1. Die Materie der heiligsten Eucharistie
48. Das Brot, das für die Feier des hochheiligen eucharistischen Opfers verwendet wird, muß ungesäuert, aus reinem Weizenmehl bereitet und noch frisch sein, so daß keine Gefahr der Verderbnis besteht.[123] Daraus folgt, daß Brot, das aus einer anderen Substanz, wenn auch aus Getreide, bereitet ist, oder Brot, dem eine vom Weizen verschiedene Materie in so großer Menge beigemischt ist, daß es gemäß dem allgemeinen Empfinden nicht mehr als Weizenbrot bezeichnet werden kann, keine gültige Materie für den Vollzug des eucharistischen Opfers und Sakramentes darstellt.[124] Es ist ein schwerer Mißbrauch, bei der Zubereitung des für die Eucharistie bestimmten Brotes andere Substanzen, wie zum Beispiel Früchte, Zucker oder Honig, beizufügen. Es ist klar, daß die Hostien von Personen herzustellen sind, die sich nicht nur durch Rechtschaffenheit auszeichnen, sondern auch in der Zubereitung der Hostien erfahren und mit geeigneten Werkzeugen ausgerüstet sind.[125]
49. Es ist der Zeichenhaftigkeit angemessen, daß einige Teile des eucharistischen Brotes, die aus der Brechung hervorgehen, wenigstens einigen Gläubigen bei der Kommunion ausgeteilt werden. «Die kleinen Hostien sind jedoch keineswegs ausgeschlossen, falls die Zahl der Kommunikanten oder andere seelsorgliche Überlegungen sie erforderlich machen».[126] Ja, für gewöhnlich sollen weitgehend kleine Hostien verwendet werden, die keiner weiteren Brechung bedürfen.
50. Der Wein, der für die Feier des hochheiligen eucharistischen Opfers verwendet wird, muß naturrein, aus Weintrauben gewonnen und echt sein, er darf nicht verdorben und nicht mit anderen Substanzen vermischt sein.[127] Bei der Meßfeier muß ihm ein wenig Wasser beigemischt werden. Es ist sorgfältig darauf zu achten, daß der für die Eucharistie bestimmte Wein in einwandfreiem Zustand aufbewahrt und nicht zu Essig wird.[128] Es ist streng verboten, Wein zu benützen, über dessen Echtheit und Herkunft Zweifel bestehen: Denn bezüglich der notwendigen Bedingungen für die Gültigkeit der Sakramente fordert die Kirche Gewißheit. Es darf kein Vorwand zugunsten anderer Getränke jedweder Art zugelassen werden, die keine gültige Materie darstellen.
2. Das eucharistische Hochgebet
51. Nur jene eucharistischen Hochgebete dürfen verwendet werden, die im Römischen Meßbuch stehen oder rechtmäßig vom Apostolischen Stuhl approbiert worden sind, und zwar gemäß den Möglichkeiten und Grenzen, die der Apostolische Stuhl festgelegt hat. «Man kann es nicht hinnehmen, daß einige Priester sich das Recht anmaßen, eucharistische Hochgebete zusammenzustellen»[129] oder die von der Kirche approbierten Texte zu ändern oder andere von Privatpersonen verfaßte Hochgebete zu verwenden.[130]
52. Das Sprechen des eucharistischen Hochgebetes, das von seinem Wesen her gleichsam den Höhepunkt der ganzen Feier bildet, ist dem Priester kraft seiner Weihe eigen. Daher ist es ein Mißbrauch, wenn einige Teile des eucharistischen Hochgebetes von einem Diakon, einem dienenden Laien, einem einzelnen oder allen Gläubigen zusammen vorgetragen werden. Das eucharistische Hochgebet muß zur Gänze vom Priester allein gesprochen werden.[131]
53. Während der zelebrierende Priester das eucharistische Hochgebet spricht, «soll gleichzeitig nichts anderes gebetet oder gesungen werden; auch Orgel und andere Musikinstrumente sollen schweigen»,[132] außer zu den pflichtgemäß approbierten Akklamationen des Volkes, über die weiter unten gesprochen wird.
54. Das Volk nimmt dennoch immer aktiv und nie rein passiv teil: Es soll sich mit dem Priester vereinen «im Glauben und in Stille wie auch durch die im Laufe des eucharistischen Hochgebetes festgesetzten Einschübe, das sind die Antworten im Eröffnungsdialog der Präfation, das Sanctus, die Akklamation nach der Wandlung und die Akklamation des Amen nach der Schlußdoxologie sowie andere von der Bischofskonferenz approbierte und vom Heiligen Stuhl rekognoszierte Akklamationen».[133]
55. An einigen Orten hat sich der Mißbrauch verbreitet, daß der Priester bei der Feier der heiligen Messe die Hostie während der Wandlung bricht. Dieser Mißbrauch widerspricht der Tradition der Kirche. Er ist zu verwerfen und dringend zu korrigieren.
56. Die Erwähnung des Namens des Papstes und des Diözesanbischofs im eucharistischen Hochgebet darf nicht weggelassen werden, damit eine ganz alte Tradition bewahrt und die kirchliche Gemeinschaft zum Ausdruck gebracht wird. Denn «die kirchliche Gemeinschaft der eucharistischen Versammlung ist Gemeinschaft mit dem eigenen Bischof und mit dem Papst».[134]
3. Die übrigen Teile der Messe
57. Die Versammlung der Christgläubigen hat das Recht, daß vor allem bei der sonntäglichen Feier in der Regel eine geeignete und echte sakrale Musik und immer ein Altar, Paramente und sakrale Tücher da sind, die entsprechend den Normen in Würde, Schönheit und Sauberkeit erstrahlen sollen.
58. Alle Christgläubigen haben gleichermaßen das Recht, daß die Feier der Eucharistie in allen ihren Teilen gewissenhaft vorbereitet wird, so daß in ihr das Wort Gottes würdig und kraftvoll verkündet und ausgelegt, die Befugnis zur Auswahl der liturgischen Texte und Riten gemäß den Normen sorgfältig wahrgenommen und ihr Glaube durch die Texte der Gesänge bei der Feier der Liturgie gebührend geschützt und genährt wird.
59. Aufhören muß die verwerfliche Gewohnheit, daß Priester, Diakone oder Christgläubige hier und da Texte der heiligen Liturgie, die ihnen zum Vortragen anvertraut sind, nach eigenem Gutdünken ändern oder entstellen. Wenn sie dies tun, nehmen sie der Feier der Liturgie ihre Festigkeit und verfälschen nicht selten den authentischen Sinn der Liturgie.
60. In der Meßfeier sind Wortgottesdienst und Eucharistiefeier eng miteinander verbunden, sie bilden eine einzige Kulthandlung. Deswegen ist es nicht erlaubt, die beiden Teile voneinander zu trennen oder sie zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten zu feiern.[135] Es ist auch nicht gestattet, daß einzelne Teile der heiligen Messe zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein und desselben Tages vollzogen werden.
61. Bei der Auswahl der biblischen Lesungen, die in der Meßfeier vorzutragen sind, müssen die Normen befolgt werden, die sich in den liturgischen Büchern finden,[136] damit «den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes reicher bereitet» und «die Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan»[137]werde.
62. Es ist nicht erlaubt, die vorgeschriebenen biblischen Lesungen aus eigenem Gutdünken wegzulassen oder zu ersetzen oder gar «die Lesungen und den Antwortpsalm, die das Wort Gottes enthalten, mit anderen nichtbiblischen Texten»[138] auszutauschen.
63. Die Lesung des Evangeliums, die «den Höhepunkt des Wortgottesdienstes bildet»,[139] ist gemäß der Tradition der Kirche in der Feier der heiligen Liturgie dem geweihten Amtsträger vorbehalten.[140] Daher ist es einem Laien, auch einem Ordenschristen, nicht gestattet, das Evangelium während der Feier der heiligen Messe zu verkünden, auch nicht in den anderen Fällen, in denen die Normen es nicht ausdrücklich erlauben.[141]
64. Die Homilie, die während der Feier der heiligen Messe gehalten wird und Teil der Liturgie selbst ist,[142] «wird in der Regel vom zelebrierenden Priester gehalten oder von ihm einem konzelebrierenden Priester oder manchmal, wenn dies angebracht erscheint, auch einem Diakon übertragen, niemals aber einem Laien.[143] In besonderen Fällen kann die Homilie aus einem gerechten Grund auch von einem Bischof oder einem Priester gehalten werden, der an der Feier teilnimmt, ohne konzelebrieren zu können».[144]
65. Es muß daran erinnert werden, daß jedwede frühere Norm, die nichtgeweihten Gläubigen die Homilie innerhalb der Meßfeier gestattet hatte, aufgrund der Vorschrift von can. 767 § 1 als aufgehoben anzusehen ist.[145] Diese Praxis ist verworfen und kann deshalb nicht aufgrund irgendeiner Gewohnheit gestattet werden.
66. Das Verbot der Zulassung von Laien zur Predigt innerhalb der Meßfeier gilt auch für die Alumnen der Seminare, für Studenten der theologischen Disziplinen und für jene, die als sogenannte «Pastoralassistenten» eingesetzt sind, sowie für jedwede Art, Gruppe, Gemeinschaft oder Vereinigung von Laien.[146]
67. Man muß besonders dafür Sorge tragen, daß die Homilie streng auf die Heilsmysterien Bezug nimmt, während des liturgischen Jahres die Geheimnisse des Glaubens und die Grundsätze des christlichen Lebens aus den biblischen Lesungen und den liturgischen Texten darlegt und die Texte des Ordinarium und des Proprium der Messe oder eines anderen Ritus der Kirche erklärt.[147]Es ist klar, daß alle Auslegungen der Heiligen Schrift auf Christus als dem höchsten Angelpunkt der Heilsökonomie bezogen werden müssen; dabei soll aber auch der besondere Kontext der liturgischen Feier beachtet werden. In der Homilie ist dafür Sorge zu tragen, daß das Licht Christi auf die Ereignisse des Lebens strahle. Dies soll aber in der Weise geschehen, daß der authentische und wahre Sinn des Wortes Gottes nicht entleert wird, indem zum Beispiel nur über Themen des politischen oder weltlichen Lebens gesprochen oder aus Kenntnissen wie aus einer Quelle geschöpft wird, die von pseudoreligiösen Bewegungen unserer Zeit herkommen.[148]
68. Der Diözesanbischof soll gewissenhaft über die Homilie wachen,[149] auch indem er unter den geistlichen Amtsträgern Normen, Hinweise und Arbeitshilfen verbreitet und Zusammenkünfte und andere Initiativen fördert, damit sie oft Gelegenheit haben, sich näher mit der Eigenart der Homilie zu befassen und Hilfe für ihre Vorbereitung finden.
69. Bei der heiligen Messe sowie bei anderen Feiern der heiligen Liturgie darf kein Glaubensbekenntnis zugelassen werden, das nicht in den rechtmäßig approbierten liturgischen Büchern enthalten ist.
70. Die Opfergaben, welche die Christgläubigen in der heiligen Messe für die eucharistische Liturgie darzubringen pflegen, beschränken sich nicht zwingend auf Brot und Wein zur Feier der Eucharistie, sondern können auch andere Gaben umfassen, die von den Gläubigen in Form von Geld oder anderen nützlichen Gütern aus Liebe zu den Armen gegeben werden. Die äußeren Gaben müssen aber immer sichtbarer Ausdruck jener wahren Hingabe sein, die der Herr von uns erwartet, nämlich eines reumütigen Herzens und der Liebe zu Gott und dem Nächsten; dadurch werden wir dem Opfer Christi gleichgestaltet, der sich selbst für uns hingegeben hat. In der Eucharistie leuchtet nämlich in höchstem Maß jenes Mysterium der Liebe auf, das Jesus Christus während des Letzten Abendmahles offenbarte, als er den Jüngern die Füße gewachsen hat. Um die Würde der heiligen Liturgie zu wahren, sollen die äußeren Opfergaben jedoch auf geeignete Weise dargebracht werden. Geld wie auch andere Gaben für die Armen sind an einem geeigneten Ort, nicht aber am Altar, niederzugelegen.[150] Mit Ausnahme des Geldes und gegebenenfalls – wegen des Zeichencharakters – eines kleinen Teiles der anderen Gaben, ist es vorzuziehen, wenn solche Opfergaben außerhalb der Meßfeier gegeben werden.
71. Der Brauch des römischen Ritus, sich kurz vor der heiligen Kommunion den Friedensgruß zu geben, soll bewahrt werden, wie er im Ordo der Messe festgesetzt ist. Gemäß der Tradition des römischen Ritus hat dieser Brauch nicht den Charakter der Versöhnung oder der Sündenvergebung, er ist vielmehr Ausdruck des Friedens, der Gemeinschaft und der Liebe vor dem Empfang der heiligsten Eucharistie.[151] Dagegen hat der Bußakt, der am Beginn der Messe zu vollziehen ist, besonders in seiner ersten Form, den Charakter der brüderlichen Versöhnung.
72. Es ist angebracht, «daß jeder in schlichter Weise nur seinen Nachbarn den Friedensgruß gibt». «Der Priester kann den Friedensgruß den Dienern geben, bleibt aber immer innerhalb des Presbyteriums, um die Feier nicht zu stören. Dies soll er auch beachten, wenn er aus einem gerechten Grund einigen wenigen Gläubigen den Friedensgruß entbieten will». «Die Art des Friedensgrußes soll von den Bischofskonferenzen», deren Beschluß vom Apostolischen Stuhl rekognosziert werden muß, «entsprechend der Eigenart und den Bräuchen der Völker bestimmt werden».[152]
73. In der Feier der heiligen Messe beginnt die Brechung des eucharistischen Brotes, die nur vom zelebrierenden Priester und gegebenenfalls unter Mithilfe eines Diakons oder eines Konzelebranten, nicht aber eines Laien zu vollziehen ist, nach dem Ende des Friedensgrußes, während das Agnus Dei vorgetragen wird. Die Geste des Brotbrechens wurde nämlich «von Christus beim Letzten Abendmahl vollzogen, gab seit apostolischer Zeit der ganzen Eucharistiefeier den Namen und zeigt, daß die vielen Gläubigen in der Kommunion aus dem einen Brot des Lebens, das Christus ist, der für das Heil der Welt gestorben und auferstanden ist, zu einem Leib werden (1 Kor 10, 17)».[153]Deshalb muß der Ritus mit großer Ehrfurcht vollzogen werden.[154] Er soll aber kurz sein. Dringend zu korrigieren ist der mancherorts verbreitete Mißbrauch, diesen Ritus ohne Notwendigkeit auszudehnen, auch unter Mitwirkung von Laien im Widerspruch zu den Normen, und ihm eine übertriebene Bedeutung beizumessen.[155]
74. Falls es nötig ist, daß von einem Laien in der Kirche vor den versammelten Christgläubigen Unterweisungen oder ein Zeugnis über das christliche Leben gegeben werden, ist allgemein vorzuziehen, daß dies außerhalb der Messe geschieht. Aus schwerwiegenden Gründen ist es aber erlaubt, solche Unterweisungen oder Zeugnisse zu geben, nachdem der Priester das Schlußgebet gesprochen hat. Dieser Brauch darf jedoch nicht zur Gewohnheit werden. Im Übrigen sollen diese Unterweisungen und Zeugnisse keine Merkmale aufweisen, die zu Verwechslungen mit der Homilie führen könnten,[156] und es ist nicht gestattet, ihretwegen die Homilie ganz zu unterlassen.
4. Die Verbindung verschiedener Riten mit der Messfeier
75. Wegen des theologischen Sinns, welcher der Eucharistiefeier oder einem bestimmten Ritus eigen ist, verordnen oder erlauben die liturgischen Bücher bisweilen, die Feier der heiligen Messe mit einem anderen Ritus, vor allem der Sakramente, zu verbinden.[157] In anderen Fällen läßt die Kirche eine solche Verbindung jedoch nicht zu, besonders wo es sich um Umstände handelt, die einen eher oberflächlichen und unnützen Charakter haben.
76. Außerdem ist es nach ältester Tradition der römischen Kirche nicht erlaubt, das Bußsakrament mit der heiligen Messe so zu verbinden, daß sie zu einer einzigen liturgischen Handlung werden. Dies hindert aber nicht daran, daß die Priester mit Ausnahme jener, die die heilige Messe zelebrieren oder konzelebrieren, die Beichten der Gläubigen hören, die dies wünschen, auch wenn am gleichen Ort die Messe gefeiert wird, um so den Bedürfnissen dieser Gläubigen entgegenzukommen.[158]Dies soll aber in passender Weise geschehen.
77. Die Feier der heiligen Messe darf in keiner Weise in den Kontext eines gemeinsamen Mahles eingefügt oder mit einem solchen Mahl in Beziehung gebracht werden. Von einer schweren Notlage abgesehen, darf die Messe nicht an einem Eßtisch[159] oder in einem Speisesaal oder an einem Ort, an dem die Mahlzeiten eingenommen werden, und auch nicht in einem Raum, in dem sich Speisen befinden, gefeiert werden. Diejenigen, die an einer Messe teilnehmen, dürfen während der Feier nicht an Tischen sitzen. Wenn die Messe aufgrund einer schweren Notlage am gleichen Ort gefeiert werden muß, wo nachher die Mahlzeit eingenommen wird, soll zwischen dem Abschluß der Messe und dem Beginn des Mahles ein deutlicher zeitlicher Abstand eingeschoben werden; während der Meßfeier darf die gewöhnliche Speise für die Gläubigen nicht sichtbar sein.
78. Es ist nicht erlaubt, die Meßfeier mit politischen oder weltlichen Ereignissen oder mit Umständen in Verbindung zu bringen, die dem Lehramt der katholischen Kirche nicht voll entsprechen. Damit die authentische Bedeutung der Eucharistie nicht entleert wird, muß gänzlich vermieden werden, daß die Meßfeier aus bloßer Prunksucht begangen oder im Stil anderer Zeremonien, auch profaner Art, vollzogen wird.
79. Schließlich ist der Mißbrauch streng zu verurteilen, in die Feier der heiligen Messe Elemente einzufügen, die entgegen den Vorschriften der liturgischen Bücher Riten anderer Religionen entnommen sind.
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Quelle: Instruktion “Redemptionis sacramentum”
