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DER KELCH DES HERRN — von Dr. theol. Otto Katzer, ČSSR

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Vor meinen Augen taucht ein Bild auf: Brautleute empfangen, stehend, die hl. Kommunion. Soeben hat der Priester der jungen Frau den Kelch gereicht. Sie nimmt ihn in die Hand und trinkt aus ihm, während ihr Mann verlegen zusieht; man kann aus seinem Gesichtsausdruck klar die Frage lesen: “Warum unter beiden Gestalten? “
Die Kommunion unter einer Gestalt ist Stein des Anstoßes und des Ärgernisses, als auch Probierstein vermittels welchem Reingold gesucht wird, wahre Katholiken sich offenbaren. Denn niemand kann ungelegener beide Gestalten anfordern, als der, der eine große Unkenntnis aufweist oder sonst eine irrige Ansicht im Innersten der Seele hegt.” (Claud. De Sainctes, De Rebus Eucharistiae, 395)
“Warum sie von euch (aus der Ansprache “Quod non sit laicis Calix permittendus” vor dem Konzil von Trient, Mansi 33, 561 BC) so leidenschaftlich den Kelch fordern, welchen ihr ihnen ja zugleich mit dem allerheiligsten Leibe unter der Gestalt des Brotes reichet, dazu finde ich keine andere Ursache, als daß sie einen Grund für ihre Lostrennung haben, euere Anordnungen verachten, den Konzilien widersprechen, und Ungehorsam der Kirche gegenüber lernen.”
Scheu hält diese Frau den Kelch in der Hand, als ob sie die Worte des heiligen Papstes Sixtus I. (cca 116-125) hörte: “Sixtus, Bischof der allgemeinen apostolischen Kirche allen Bischöfen Grüße im Herrn! Möge euere Einsicht, geliebteste Brüder, es zur Kenntnis nehmen, daß von diesem heiligen apostolischen Stuhl aus, von Uns, von den übrigen Bischöfen, und den Priestern im Herrn, beschlossen wurde, daß die heiligen Gefäße von niemandem anderen als von geheiligten, Gott geweihten Personen berührt werden dürfen. Es ist absolut unwürdig, daß die heiligen Gefäße des Herrn, welche es nun auch sein mögen, für menschlichen Gebrauch dienen, oder von anderen als dem Herrn nachfolgenden und Ihm geweihten Männern berührt werden, daß etwa der, wegen solchen Vermessenheiten erzürnte Herr seinem Volke Schläge versetzt, und auch die, welche sich nicht versündigt haben, Leid erdulden müssen oder sogar zugrunde gehen, weil sehr oft der Gerechte für den Ungerechten umkommt. Brüder, sehet zu, daß ihr fürderhin in eueren Sprengeln solches zu geschehen nicht gestattet, damit etwa nicht die durch das kostbare Blut Christi erkaufte Herde in den Abgrund (was ferne sei) stürze. Deshalb legt an die Waffenrüstung Gottes, damit ihr denen, die sich der Wahrheit widersetzen, euch entgegenstellen könnet, und ziehet an den Panzer der Gerechtigkeit, die Füße beschuht mit der Bereitschaft für das Evangelium des Friedens.” (Mansi I. 653 CE)
Da sich die Montanisten, eine extatische Sekte in der zweiten Hälfte des zweiten Jahrhunderts, diesbezüglich manches haben zu Schulden kommen lassen, verschärfte der heilige Papst Soter I. (ca 166-175) das Verbot seines Vorgängers, ganz besonders was Nonnen betrifft, damit diese Pest sich in der Kirche nicht weiter verbreite.
Jedoch immer wieder tauchte dieses irrige Verlangen auf. So mußte die Synode von Paris (6.6.820) eingreifen, als selbst Frauen die hl. Kommunion austeilten, und den Brauch als einen entsetzlichen Mißbrauch verurteilen. (Hefele-Leclerq, Histoire des conciles…)

Kommunionspendung durch eine Frau

Der weitverbreitete Missbrauch heute
seit der unseligen Liturgiereform

Auch im Capitularium Karl des Großen und Ludwig des Frommen lesen wir im siebenten Buch, CXC: Es wird angeordnet, daß es nicht mehr zum unerlaubten Herannähern von Frauen an den Altar komme; denn es ist gegen jegliche göttliche Autorität und gegen jede kanonische Anordnung, daß Frauen zu den heiligen Altären sich herandrängen, geweihte Gefäße unverschämt berühren… oder dem Volke den Leib und das Blut Christi reichen… (Mansi XVII Bis 1065). Das bedeutete keine Entwertung der Frau. Verschiedenartigkeit und Gleichwertigkeit schließen einander nicht aus. Die Kirche hat in Maria die Frau immer hoch geehrt, gerade deshalb aber auf das ihr gebührende Wirkungsfeld verwiesen.
Selbst noch im 18. Jhdt. mußte Papst Benedikt XIV. dieser Unart entgegentreten (“Allatae sunt” Bullarium Benedicti XIV), und auf das Schreiben des heiligen Papstes Gelasius (492-496) ad episcopos Lucaniae hinweisen: “Mit großer Ungeduld haben wir erfahren, daß es zu einer so großen Verachtung göttlicher Dinge gekommen ist, daß Frauen beim Altar dienen und all das, was der Dienstbarkeit des Mannes obliegt, durch das Geschlecht, dem es nicht gebührt, dargeboten wird… Schuld und Verbrechen betrifft nun jene Priester, welche entweder selbst so etwas begehen oder jene, die es tun, nicht anzeigen und so Abschweifungen begünstigen: wenn es überhaupt noch erlaubt ist, als Priester die zu benennen, die das ihnen anvertraute geistliche Amt derartig untergraben, daß sie ohne jede Rücksicht auf die christliche Regel sich auf eine perverse und schändliche schiefe Bahn begeben. Steht es denn nicht geschrieben: “Wer ein wenig geringschätzt, wird von allen entblößt”? (Eccli. 19,1) Was ist von solchen zu denken…, die sich nicht nur dem eigenen Untergang preisgeben, sondern auch allen Kirchengemeinden ein tödliches Ende, so keine Heilung eintrifft, bereiten… Auf welche Art besitzen jene die bischöflichen Rechte, die ihr eigenes Amt insoweit verhehlen, daß sie vielmehr das, was gegen das Haus Gottes ist, begehen…? Sollten sie nicht unerschrocken die Canones einhalten? Wobei den sich Verfehlenden keine Entschuldigung helfen kann: denn entweder waren ihnen die Canones bekannt, und dann sollten sie diese einhalten, oder befanden sie sich in Unkenntnis und sorgten nicht dafür, sich Aufklärung zu verschaffen.” (Mansi VIII. 44D-45A; Migne PL 59, col. 55/56)

Dr. theol. Otto Katzer

Aus: “Das Zeichen Mariens”, 4. Jahrgang, Nr. 4/5, Seite 989



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