1. Ein Dikasterium der römischen Kurie im Dienst an den Laien
Der Päpstliche Rat für die Laien ist ein Dikasterium der römischen Kurie, das den Papst bei der Ausübung seines höchsten Hirtenamts als Dienst zum Wohl der Universalkirche und der Teilkirchen unterstützt, da es zur Förderung und zur Organisation des Laienapostolats und des christlichen Lebens der Laien als solche ganz allgemein beiträgt.(1) Sein eigentlich dienender Charakter tritt ganz deutlich zu Tage, wenn man ihn vor dem Hintergrund des Zweiten Vatikanischen Konzils betrachtet: »Bei der Ausübung der höchsten, vollen und unmittelbaren Gewalt über die Gesamtkirche bedient sich der Papst der Behörden der römischen Kurie. Diese versehen folglich ihr Amt in seinem Namen und mit seiner Vollmacht zum Wohle der Kirche und als Dienst, den sie den geweihten Hirten leisten«.(2)
Der Päpstliche Rat ist daher ein Werkzeug, das durch direkte Unterstützung, unverzüglichen Gehorsam und Dienstbereitschaft dem Hirten der Universalkirche in den Zuständigkeitsbereichen hilft, die dieser ihm übertragen hat, damit er die Sendung, die Christus dem Apostel Petrus übertragen hat, so wirksam wie möglich aus üben kann.
Das Dikasterium nimmt in gewissem Sinn eine besondere Stellung in der Struktur der römischen Kurie ein. Obwohl es denselben Titel wie auch andere Einrichtungen der Kurie trägt (Päpstlicher Rat), sorgt es sich nicht wie diese um ganz bestimmte Wirklichkeiten, wie Familienleben, Kultur, Gerechtigkeit und Frieden, Ökumene, usw., sondern um einen Lebensstand oder eine bestimmte Kategorie von Christen, nämlich die Christifideles laici. Aufgrund der Fragen, für die der Rat zuständig ist, und zum Teil auch wegen seiner Ausrichtung und Zielsetzung besteht eine gewisse Verbindung zu einigen Kongregationen wie der Kongregation für den Klerus oder für die Ordensleute.(3)
2. Entstehung
Das neue Bewubtsein vom Geheimnis der Kirche und ihrer Sendung in der Welt, das mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil erwacht ist, wirkte sich auch auf die Reform der Kurie aus, die Paul VI. mit der Apostolischen Konstitution Regimini Ecclesiae Universae vom 15. August 1967 durchführte. Bei dieser Reform wurden den jahrhundertealten Kongregationen, Gerichtshöfen und anderen Organen der Kurie neue Dikasterien und Sekretariate zur Seite gestellt. Diese wurden eingerichtet, um die Weisungen und Lehren des Konzils in vollem Umfang anwenden und erfüllen zu können.
Hintergrund für die Entstehung des Päpstlichen Rates für die Laien bildet die Weisung in Paragraph 26 des Konzilsdekrets Apostolicam actuositatem über das Laienapostolat. Bereits am 6. Januar 1967 richtete Paul VI. das Dikasterium mit dem Motu proprio Catholicam Christi Ecclesiam ad experimentum offiziell ein. Am Ende der fünfjährigen Probezeit erklärte der Papst: »Niemandem ist entgangen, dass der Laienrat einen bevorzugten Platz in der Kirche einnehmen wird«.(4) Er erweist sich in der Tat »immer mehr als ein unersetzliches und wirksames Instrument zur Förderung des Laienstands in der Kirche«.(5) Zehn Jahre nach seiner Entstehung reformierte Paul VI. den Rat mit dem Motu proprio Apostolatus peragendi vom 10. Dezember 1976 und bestätigte seinen Rang als ständiges Organ der römischen Kurie. Johannes Paul II., der als Erzbischof von Krakau jahrelang zu seinen Beratern gehörte, ermutigte und bestärkte diesen Rat, der mittlerweile »an Erfahrung und Reife gewonnen«(6) hatte in der Erfüllung seiner anspruchsvollen Aufgaben, nicht zuletzt wegen der »deutlichen Zeichen eines treuen Dienstes, der Bedeutung seiner Aufgaben für das Leben der Kirche und das Amt des Papstes«.(7) Seine grundlegende Zuständigkeit und Struktur sind heute in der Apostolischen Konstitution Pastor bonus über die römische Kurie vom 28.Juni 1988 festgelegt.
3. Natur und Zielsetzung
Als »Frucht des Konzils«(8) ist der Päpstliche Rat für die Laien nur als erhabenes und fruchtbares Zeichen eines neuen Verständnisses der Kirche als missionarische Gemeinschaft richtig zu verstehen, in dessen Rahmen das Bewusstsein von der Würde und mitverantwortlichen Teilhabe der Laien erwacht ist.
Paul VI. gab dem neuen Organ zwei unentbehrliche Bezugspunkte vor: die Laien und die Hierarchie. »Euer Rat«, sagte er, »muss eine Haltung des Zuhörens und des Gesprächs bewahren und in ihren Lebensbereichen [gemeint sind die Lebensbereiche der Laien] aufmerksam zwischen Heilsnotwendigkeit und Heilsmöglichkeit unterscheiden«.(9) Und er ermutigt den Päpstlichen Rat, »die Stimmen aus den verschiedenen Ländern und Kontinenten zu sammeln und zu beantworten. Sie sind Träger von Appellen, die aus dem Leben in allen seinen Dimensionen und den unterschiedlichen Arten des Zusammenschlusses von Laien ergehen«.(10) In diesem Sinn sagte er zum Vorstand, den Angestellten, Mitgliedern und Beratern des »Consilium pro Laicis«: »Ihr seid unmittelbare Zeugen […] ihres Denkens und Handelns, ihrer verschiedenen Äußerungen, der innersten Gefühle, die sie begründen. Erkennt das Positive in ihnen, um [dem Heiligen Vater] wertvolle Urteilsgrundlagen zu bieten […], und Wir erwarten auch von euch, dass eure kirchliche Einstellung, eure Verbundenheit mit [ihrem] sichtbaren Haupt euch bewegen, bei euren Brüdern und Schwestern seine Botschafter zu sein und ihnen seine Hirtensorge, seine Weisungen und Hinweise entgegenzubringen, da es eigentlich seine Aufgabe ist, sie für dieses Apostolat zu geben«.(11) Im Rahmen dieser Tätigkeit, fügt der Papst hinzu, »muss der Rat daran erinnern und bezeugen, dass Eifer und Hingabe allein nicht genügen, sondern Überlegung, Meditation und ständige Ausrichtung am Evangelium und am Lehramt der Kirche ebenfalls nötig sind«.(12) Dies macht die Aufgabe des Dikasteriums deutlich, das Laienapostolat mit dem Apostolat der Hierarchie zu verbinden und diese Verbindung zu fördern, da es sich um zwei Kräfte handelt, die nach der Verfassung der Kirche nicht einmal theoretisch divergieren dürfen«.(13) Der Päpstliche Rat muss daher dazu beitragen und bewirken, dass in jener »lebendigen Struktur«, die die Kirche ist, eine »Strömung« entsteht, dank derer »das Haupt und die Glieder in der einen Liebe zu Christus innig verbunden sind […] und der Vater die Sorgen der Kinder kennt und teilt und alle Kinder das Wort des Vaters verstehen, begreifen und danach leben«.(14)
Johannes Paul II. greift diese zweifache, untrennbare und fruchtbare Beziehung auf und bezeichnet sie als Merkmal des Dienstes des Dikasteriums und als dessen grundlegenden Stil: »Einerseits müsst ihr durch Zuhören und Dialog den gegenwärtigen Bestrebungen, Notwendigkeiten und Herausforderungen im Leben der Laien als Personen, in ihren Familien und in ihren Bewegungen bzw. in ihren christlichen Gemeinschaften sowie bei ihren verschiedenen sozialen und kulturellen Einsätzen besondere Aufmerksamkeit schenken […]. Andererseits müsst ihr die unterschiedlichen Erfahrungen des Laienstands im Licht der Offenbarung und der christlichen Tradition beurteilen und darüber wachen, dass diese sich in Treue zum Wort Gottes und zum Lehramt der Kirche verwirklichen«(15) sowie »in tiefer Gemeinschaft mit den Hirten, die ihrerseits mit dem Stuhl Petri verbunden sind«.(16) In seinem Dienst an den Laien der ganzen Welt — die ihrerseits zum Aufbau der Kirche berufen sind, die wiederum durch die sakramentalen, hierarchischen und charismatischen Gaben gegründet ist und ständig erneuert wird — darf das Dikasterium daher von einer aufmerksamen Betrachtung dessen nicht absehen, was Gottes Geist im Leben der einzelnen und der Gemeinschaften erweckt.
Wer demnach realistisch über den Laienstand sprechen sowie die Teilhabe der Laien am Leben und an der Sendung der Kirche fördern und anregen will, weiß, dass er es mit äußerst verschiedenen Menschen zu tun hat, die in sehr unterschiedlichen Lebensverhältnissen und sozialen Kontexten leben, ein ganz ungleiches christliches Bildungsniveau haben und sich auf ganz unterschiedliche Weise einsetzen. Er weiß auch, dass der Laienstand nur im Licht einer Ekklesiologie der communio und der Sendung sowie im Hinblick auf die konkreten Lebensbedingungen in der Welt von heute verstanden werden kann. Nicht zufällig besteht eine enge Verbindung zwischen dem Konzilsdekret Apostolicam actuositatem und den Konzilskonstitutionen über die Kirche Lumen gentium und über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes.(17)
Paul VI. und Johannes Paul II. haben den weiten Aufgabenbereich des Dikasteriums klar abgesteckt.(18 )»Das Feld ist groß […], und die Herausforderung ist beträchtlich: Menschen und Kulturen evangelisieren, als Sauerteig zur Heiligung der Welt gewissermaßen von innen her beitragen, die zeitlichen Dinge mit dem Geist des Evangeliums beseelen und ordnen, damit die Welt immer mehr der Würde der Menschen als Kinder Gottes entspricht«.(19) »Das Konzilsereignis hat eine ungeheure Aufgabe hinterlassen«, erklärte Johannes Paul II. einige Jahre später gegenüber dem Päpstlichen Rat für die Laien: »Darauf hinzuwirken, dass eine immer größere Zahl von Christen bewusst und kohärent ihr Priestertum als Getaufte, als Steine des Baues Christi, als Glieder und aktive Subjekte seines pilgernden Volkes lebt«.(20)
4. Struktur
4.1. Das Sekretariat
Wie die anderen Dikasterien der römischen Kurie, so steht an der Spitze des Päpstlichen Rates für die Laien ein Präsident, dem ein Sekretariat und ein Untersekretär zur Seite stehen und den ein Vorstand aus Kardinälen und Bischöfen unterstützt.
Das Sekretariat besteht aus verschiedenen Abteilungen, die sich jeweils um folgende Bereiche kümmern:
- internationale Laienbewegungen und -verbände;
- Berufung und Sendung der Frau in Kirche und Gesellschaft;
- Jugendpastoral.
Der Päpstliche Rat hat etwa (15) vollbeschäftigte Angestellte, die Büroarbeiten und Übersetzungen, Verwaltung und Herausgabe der Veröffentlichungen des Dikasteriums übernehmen und sich um die Bibliothek, das Archiv und das Protokoll, usw. kümmern.
Die Vorgesetzten versammeln sich mit den engsten Mitarbeitern (Abteilungsleiter und Studienberater) wöchentlich zu einer Sitzung, auf der die aktuellen Fragen behandelt und die Berichte über die Programme des Dikasteriums vorgelegt werden.
4.2. Mitglieder und Berater
Im Unterschied zu den Kongregationen, deren Mitglieder vor allem Kardinäle und Bischöfe sind, denen gegebenenfalls noch »einige Kleriker und andere Gläubige«(21) zur Seite gestellt werden, sind die Mitglieder und Berater des Dikasteriums überwiegend Laien. Sie werden vom Heiligen Vater — zusammen mit einigen Bischöfen (die im allgemeinen aufgrund ihres Amtes, insbesondere als Sekretäre anderer Dikasterien der Kurie gewählt werden) — auf fünf Jahre ernannt.
»Die Gestalt dieses Rates [der aus Männern und Frauen besteht] ist Ausdruck der verschiedenen Kontinente, der unterschiedlichen Kulturen, der unterschiedlichen Altersstufen der Glieder des Volkes Gottes. Es war zwar nicht möglich, Vertreter oder Vertreterinnen aus allen verschiedenen Situationen und sozialen Verhältnissen der Menschheit einzubeziehen […]. Aber, so wie [er] sich darstellt, muss er sich bemühen, den ganzen Laienstand zu vertreten«.(22) Aus diesem Grund kann der Papst zu diesem Dikasterium, zu seinen Mitgliedern und Beratern sagen, »er wendet sich an alle Laien in der Kirche«.(23) Und dies nicht, weil es sich um eine formale Vertretung von christlichen Gemeinschaften, Laienverbänden und anderen Instanzen handelt, sondern aufgrund jener unterschiedlichen Situationen und Erfahrungen, deren Sprecher und Botschafter die Mitglieder und Berater im Dikasterium sind, auch wenn sie als Person ernannt wurden. Der Päpstliche Rat für die Laien wird so zum Ort einer besonderen Gegenwart der Laien in der römischen Kurie, zu einem Forum im Herzen der Universalkirche, wo die Laien ihre Sorgen und Hoffnungen äußern können.
Die Mitglieder kommen regelmäßig zur Vollversammlung zusammen, auf der sie vor dem Hintergrund der Erfahrungen, Bedürfnisse und Erwartungen der Laien der ganzen Welt die groben Rahmenrichtlinien und Programme des Dikasterium erörtern. Aufgabe der Berater ist es in der Regel, fachliche Stellungnahmen zu theologischen, kirchenrechtlichen, pastoralen oder anderen Fragen abzugeben.
4.3. Arbeitsweise
Die gewöhnliche Tätigkeit des Päpstlichen Rates für die Laien besteht in einer regen Korrespondenz, Besuchen, Treffen, Studientagungen. Gleichzeitig ist das Dikasterium aber auch für die Ansetzung, Organisation und Durchführung von größeren Veranstaltungen verantwortlich, wie große Tagungen (Weltberatungen der Laien, Weltjugendtage), Kongresse mit Laien von verschiedenen Kontinenten oder Regionen, internationale Tagungen über Themen von besonderem Interesse und besonderer Aktualität (die Frau in Kirche und Gesellschaft, das christliche Zeugnis in der Arbeitswelt, Studentenseelsorge, usw.), Welttreffen mit Vertretern internationaler kirchlicher Vereinigungen und Bewegungen.
Die Vollversammlungen, welche die wichtigsten Sitzungen des Dikasteriums und der stärkste Augenblick der Teilhabe der Mitglieder aus aller Welt am Dienst und der Ausrichtung des Dikasteriums darstellen, verfolgen folgende Ziele:
- im Licht des päpstlichen Lehramts Fragen von besonderem Interesse gründlich behandeln;
- durch Dialog und gemeinsame Überlegungen für Problematiken des Lebens der Laien sensibilisieren;
- Anregungen und Vorschläge im Hinblick auf die Festsetzung von Programmen des Dikasteriums formulieren;
- die Prüfung von Dokumenten des Dikasteriums vornehmen;
- die Mitglieder zur Verbreitung der Initiativen und Programme des Päpstlichen Rates in den Ortskirchen und in den internationalen Laienverbänden und Bewegungen verpflichten.
Die Arbeit des Dikasteriums spiegelt sich in einer Reihe von regelmäßig erscheinenden Veröffentlichungen wider: Der Informationsdienst bietet ein Spektrum von den Tätigkeiten des Rates; der Dokumentationsdienst und die Zeitschrift Laien heute beinhalten jeweils die Akten der wichtigsten Treffen bzw. eine monographische Zusammenfassung von Forschungen und Erfahrungen über spezielle Fragen; I care. Jugend-Kirche-Hoffnung hingegen ist in erster Linie eine Zeitschrift über Jugendpastoral und die Weltjugendtage.
4.4. Gesprächspartner
Der Päpstliche Rat für die Laien entfaltet seine Aktivitäten im Dialog und in Zusammenarbeit mit vielen Gesprächspartnern, deren Beitrag für die Verfolgung seiner Ziele von großer Hilfe sind. Zu diesen Gesprächspartnern gehören:
- andere Dikasterien der römischen Kurie; Diözesanbischöfe;
- Bischofskonferenzen, insbesondere deren jeweilige Laienkommissionen
- internationale kirchliche Laienorganisationen und Laienbewegungen.
Zahlreiche andere Kontakte kommen darüber hinaus bei der Arbeit in folgenden Bereichen zustande:
- Jugendpastoral, Studentenseelsorge und Betriebsseelsorge;
- Förderung der Frau;
- Beteiligung der Laien in Pastoralräten und Beauftragung zu Ämtern, die nicht an das Weihesakrament gebunden sind;
- Bildungszentren.
Man kann daher mit Recht sagen, daß der Päpstliche Rat für die Laien ein Dikasterium »mit offenen Türen« für sehr unterschiedliche Menschen und Erfahrungen ist. Wie Paul VI. erklärte, ist der Päpstliche Rat für die Laien aufgerufen, »der Rolle der Laien im Dienst der Kirche in der römischen Kurie und außerhalb eine immer größere Aufmerksamkeit und Beachtung zu verschaffen«.(24)
5. Eine »Magna Charta«
Die 7. Vollversammlung der Synode der Bischöfe über »Die Berufung und Sendung des Laien« (Oktober 1987) bot dem Päpstlichen Rat für die Laien zwanzig Jahre nach Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils ein Spektrum der weltweit vielfältigen Wirklichkeiten. Das Dikasterium beteiligte sich auf Wunsch des Papstes aktiv an der Vorbereitung dieses groben Ereignisses,(25) an dem eine bedeutende Zahl von Laien der ganzen Welt von unterschiedlichem Rang und mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten teilgenommen haben.
Die Richtlinien des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Christifideles laici aus dem Jahr 1988 sind heute der hauptsächliche Bezugspunkt für die Berufung und Sendung der Laien, für ihre communio und ihre Teilhabe am Leben und an der Sendung der Kirche. Das päpstliche Schreiben, das großes Interesse und ein breites Echo gefunden hat, ist vor allem deshalb aktuell, weil es ihm gelungen ist, drei wichtige Ziele miteinander zu verbinden. Erstens bietet es eine organische Zusammenfassung der Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils über den Laien, und zwar im Lichte des Lehramts und der nachfolgenden Praxis der Kirche. Zweitens behandelt es die Frage der neuen Bewegungen und die Probleme, die nach dem Konzil konkret geworden sind, und gelangte so zu einer schwierigen, aber notwendigen Beurteilung der Erfahrungen, Strömungen und Formen der Teilhabe der Laien, wie sie für die Zeit unmittelbar nach dem Konzil charakteristisch waren. Drittens gibt es neue Wege vor, um »ein neues Bewußtsein von den Gaben und der Verantwortung aller Laien […] für die Sendung und communio der Kirche zu wecken und lebendig zu halten«.(26)
Das Apostolische Schreiben ist daher eine Art »Magna Charta«, welche den nachfolgenden Programmen des Päpstlichen Rates für die Laien zugrunde lag und sie geleitet hat.
Was Würde, Mitverantwortlichkeit und Teilhabe der Laien bedeuten, begreift man nur vollkommen vor dem Hintergrund des Geheimnisses der missionarischen Gemeinschaft, die die Kirche ist (und lebt). Deshalb zielten die Aktivitäten dieses Dikasteriums immer und insbesondere auf die Förderung und Einbeziehung der Laien, die in einer neuen Zustimmung zum Geheimnis, in der Begegnung und Nachfolge Jesu sowie in einer wiedergefundenen Freude über die empfangene Gabe in der missionarischen Gemeinschaft gründet. Die Frage der Kleriker: »Was sollen wir mit den Laien anfangen?« stellt letztlich immer ihr »Sein« in den Mittelpunkt und vernachlässigt ihre Attribute. Sie sind eine neue Schöpfung, neue Menschen (Männer und Frauen), die durch die Taufgnade Christus einverleibt und berufen sind, sich als »Christifideles« um Heiligkeit zu bemühen. Sie haben am dreifachen Amt Christi teil: am priesterlichen (oder kultischen), prophetischen (Zeugnis und Verkündigung) und königlichen (Selbstbeherrschung und Beherrschung der Welt im Dienst des Reiches Gottes).
6. Tätigkeitsbereiche
6.1. Beziehungen zu den Bischofskonferenzen und Ortskirchen
Der Päpstliche Rat für die Laien arbeitet sowohl mit den Bischofskonferenzen als auch mit den einzelnen Bischöfen der Ortskirchen zusammen. Denn von ihnen und von ihrem Amt hängt in großem Maß die wahre Reifung und aktive Teilhabe der »Christifideles laici« an der Sendung der Kirche ab.
Im Laufe der Jahre hat die Zahl der Treffen mit den einzelnen Ortsbischöfen zugenommen, und die Gespräche mit Bischofsdelegationen im Rahmen ihrer Ad-limina-Besuche haben eine immer größere Bedeutung gewonnen. Die häufigsten und wichtigsten Themen dieser Gespräche waren: Ausbildung der Laien, Bindung der kirchlichen Bewegungen an ihre Hirten und ihre Eingliederung in das Leben der Ortskirchen, Laien übertragene Dienste und Ämter, die nicht an das Weihesakrament gebunden sind, Einsatz der Laien als Christen in der Welt, Förderung der Frau und Jugendpastoral. Der Dialog mit den Bischöfen und die Überlegungen, die daraus hervorgingen, ermöglichten es dem Dikasterium nicht nur, verschiedenen Situationen und Erfahrungen vor Ort Gehör zu schenken, sondern sie bildeten auch eine unersetzliche Grundlage, um Dringlichkeiten zu erkennen und demzufolge entsprechende Programme auszuarbeiten und Mabnahmen zu ergreifen.
Der Dialog und die Zusammenarbeit mit den Bischofskonferenzen erfolgten auf der Ebene der jeweiligen Kommissionen für Laien und für Jugendpastoral. Konkret wurden diese Beziehungen in der Veranstaltung von regionalen oder kontinentalen Laientreffen (Afrika, Asien, Lateinamerika, Europa, Naher Osten). Diese Treffen erwiesen sich als sehr fruchtbar für die Förderung von Initiativen im Bereich des Laienapostolats, und sie erstreckten sich auch auf Einrichtungen im Dienste des Bischofskollegiums. Zu nennen wären hier: das »Symposium des Conférences Epicopales d’Afrique et Madagascar« (Sceam), die »Federation of Asian Bishops’ Conference« (Fabc), der »Consejo Epicopal Latinoamericano« (Celam), das »Consilium Conferentiarum Episcopalium Europae« (Ccee).
6.2. Kirchliche Verbände und Bewegungen
Ein wesentlicher Teil der Arbeit des Päpstlichen Rates für die Laien ist in Art. 134 der Apostolischen Konstitution Pastor bonus dargelegt: »Im Rahmen seiner Zuständigkeit behandelt der Päpstliche Rat alle Fragen, die die Laienvereine betreffen; er errichtet zudem all jene mit internationalem Charakter und approbiert oder anerkennt die Statuten […]. Was die Dritten Orden angeht, so ist er nur in den Fragen zuständig, die ihre apostolische Tätigkeit betreffen«. Die Bandbreite dieser Aufgabe tritt im Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Christifideles laici ganz deutlich hervor, wenn es heißt: »“So groß ist der Reichtum und die Vielseitigkeit der Gaben, die der Geist in der Kirche lebendig hält, und derart auch der Wille zur Initiative und die Hochherzigkeit unserer Laien” (Johannes Paul II., zum Angelus am 23. August 1987: Insegnamenti X, 3 (1987) 240)«.(27) Weiter spricht der Papst von »einer neuen Zeit der Zusammenschlüsse von Laien. In der Tat sind neben dem traditionellen Vereinswesen und zuweilen gleichsam aus seinen Wurzeln neue Bewegungen und Vereinigungen entstanden«.
Als Antwort auf die Verlautbarungen und Sorge des Heiligen Vaters hat das Dikasterium — unter Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Laien — verschiedene Formen des Zusammenschlusses von Laien ermutigt; es hat ihre Charismen und pädagogischen Modelle gewürdigt und den Reichtum, den sie für die communio und Sendung der Kirche darstellen, offiziell anerkannt hat.
Der Päpstliche Rat für die Laien unterhält enge Beziehungen zu den Internationalen Katholischen Organisationen (und zur Konferenz der Internationalen Katholischen Organisationen), zur Katholischen Aktion in ihren vielfältigen Wirklichkeiten (und zum Internationalen Forum der Katholischen Aktion), zu kirchlichen Verbänden, Gemeinschaften und Bewegungen. Mit Bezug auf dieses vielfältige Engagement betonte der Heilige Vater immer wieder jenen »sehr nützlichen Weg, der euch dazu führt, euch besser kennenzulernen und dankbar die Gaben und Früchte anzunehmen, die die Vereinigungen eingebracht haben. Wir sind uns bewusst, dass manche Vorurteile und Gegensätze inzwischen überwunden sind. Es handelt sich nun darum, sich zusammenzuschließen, um auf klare Weise die Gemeinsamkeit zu leben, um sich gegenseitig zu bereichern und um aktiver an der einzigen Sendung der Kirche teilzuhaben«.(28) Diese Worte waren für das Dikasterium gleichsam die Richtschnur für seine Tätigkeit. Und ohne Angst, es wieder zurücknehmen zu müssen, kann man sagen, dass sie, nicht zuletzt auch im Bereich der verschiedenen Ortskirchen, zu recht positiven Einstellungen, zu gegenseitiger Anerkennung, Zusammenarbeit und Gemeinschaft unter den sehr unterschiedlichen Vereinigungen geführt hat. Eine wichtige Rolle spielte in diesem Zusammenhang auch das Zusammenwirken von katholischen Jugendverbänden, Jugendbewegungen und Jugendgruppen bei der Vorbereitung und Veranstaltung von Weltjugendtreffen und der Weltjugendtage.
Das Dikasterium verfolgt zudem aufmerksam die Entwicklung und Tätigkeit der neuen Laiengruppen und Laiengemeinschaften, deren Mitglieder — teilweise oder ganz — nach den evangelischen Räten leben, ohne jedoch deshalb ein Institut vom gottgeweihten Leben zu bilden oder bilden zu wollen. Darüber hinaus ist es für die Bruderschaften und Laienvereinigungen zuständig, die an das Charisma und an die Diakonie einer Ordensgemeinschaft gebunden sind.
Die zunehmende Zahl von Vereinigungen verlangte und verlangt vom Päpstlichen Rat für die Laien — dem auch die heikle und verantwortungsvolle Aufgabe der Prüfung dieser neuen Gemeinschaftsformen übertragen ist — ein aufmerksames und gründliches Studium der bestehenden kirchenrechtlichen Bestimmungen sowie die Ausübung seiner »potestas iurisdictionis« (Jurisdiktionsgewalt). Angesichts der vielen Anträge auf kirchliche Anerkennung oder kanonische Errichtung sah sich das Dikasterium veranlabt, eine Form für die Einreichung des Antrags und die Prüfung, für die Untersuchung der Statuten und die Abfassung von Dekreken zur Anerkennung einer juristischen Person und dergleichen festzulegen. Darüber hinaus wandte es sich in entscheidenden Fragen verstärkt (auch durch Ad-hoc-Versammlungen) an Kanonisten, um deren Urteil einzuholen. Solche Fragen sind zum Beispiel: Kriterien für die Unterscheidung zwischen Vereinigungen öffentlichen Rechts und Vereinigungen privaten Rechts; die Mitgliedschaft von Christen anderer Konfessionen und Gemeinschaften in katholischen Vereinigungen; die kanonische Gestalt von Vereinigungen, deren Mitglieder radikal nach den evangelischen Räten leben; die Mitgliedschaft von Priestern und Ordensleuten in Laienvereinen und Laienbewegungen, usw.
6.3. Die Jugendlichen
Da der Papst und die Weltkirche den Jugendlichen eine besondere Bedeutung für die Gegenwart und Zukunft beimessen, hat Papst Johannes Paul II. 1986 die Jugendabteilung des Päpstlichen Rates für die Laien eingerichtet, um seiner pastoralen Sorge und seinem Vertrauen ihnen gegenüber konkret Ausdruck zu verleihen. Offiziell hat der Heilige Vater die Zielsetzung der Abteilung in einer Ansprache vor der römischen Kurie, am 20. Dezember 1985 verkündet, als er sagte: »Alle Jugendlichen müssen sich von der Kirche umsorgt fühlen: Deshalb soll sich die ganze Kirche in Vereinigung mit dem Nachfolger Petri weltweit immer mehr der Jugend, ihrer Ängste und Sorgen, ihrer Aufgeschlossenheit und Hoffnungen verpflichtet fühlen, um ihren Erwartungen zu entsprechen, indem sie ihr die Gewissheit vermittelt, die Christus ist, die Wahrheit, die Christus ist, die Liebe, die Christus ist«.(29)
Grundlegender Bezugspunkt für die Tätigkeit der Jugendabteilung ist das Apostolische Schreiben an die Jugendlichen der Welt, das der Heilige Vater 1985 anlässlich des Internationalen Jahrs der Jugend verfasst hat.
Die Jugendabteilung ist sozusagen die Stimme der Jugendlichen beim Heiligen Stuhl, Werkzeug zur Sensibilisierung der anderen Dikasterien für Fragen und Probleme der Jugendlichen, Informationszentrum über die Wirklichkeit der Jugendpastoral und des Jugendapostolats auf Weltebene.
Sie verkündet und verbreitet die Initiativen des Heiligen Vaters in der Universalkirche; im Bereich der Jugendpastoral stellt sie sich in den Dienst der Bischofskonferenzen, sie wendet sich an die internationalen Jugendverbände und Jugendbewegungen und fördert die Zusammenarbeit und Treffen zwischen den verschiedenen Gemeinschaften; sie veranstaltet internationale und kontinentale Studientage zur Jugendpastoral.
Gewöhnlich wird die Jugendabteilung mit der Vertretung des Heiligen Stuhls in den internationalen Organisationen beauftragt, die für die Jugend zuständig sind (wie zum Beispiel die Kommissionen der Unesco und des Europarates).
Ein wichtiger Bestandteil ihrer Aufgaben ist die Vorbereitung auf die Weltjugendtage, die Johannes Paul II. 1985 eingerichtet hat und die jährlich in Rom bzw. in den Ortskirchen stattfinden. Hinzu kommt die Veranstaltung der Weltjugendtreffen mit dem Papst, die alle zwei Jahre irgendwo in der Weltkirche gefeiert werden. Im Rahmen dieser Treffen mit dem Papst hat das internationale Jugendforum einen besonderen Stellenwert.
Die Jugendabteilung besorgt ebenfalls die Herausgabe der offiziellen Verlautbarungen des Papstes an die Jugendlichen Der Papst spricht zu den Jugendlichen und sammelt entsprechendes Material zum Thema Jugendpastoral, Jugendverbände und Jugendbewegungen sowie über die Tätigkeiten der Jugendkommissionen der wichtigsten internationalen Organisationen (wie Z.B. Unesco und Europarat), über die wichtigsten Veröffentlichungen im Bereich der Pastoraltheologie, Pädagogik, Soziologie und Psychologie zu diesem Thema.
Im Namen des Päpstlichen Rates für die Laien fördert und koordiniert sie die Tätigkeiten des Internationalen Jugendzentrums San Lorenzo, das Papst Johannes Paul II. zur Aufnahme und Evangelisierung der jugendlichen Pilger in Rom errichten ließ.
Die Tätigkeiten der Jugendabteilung werden von der Stiftung »Jugend-Kirche-Hoffnung«, die der Päpstliche Rat für die Laien am 29. Juni 1991 errichtet hat, finanziell getragen. Ziel der Stiftung ist es, »zur Umsetzung der Äußerungen des Lehramts der katholischen Kirche über den Vorrang der Jugendpastoral, der insbesondere bei den Weltjugendtagen offenbar wird, beizutragen« und »die Evangelisierung der Jugendlichen zu fördern sowie die Jugendpastoral in der ganzen Welt zu unterstützen (Statut, Art. 1, 2.1).
6.4. Die Berufung und Sendung der Frau
Bei seinem Bemühen, die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils unter den Laien konkret zu verwirklichen, hat es der Päpstliche Rat für die Laien nie unterlassen, die gleiche Würde von Mann und Frau zu betonen.(30) Aus diesem Grund hat sich das Dikasterium bereits in der Vergangenheit an Initiativen zu diesem Thema beteiligt. Zu nennen wäre hier zum Beispiel die Studienkommission über die Frau in Kirche und Gesellschaft, die Paul VI. 1973 eingerichtet und die ihre Arbeiten 1976 abgeschlossen hat.
Eine systematische Erforschung und Untersuchung dieser Fragestellung setzte trotzdem erst 1975 ein, als die Vereinten Nationen das Internationale Jahr der Frau ausriefen. Das Dikasterium beteiligte sich damals aktiv an der Vorbereitung des Beitrags des Heiligen Stuhls zu diesem Jahr(31) und hat diese Zusammenarbeit auch danach fortgesetzt, insbesondere im Rahmen aller späteren Weltkonferenzen zu diesem Thema: 1975 in Mexiko Stadt, 1980 in Kopenhagen, 1985 in Nairobi und 1995 in Peking. Zusammen mit internationalen Bewegungen und Vereinigungen, die sich für eine stärkere Beteiligung von Frauen im Leben von Gesellschaft und Kirche einsetzen, führte es zu diesem Zweck Untersuchungen durch.
Die Bedeutung, die Johannes Paul II. der Würde der Frau beimisst und das Gewicht, das er dem vollen Verständnis der Identität des Menschen — als Mann und Frau geschaffen — verleiht, bewegten den Päpstlichen Rat für die Laien, diese beiden Prinzipien in den Mittelpunkt seiner jüngsten Initiativen zu stellen. Zu nennen sind hier zum Beispiel das internationale Frauentreffen, das im Dezember 1996 in Rom stattfand und an dem 120 Laienvertreter, überwiegend katholische Frauen, teilgenommen haben. Zwei entscheidende Punkte der Überlegungen waren: erstens, die Betrachtung der Weltfrauenkonferenz von Peking im Licht der Weisungen, die Johannes Paul II. im Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Christifideles laici, im Apostolischen Schreiben Mulieris dignitatem und im Brief an die Frauen gegeben hat; zweitens, das Studium der anthropologischen und theologischen Grundlagen der Würde und Sendung der Frau, das sich auch auf ein neues Verständnis der weiblichen Identität, die Achtung vor dem Leben und die Sorge um das Humanum, die Gegenseitigkeit und Komplementarität von Mann und Frau und die weibliche Spiritualität erstreckt hat.
Dem Päpstlichen Rat — der immer zur Zusammenarbeit mit anderen Dikasterien der römischen Kurie, Verbänden, Bewegungen und regierungsunabhängigen Organisationen (Ong) bereit ist — hat bei der Entfaltung seiner Arbeit in diesem Bereich eine »Ad-hoc-Beratungsgruppe« zur Seite gestanden, zu der überwiegend Frauen gehörten.
6.5. Der Einsatz der Laien in der Welt
In einem Umfeld, in dem entscheidende Fragen für das gesellschaftliche Zusammenleben auf dem Spiel stehen, ist die Mitwirkung von christlichen Laien notwendig. Diese setzt aber eine angemessene Ausbildung und pastorale Betreuung der Gläubigen voraus, die in der »irdischen Stadt« verantwortungsvolle Ämter innehaben. Da diese Ausbildung selbstverständlich eine eingehende Kenntnis der Soziallehre der Kirche einschließt, verfolgt der Päpstliche Rat für die Laien mit Interesse Programme und Initiativen, die das Studium, die Verbreitung und die konkrete Anwendung in Politik, Arbeitswelt, Betrieben, Gewerkschaft, an der Universität, usw. zum Ziel haben.
Das Dikasterium hat dieser Sorge bereits in der Vergangenheit durch verschiedene Initiativen im Bereich der Betriebs- und der Studentenseelsorge konkret Gestalt verliehen. Die jüngste und besonders bedeutende Initiative in dieser Hinsicht war ein internationales Symposium anlässlich des dreißigsten Jahrestags der Verkündigung der Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, das der Rat in Zusammenarbeit mit dem Päpstlichen Rat für Gerechtigkeit und Frieden veranstaltet hat. An diesem Treffen nahmen Christen teil, die auf nationaler und internationaler Ebene in Politik, Institutionen, Unternehmen und Gewerkschaften sowie Universität, Wissenschaft und Kunst Führungspositionen einnehmen. Sie leisteten einen fruchtbaren Beitrag zur Erörterung von Schlüsselfragen die der Konzilstext in seinem zweiten Teil behandelt (Ehe und Familie, Arbeit und Wirtschaft, Erziehung und Bildung, Politik und Menschenrechte, Friede und Völkerverständigung), und zeigten konkrete Möglichkeiten auf, wie Christen ihrer Stimme in diesen Bereichen Gehör verschaffen können.
Die Ausbildung der Laien zum Zeugnis für Christus in jedem Milieu, ihre Kenntnis der Soziallehre der Kirche, ihr Einsatz für Frieden und bei der Schaffung von menschlicheren und gerechteren Lebensbedingungen, die Notwendigkeit ihrer Betreuung und Unterstützung durch die Hirten und christliche Gemeinschaften sind immer aktuelle Programmpunkte und Themen der Gespräche mit den Bischöfen der ganzen Welt. Diese Fragen erfordern auch die Zusammenarbeit mit anderen Dikasterien der römischen Kurie, wie zum Beispiel mit dem Päpstlichen Rat für die Familie, für die Kultur, für Gerechtigkeit und Frieden, »Cor Unum«, usw.
6.6. Die Teilhabe der Laien am Leben der kirchlichen Gemeinschaften
Ein weiteres Tätigkeitsfeld des Dikasteriums ist die Beteiligung der Laien am Leben der Pfarrgemeinden und der Ortskirchen, die von einem tiefen Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einer Pfarr- bzw. Ortskirche geprägt ist und von der Anerkennung der Verschiedenheit und Komplementarität von Berufungen, Ämtern, Charismen, Lebensständen und Aufgaben innerhalb des einen Volkes Gottes bereichert wird. Diese Beteiligung, die zunächst von der Teilnahme an der Liturgie und vom Sakramentenempfang als Quellen der Berufung und Sendung der Gläubigen getragen ist, erstreckt sich auf verschiedene Bereiche: Gemeinde, Karitas, Katechese, Erziehung, Mission.
Das Dikasterium weiß um die Bedeutung der Pfarrei, die die Gläubigen zum Tisch des Wortes und zum Tisch der Eucharistie versammelt, damit sie in Heiligkeit und Gemeinschaft wachsen. Daher verfolgt es aufmerksam die pfarrlichen Aktivitäten, die die Fortbildung fördern, dem Apostolat neue Impulse verleihen und das Gemeinschaftsleben nähren sollen. Dazu zählen unter anderem auch die kleinen Gemeinschaften oder kirchlichen Basisgemeinden, die für viele Gläubige ein Ort des kirchlichen Engagements sind, sowie die traditionellen Formen der Volksfrömmigkeit (Wallfahrten und ähnliche), durch die viele Gläubige in ihrem Glaubenseifer bestärkt werden. Weitere besondere Initiativen zur Mobilisierung der Laien, die ebenfalls die Aufmerksamkeit des Päpstlichen Rates auf sich lenken, sind Synoden und Studientage auf nationaler Ebene.
Besondere Bedeutung im Rahmen der Arbeit des Dikasteriums auf diesem Feld haben verschiedene Formen der Institutionalisierung dieser Beteiligung der Laien am Leben der Kirche und ihrer Mitverantwortlichkeit. Diese erstreckt sich erstens auf die nationalen Laienräte, die in vielen Ländern als Raum für Treffen bzw. Zusammenarbeit dienen und zweitens auf die Mitwirkung der Laien in den Pastoralräten, Pfarrgemeinderäten und Diözesanräten. In Zusammenarbeit mit anderen Dikasterien beschäftigt sich der Päpstliche Rat für die Laien schließlich um die zunehmenden und vielfältigen Fragen der Laien übertragenen Dienste und Ämter, die nicht an das Weihesakrament gebunden sind.
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