bereits in irgendeinen Winkel des Kirchenraumes verbannt worden wäre — und so der “Mahltheologie” gewisser moderner Theologen in symbolischer Weise Vorschub geleistet.
  • UM ÖFFENTLICHE ABLEHNUNG DER PRAXIS DER HANDKOMMUNION SOWIE DER KOMMUNION IM STEHEN, BZW. BESCHRÄNKUNG DER LETZTEREN AUF AUSGESPROCHENE AUSNAHMEFÄLLE (Feldgot­tesdienste u.ä. ). Das Volk hierzulande empfindet das Knien bei der hl. Kommunion als den angemessensten Ausdruck der Anbetung und Verehrung des Herrn, der sich uns in der heiligen Hostie vergegenwärtigt, das Stehen hingegen wird als Ärgernis empfunden. Auch bei dieser Bitte handelt es sich um eine bewußte Abwehr fortschrittlicher Theologie, welche die wirkliche Gegenwart Christi im Allerheiligsten Altarsakrament abwertet oder leugnet.
  • UM WIEDEREINFÜHRUNG DES SCHLUSSEVANGELI­UMS. “Denn Seine Menschheit war in der Einheit mit der Person des Wortes Werkzeug unseres Heils. So ist in Chri­stus hervorgetreten unsere vollendete Versöhnung in Gna­den, und in Ihm ist uns geschenkt die Fülle des göttlichen Dienstes.” (Lit. Konst. Art. 5)

WIR BEGRÜSSEN UND FÖRDERN EINE SINN VOLL ERNEUERUNG DER RÖMISCHEN LITURGIE, sobald eine solche Erneuerung angebracht oder nötig erschiene, d.h. soferne wirklich Zur Vertiefung des christlichen Lebens unter den Gläubigen beitrüge, dementsprechend auch eine behutsame Überarbeitung des Meß-Ordo von autorisierter Seite, u. zw. in dem Sinne, “daß der eigentliche Sinn der einzelnen Teile und ihr wechselseitiger Zusammenhang deutlicher hervortreten und die fromme und tätige Teilnahme der Gläubigen erreicht werde” (Lit. Konst. Art. 50). Denn “die Liturgie enthält einen kraft göttlicher Einsetzung unveränderlichen Teil und Teile, die dem Wandel unterworfen sind” (Art. 21). Jedoch wären bei solcher Revision “die allgemeine Gestalts- und Sinngesetze der Liturgie zu beachten” (Art. 23), was mit unserer Feststellung der Un­veränderlichkeit des wesentlichen Aufbaus der Meßliturgie übereinkommt. Dabei wäre Sorge zu tragen, “daß die neuen Formen aus den schon bestehenden gewissermaßen organisch herauswachsen” (Art. 23). Denn “schließlich sollen keine Neuerungen eingeführt werden, es sei denn, ein wirklicher und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche verlange es” (Art. 23).

In der Tat haben sich jene Teile des Ordinariums, die “dem Wandel unterworfen sind”, im Laufe der Jahrhunderte nicht selten gewandelt und — da wir auch hier den der Kirche verheißenen Beistand des Hl. Geistes annehmen dürfen im großen und ganzen wohl eher vervollkommnet als in einer der inneren Wesensart der Liturgie unangemessenen Weise ver­ändert. Die liturgischen Fachleute, welche mit der verantwort­ungsvollen Aufgabe der Überarbeitung der liturgischen Bücher betraut wurden. mögen also um den besonderen Beistand des Hl. Geistes bitten und bedenken, daß sie, wenn sie sich tat­sächlich zu irgendwelchen tiefgreifenden Änderungen genötigt sähen, doch damit notwendigerweise voraussetzen, sie seien ­wenigstens in einer bestimmten Hinsicht — weiser als die verehrungswürdigen Urheber dessen, was sie zu verändern ge­denken. Denn wären sie dies nicht, so müßte auch ihr Werk, das ja ebenfalls dem Wandel unterworfen ist, alsbald revidiert werden.

UNSER BEKENNTNIS ZUR LATEINISCHEN LITURGIE entspricht nicht allein unserem Gefühl oder unserer Gewohn­heit, sondern auch unserer Vernunft. Nicht umsonst hat man die lateinische Meßfeier den “vernünftigen Gottesdienst des Abendlandes” genannt, welcher (zum Unterschied etwa vom Charakter der in Gottberauschtheit und erhabener dich­terischen Preisung dahinströmenden griechischen Liturgie, die wir, wenn sie auch nicht die unsere ist, ob ihrer Schönheit be­wundern und verehren) eine aufs trefflichste gelungene und dem Wesen des ganz en Menschen überaus gemäße Kom­position aus dem gleichsam “rauschhaften” und dem “nüch­ternen” Element der Anbetung darstelle, sodaß also Verstand und Herz gleichermaßen — und harmonisch — daran beteiligt sind. Ist die besondere Wertschätzung der Vernunft nicht ein hervorstechender Zug der römischen Kirche?

Die Vernunft des Maßhaltens, der Sinn für das Wirkliche und für die Gemeinschaft, die Unterordnung des Individuellen unter die objektive Norm, die innere Ausgewogenheit in allem Stre­ben, die kraftvolle Bändigung aller Kräfte und Triebe von der Wesensmitte der Persönlichkeit zu edler Anmut und Schönheit des GANZEN, die Ruhe harmonischer Vollendung, die praktische Nächstenliebe — sind dies nicht Werte und Ideale, die der lehrenden und erziehenden römischen Kirche, welcher ja stets die Aufgabe des machtvollen Ausgleichs der Gegen­sätze in Wahrheit und Gerechtigkeit zufällt, seit jeher eigen­tümlich waren? Und liegen diese mit der besonderen Mission der römischen Kirche eng zusammenhängenden Ideale nicht schon keimhaft in der Klarheit, Ausgewogenheit, Knappheit, Genauigkeit, durchsichtigen Gesetzlichkeit und Schönheit ihrer Sprache — das Latein? Hat nicht lateinischer Geist unsere Völker im Laufe ihrer langen Geschichte, hat er nicht, auf Umwegen, die aber die Göttliche Vorsehung von Ewigkeit her in ihrem Plan eingezeichnet hatte, und vor allem durch das christ­liche Kultmysterium, uns alle erzogen,uns dem Geiste des Evangeliums geöffnet und für das Reich Gottes tauglich ge­macht?

Denn “die Liturgie ist der Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt” (Lit. Konst Art. 10). Bei der vom II. Vatica­num angeregten Erneuerung der Liturgie sollen daher “Texte und Riten so geordnet werden, daß sie das Heilige, dem sie als Zeichen dienen, deutlicher zum Ausdruck bringen” (Art. 21). Aber “die liturgischen Handlungen sind nicht privater Natur, sondern Feiern der Kirche, die das SAKRAMENT DER EINHEIT ist” (Art. 26).

DAS UNÜBERBIETBAR DEUTLICHSTE LITURGISCHE ZEICHEN DER EINHEIT ABER IST DIE LATEINISCHE KULTSPRACHE. Wir sagen, die lateinische Kultsprache, bei aller Hochschätzung des Griechischen, Slawischen, Syri­schen, Koptischen etc., da “die heilige Mutter Kirche allen rechtlich anerkannten Riten gleiches Recht und gleiche Ehre zuerkennt” (Art. 4). Wir  sagen dennoch: die lateinische Kultsprache. Denn das Latein ist die Sprache der römischen Kirche, die römische Kirche aber ist als “Mutter und Lehrmeisterin aller Kirchen”, d.h. als beständige Erbin des unfehlbaren Lehramtes im Nachfolger Petri, der einzige sichtbare und tatsächliche GARANT DER KATHOLISCHEN EINHEIT.

Diese Einheit existiert in drei Dimensionen:

  1. in der jeweils gegenwärtigen und sichtbaren Einheit der Völker des Erdkreises. Diese katholische Einheit aller Völker bestand als Idee und gewissermaßen als Realität schon zu einem Zeitpunkt, da von der heute sich anbahnenden und teilweise schon verwirklichten wirtschaftlich-technisch-kultu­rellen Einheit der Welt noch keine Rede war. Die Kirche er­wies sich hierin also als äußerst “fortschrittlich”. Gerade heute sollte sie auf liturgischem Gebiet in einen in der Welt längst als überholt geltenden Partikularismus oder Nationalismus zurückfallen? Müßte sie nicht vielmehr alles fördern, was die Einheit, vor allem die geistige Einheit der Welt spürbar macht?
  2. Die katholische Einheit existiert auch in der zeitlichen Di­mension der Geschichte. Im lateinischen Kult bekennen wir uns nicht nur jetzt und hier als “einig”, sondern wir bekennen auch unsere Einheit mit der Kirche von der Zeit der Apostel bis heute und damit unsere Treue zur lebendigen Überlieferung. Darin, daß wir uns eins wissen mit unseren christlichen Vätern und Vorvätern, findet unser Glaube einen starken Halt.
  3. Schließlich verwirklicht sich die katholische Einheit li­turgisch in der Dimension des Gottesreiches. In der Liturgie spiegelt sich die ewige Liturgie des Himmels, ja mehr noch: “In der irdischen Liturgie nehmen wir vorauskostend an jener himmlischen Liturgie teil, die in der heiligen Stadt Jerusalem gefeiert wird, zu der wir pilgernd unterwegs sind, wo Christus sitzt zur Rechten Gottes, der Diener des Heiligtums und des wahren Zeltes. In der irdischen Liturgie singen wir dem Herrn mit der ganzen Schar des himmlischen Heeres den Lobgesang der Herrlichkeit. In ihr verehren wir das Gedächtnis der Heili­gen und erhoffen Anteil und Gemeinschaft mit ihnen. In ihr erwarten wir den Erlöser, unseren Herrn Jesus Christus, bis er erscheint als unser Leben und wir mit Ihm erscheinen in Herr­lichkeit” (Lit Konst. Art. 8). Aus diesem Grunde darf die hl. Liturgie nicht dem Wandel, der uns allerorten umgibt, ausgeliefert werden, darf das Heilige nicht in die Sprache der Welt aufgelöst werden. Hingegen ist, auch vom seelsorgerlichen Standpunkt, ja gerade von diesem, alles zu unterstreichen, was den Unterschied zwischen den himmlischen und den irdischen Dingen erlebbar macht. Die Liturgie, die in ihrer edlen und leicht überschaubaren Gestalt und ihrer prinzipiellen Un­veränderbarkeit das ewige Opfer deutlich und jeder­mann faßlich zum Ausdruck bringt, soll uns aus unserer irdi­schen Verklammerung lösen und uns freimachen für eine dauernde Existenz im Reiche Gottes.

UM DER KATHOLISCHEN EINHEIT UND UM DER EHRE GOTTES WILLEN haben wir unsere Stimme erhoben. Wir wollen unseren Heiligen Vater sowie unsere geistliche Obrig­keit um Hilfe bitten und selbst unsere Hilfe anbieten. Wir fühlen uns der Diktatur progressistischer Kräfte in der Kirche ausgeliefert und wissen, daß auch unser HI. Vater, der un­längst von den “rebellischen Priestern” sprach, welche “die Kirche kreuzigen”, der Unterstützung jener bedarf die den wahren katholischen Glauben fördern und um das Heil aller Menschen besorgt sind. So hoffen wir, in gläubigem Gebet vereint, daß der Hl. Vater und die ehrwürdigen Bischöfe uns ihre Unterstützung und die Erfüllung unserer Bitten nicht versagen werden.

Wien, am Feste Mariä Himmelfahrt 1969

DIE RÖMISCH-KATHOLISCHE CHRISTENHEIT



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