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KURZE CHRONOLOGIE EINES ABSTIEGS IN DIE HÖLLE (3)

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[Fortsetzung zum 2. Teil]

3. Wenn der Traum die Realität deformiert (2007-2009)

„Mit dem Motu Proprio Summorum Pontificum hat Papst Benedikt XVI. die tridentinische Messe wieder in ihre Rechte zurückversetzt, indem er klar bestätigte, dass das von Papst Pius V. promulgierte Römische Missale nie außer Kraft gesetzt worden sei. Die Priesterbruderschaft St. Pius X. freut sich darüber, dass die Kirche somit ihre liturgische Tradition wieder findet […]. Für diese große spirituelle Wohltat drückt die Bruderschaft St. Pius X. dem Pontifex Maximus nachdrückliche ihre Dankbarkeit aus…“ (Pressemitteilung des Generaloberen der Bruderschaft vom 7. Juli 2007)

Aber in einem Brief an die Freunde und Wohltäter konnte Mgr Fellay die Zweideutigkeit dieses Motu proprio nicht übersehen:

„Die subtile und ungeschickte Unterscheidung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Form desselben Ritus, um von der neuen und alten Messe zu sprechen, wird niemanden täuschen; die Offensichtlichkeit spricht für sich selbst in diesem Bereich. Was man davon behalten kann, ist die Bestätigung des Weiterbestehens der Messe als universelles Gesetz der katholischen Kirche“. (Nr. 71, 1. November)

Da man die Unterscheidung zwischen der ordentlichen Form und der außerordentlichen nicht verbergen konnte, versuchte man, sie zu minimisieren. Überdies ist diese Unterscheidung weder subtil noch ungeschickt, sondern blasphemisch und teuflisch. Und sie war in nichts eine Überraschung für Mgr. Fellay. Im Oktober 2006 sprach er „vom bevorstehenden Kommen eines Motu proprios, das jenes von 1988 ersetzen werde, um der Messe eine größere Freiheit zu geben, ein gleiches Recht wie der neuen Messe.“ Schon am 5. März 2002, anlässlich einer Konferenz in Kansas City, sagte Mgr. Fellay: „Standardmäßig wird die neue Messe als das generelle Gesetz der Kirche gesehen. Um jede Isolierung und Spaltung zu vermeiden, verlangen wir, dass auch die alte Messe die allgemeine Regel (das allgemeingültige Gesetz) sei.“

In Wirklichkeit sagt das Motu Proprio, dass die Traditionelle Messe nie außer Kraft gesetzt wurde, als außerordentliche Form, sondern dass sie aufgehoben wurde insofern sie die ordentliche Form war. Durch diesen Akt nimmt Benedikt XVI dem römischen Ritus der Heiligen Messe, de jure, ihre Beschaffenheit als einzige ordentliche und offizielle Form und relegiert sie in einen Zustand „außerodentlicher Form“, nachdrem er sie gedemütigt hat, indem er ihre Heiligkeit mit dem „Bastard-Ritus“ vergleicht. Trotz dieser Tatsachen gibt es keinerlei offizielles Dokument von Menzingen, das dieses liturgische Konkubinat verurteilt.

Die Erklärung des Kapitels von 2006 bezüglich der ersten Vorbedingung verlangte eine „totale Freiheit und ohne Bedingungen für die tridentinische Messe“. Nun aber war die Freigabe der Messe, nebst dem verurteilten Betrug, nicht ohne Bedingung. Der Artikel 2 des Motu proprio gewährt diese Freiheit nur für die „Messen, die ohne Volk zelebriert werden“. Um das Kapitel von 2006 zu respektieren hätte man mit den römischen Kontakten nicht weitergehen dürfen.

Aber das hindert uns nicht daran, weiter zu hoffen, den Weg weiterzugehen, der im Jahr 2000 festgesetzt wurde. Wir bitten den Heiligen Vater weiterhin um die Annulation des Dekrets der Exkommunikation von 1988, denn wir sind überzeugt, dass dies zum größeren Wohl der Kirche wäre, und wir ermutigen Sie zu beten, damit sich dies verwirkliche. Aber es wäre sehr unvorsichtig und voreilig, sich unbedacht in der Weiterverfolgung eines praktischen Abkommens zu lancieren, das nicht abgestützt wäre auf den grundlegenen Prinzipien der Kirche, insbesondere des Glaubens.“

Inzwischen kommt das berühmte Ultimatum vom Juni 2008. Kardinal Hoyos, der Präsident der päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, formuliert fünf Forderungen: nebst einer positiven Antwort verlangt vor Ende Juni, musste sich die Bruderschaft St. Pius X. in der Person ihres Generaloberen dazu verpflichten:

1. zu „einer Antwort in einem richtigen Verhältnis zur Großzügigkeit des Papstes“; 2. „jegliche öffentliche Intervention zu vermeiden, die die Person des Heiligen Vaters nicht respektiert und die negativ wäre für die kirchliche Karitas“; 3. die „Anmaßung eines über dem Heiligen Vater stehenden Lehramtes zu vermeiden und die Bruderschaft nicht als in Gegnerschaft zur Kirche darzustellen“; 4. den Willen zu beweisen, ehrlich zu handeln in aller kirchlicher Karitas und im Respekt gegenüber der Autorität des Stellvertreters Christi“.

Der sehr allgemeine und unbestimmte Charakter der formulierten Forderungen kontrastiert merkwürdig mit der Dringlichkeit eines Ultimatums. Diese Bedingungen scheinen darauf abzuzielen, ein günstiges Klima zu erreichen, um einen weiteren Dialog zu begünstigen, eher als präzise Verpflichtungen über bestimmte Punkte. Im Jahre 2012 wird man sich dieser Technik bedienen (Brief des Kardinals Levada vom 16. März, der Mgr Fellay erlauben wird, seine Erklärung vom 15. April zu produzieren). Im Jahr 2013, von neuem, aber ohne Ultimatum, mit dem Brief von Mgr. Di Noia gesandt an alle Mitglieder der Bruderschaft mit Zustimmung von Mgr. Fellay. Die offizielle Antwort auf dieses Ultimatum wurde von Pater Lorans in diesen Worten angekündigt:

„Die Bruderschaft St. Pius X. erhebt nicht den Anspruch, ein höheres Lehramt auszuüben über demjenigen des Heiligen Vaters, noch sucht sie, sich der Kirche zu widersetzen. In der Nachfolge zu ihrem Gründer […] macht sie sich das Glaubensbekenntnis zu eigen, das Mgr. Marcel Lefebvre an Paul VI. am 24. September 1975 gerichtet hat: „Seinem Stellvertreter hat Jesus Christus die Aufgabe anvertraut, seine Brüder im Glauben zu stärken und dass Er darüber wache, dass jeder Bischof seine Glaubenshinterlage bewahre […]. In diesem Sinne ist es, dass Mgr Fellay auf das Ultimatum geantwortet hat in einem Brief an Papst Benedikt XVI., am Donnerstag, 26. Juni 2008. Kardinal Castrillón Hoyos hat nur den Empfang dieser Antwort am Tag darauf bestätigt. Bis auf weitere Informationen wird kein Kommentar folgen.“

Der Inhalt dieses Briefes vom 26. Juni 2008 ist nie veröffentlicht worden. Am 23. Oktober in einem Brief an die Freunde und Wohltäter Nr. 73 und in Lourdes, am 26. Oktober 2008, kündigt Mgr Fellay einen neuen Rosenkranzfeldzug an:

„Angesichts dieser neuen Schwierigkeiten erlauben wir uns, von neuen einen Aufruf zu machen an Ihre Großherzigkeit und im Hinblick auf den Erfolg unseres ersten Rosenkranzfeldzuges, um die Rückkehr der tridentinischen Messe zu erlangen, wollen wir Unserer Lieben Frau einen neuen Blumenstrauß von einer Million Rosenkränzen darbringen, um durch ihre Mittlerschaft die Rücknahme des Dekrets der Exkommunikation zu erlangen.“

Am Samstag, 17. Januar 2009, erhielt Mgr Fellay aus den Händen des Kardinals Hoyos das Dekret der Aufhebung der Exkommunikation, bereits unterzeichnet, aber datiert vom 21. Januar. Man ging wahrlich in Etappen voran. Die Version der Pressemitteilung und jene des Briefes an die Gläubigen, die von allen Priestern der FSSPX  am Samstag 24. Januar 2009 empfangen wurde, den wir von der Kanzel verlesen mussten, lautete:

„Das Dekret vom 21. Januar zitiert den Brief vom vergangenen 15. Dezember an Kardinal Hoyos, in welchem ich unsere Verbundenheit „mit der Kirche Unseres Herrn Jesus Christus, welches die katholische Kirche ist“, ausdrückte, und unsere Annahme ihrer zweitausendjährigen Lehre und unseren Glauben an den Primat des Petrus bekräftigte. Ich erinnerte daran, wie sehr wir leiden unter der aktuellen Situation der Kirche, wo diese Lehre und dieser Primat verhöhnt werden, und fügte hinzu: „Wir sind bereit, das Credo mit unserem Blut zu schreiben, den Anti-Modernismus-Eid zu unterschreiben, das Glaubensbekenntnis Pius IV.; wir akzeptieren und machen uns zu eigen alle Konzile bis zum II. Vatikanum, hinsichtlich dessen wir Vorbehalte äußern.“ »

Jedoch einige Tage darnach, war aus dieser Passage das Folgende geworden:

„Wir sind bereit, mit unserem Blut das Credo zu schreiben, den Anti-Modernisten-Eid zu unterschreiben, das Glaubensbekenntnis Pius IV., wir nehmen an und nehmen zu eigen an sämtliche Konzile bis zum I. Vatikanum. Aber wir können nicht anders als Vorbehalte äußern bezüglich des II. Vatikaischen Konzils, das sich ‚anders als die andern‘ verstanden haben wollte.»

Wie kann man einen solchen Unterschied rechtfertigen? Damals sagte Mgr Fellay den Prioren, dass es sich um einen Fehler seitens des Generalsekretärs handle, welcher, da er die ganze Nacht hindurch gearbeitet hatte, einen Fehler begangen habe. Schließlich hielt man an dieser korrigierten Version auf allen Internetseiten der Bruderschaft fest, nachdem man die erste (Version) beseitigt hatte… Heute weiß man, dass es sicher der erste Text gewesen ist, welcher das Denken von Mgr Fellay ausdrückte. Am Donnerstag, 29. Oktober 2009 veröffentlichte der Chefredaktor des Blogs Osservatore Vaticano, Vini Ganimara, einen Artikel mit dem Titel: „Stärken und Schwächen der Diplomatie Mgr Fellays“. Man liest dort:

„Mgr Fellay hat es verstanden, progressiv eine maßvolle Sprache anzunehmen, die seine Erklärungen in allen Richtungen der Vergangenheit vergessen lässt, wie die agressiven Reden der andern Bischöfe der FSSPX, und die der öffentlichen Meinung Waffen wegnehmen“, (in Deutschland zum Beispiel), die versuchen, den guten Willen des Papstes zu blockieren. Dieser dritte Punkt – entscheidend, denn es gibt keine Verhandlungen ohne Geben und Nehmen – zeigt seine diplomatischen Fähigkeiten gleichzeitig mit der Schwäche seines Handlungsspielraums. Ich nehme ein Beispiel: nach der Aufhebung der Exkommunikationen hat er per Fax an sämtliche Priorate der Welt einen „Brief an die Gläubigen“ (24. Januar 2009) geschickt, welcher das Zitat seines eigenen Briefes an Kardinal Castrillón (15. Dezember 2008) enthielt, der die Aufhebung der Zensuren erlaubte. „Wir nehmen an und machen uns zu eigen alle Konzile bis zum II. Vatikanum hinsichtlich dessen wir Vorbehalte anmelden“. Diese Formulierung provozierte einen so heftigen Widerstand, dass einige Tage später eine neue Version dieses Briefes vom 24. Januar den Brief an den Kardinal wie folgt zitierte: „Wir nehmen an und machen uns zu eigen alle Konzile bis zum I. Vatikanum. Aber wir können nicht umhin, Vorbehalte hinsichtlich des II. Vatikanischen Konzils zu äußern, das etc. » Es ist selbstverständlich die erste Version, welche Kardinal Castrillón erhalten hat. Die zweite Version ist eigentlich keine Fälschung: es ist eine Übersetzung zur Verwendung in der (ver)öffentlich(t)en Meinung der FSSPX.»

Mgr Fellay wagte auch zu behaupten, dass dieser Akt Benedikt XVI übereinstimmte mit „der Gebetsmeinung, die ich Ihnen in Lourdes, am Tag des Christ-Königs-Festes 2008 anvertraut hatte.“

Jedoch der Brief des Staatssekretariats vom 4. Februar sagt klar, dass „das Dekret der Kongregation für die Bishöfe, das die Exkommunikation der vier Prälaten der Bruderschaft St. Pius X. aufhebt, ein Akt des Wohwollens des Heiligen Vaters ist als Antwort auf die wiederholten Bitten des Generalsuperiors der Bruderschft Sankt-Pius X.“ „Da die Exkommunikation latae sententiae“ „eine Konsequenz ihrer illegitimen Ordinierung seitens Mgr Marcel Lefebvres“ ist. „Seine Heiligkeit wollte ein Hindernis entfernen, das verhinderte, eine Türe dem Dialog zu öffenen. Fortan erwartet er, dass die vier Bischöfe den Beweis erbringen einer gleichartigen Bereitschaft in gänzlicher Beipflichtung zur Lehre und zur Disziplin der Kirche. […] Die volle Anerkennung des II. Vatikanischen Konzils und des Lehramtes der Päpste Johannes XXIII., Pauls VI., Johannes-Pauls I., Johannes-Pauls II. und Benedikts XVI. ist die unerlässliche Bedingung für die zukünftige Anerkennung der Bruderschaft St. Pius X.“

Benedikt XVI., in seinem Brief vom 10. März an die Bischöfe, wird nichts andres aussagen: „Um es einmal mehr zu präzisieren: solange die Fragen betreffend die Lehre nicht geklärt sind, hat die Bruderschaft keinerlei kanonischen Status in der Kirche und ihre Minister – auch wenn sie befreit worden sind von der kirchlichen Strafe – üben auf legitime Weise keinerlei Ministerium in der Kirche aus. Man kann die lehramtliche Autorität der Kirche nicht im Jahre 1962 einfrieren – das muss ganz klar sein für die Bruderschaft.“

Auch hier wieder ist die Verwirrung weder von Rom, noch von den Priestern der Bruderschaft, noch von den Gläubigen verursacht worden, sondern durch den Generalsuperior und die Distriktoberen, die eine Zweideutigkeit und eine Ungenauigkeit in den offiziellen Mitteilungen und den in der Presse erschienenen Artikeln aufrechterhalten haben.

Am 28. Januar 2009 spricht Mg Fellay, während er sich Libero anvertraut, von „Widerrufung“:

In den Büros mit Kardinal Hoyos: „Wir haben uns umarmt. Dann habe ich, als erstes, der Heiligsten Jungfrau gedankt, dies ist ihr Geschenk. Es ist, um ihre Fürsprache zu erlangen, dass mehr als eine Million und siebenhundertausend Rosenkränze gesammelt worden sind, gebetet von den Gläubigen, welche die Rücknahme der Exkommunikaton wünschten.“

Am 31. Januar spricht Mgr Fellay bei einem Gespräch mit Monde et Vie von „Aufhebung“:

„Ich erwartete dies seit 2005, seit dem ersten Bittschreiben um die Aufhebung der Exkommunikation, das ich auf Verlangen Roms selber geschickt habe. Denn es ist klar, dass Rom diesen Brief nicht verlangte, um es abzulehnen, die Exkommunikation aufzuheben.“

Am 11. Februar 2009 brachte Mgr. Fellay diese schreckliche Mitteilung zu Nouvelles de Chrétienté von Kardinal Castrillón, der ihm sagte: „Hören Sie, man weiß sehr wohl, dass Sie subjektiv überzeugt sind, richtig gehandelt zu haben und dass es deshalb keine Schuld gibt, es gibt auch keine Sanktion, es gibt keine Exkommunikation. Aber verstehen Sie, es ist für die Außenwelt (Öffentlichkeit), es ist ein objektive Tatsache, diesen Akt hat es gegeben, der den Anschein einer ‚Rebellion“ gegen Rom hatte, und unter diesem Aspekt hat es eine Zensur gegeben. Also muss man sie auch aufheben“.

Anlässlich einer Zusammenkunft im Seminar von Flavigny vom 16. bis 17. Februar 2009 überreichte der mutige und klarsichtige Pater Ceriani Mgr Fellay und dem Distriktoberen von Frankreich zu eigenen Händen eine Arbeit, in welcher er die folgenden vier Punkte auseinandersetzte/entwickelte:

1) Die beiden Vorbedingungen haben ihr Ziel nicht erreicht. Sie haben sich als unwirksam erwiesen. 2) Man hat nicht erhalten, was man verlangt hat. 3) Das, wovon man sagt, man habe es erlangt, entspricht nicht der Realität. 4) Die Veröffentlichung der beiden römischen Dokumente hat ein noch größeres Übel zur Folge gehabt. Die legislativen römischen Akte haben die Heilige Messe und die Operation Überleben des Werkes der Tradition gedemütigt.

Mgr Fellay erklärte ihm während einer Konferenz in Flavigny schlichtweg: „Ich bin der Streitereien um Worte müde.“ Dann: „einige, um die Dinge zu erleichtern, machen eine Gleichsetzung von Offizieller Kirche und Modernistischer Kirche. Doch das ist ein Irrtum, denn wir sprechen von einer konkreten Realität.“ Diese Konfusion wurde aufrechterhalten und noch vergrößert durch solche Ausdrücke wie: „die Tradition kehrt aus ihrem Exil zurück“ oder „wir sind wieder eingegliedert (reintegriert) in die Kirche.“

Am 29. Januar vertraute Kardinal Hoyos dem Corriere Della Sera an: „Eines ist gewiss: Die volle Gemeinschaft wird kommen. In unseren Gesprächen hat Mgr. Fellay das II. Vatikanische Konzil anerkannt, er hat es theoloigsch anerkannt. Es bleiben nur einige Schwierigkeiten.“

Jedoch den Gläubigen der Tradition schrieb Mgr Fellay: „Im Augenblick, als wir anlässlich unserer Pilgerfahrt nach Lourdes im vergangenen Oktober einen neuen Rosenkranzfeldzug lancierten, rechneten wir gewiss nicht mit einer so schnellen Antwort vom Himmel auf unsere Bitte! In der Tat, wie für unsere erste Bitte, auf welche unsere gütige Himmelsmutter so wirksam geantwortet hat mittels des Stellvertreters Christi und seinem Motu Proprio zur traditionellen Messe, hat es der Jungfrau Maria gefallen, uns eine zweite Gnade zu gewähren mit noch größerer Schnelligkeit.“ Und in diesem gleichen Brief verwendete Mgr Fellay den Ausdruck ‚Aufhebung der Exkommunikationen‘ in Anführungszeichen, die jedoch abwesend waren im römischen Dekret. Warum dieser Unterschied? Wer täusch wen? Dialog von Tauben?

„Aber verstehen Sie doch, es ist für die Außenwelt…“ sagte Kardinal Castrillón… „Ja, alles dies ist Politik“, erklärte Mgr Fellay gegenüber Pater Ceriani.

Diese Anführungszeichen,  wie Pater de Cacqueray wieder in Erinnerung brachte, sind höchst (souverän) wichtig:

„Die Bruderschaft weigert sich, „eine Aufhebung der Sanktionen“ zu verlangen. Sie versucht „den Rückzug des Dekrets der Exkommunionen“ zu erlangen und es entgeht niemandem, dass die Ausdrücke, die sie verwendet hat, um ihr Bittgesuch zu übersetzen, mit Absicht verwendet wurden. Sie will, dass ihre Überzeugung der Nichtkeit der Sanktionen ganz offenbar sei. […] Wenn es sich wirklich um die Rücknahme des Dekret handelt – und nicht um eine Aufhebung der Exkommunikationen – wird dies dann der Beginn der Wiedergutmachung der unerhörten Ungerechtigkeit sein, wie man weiß, und wir werden uns darüber freuen können. Wenn es sich hingegen um eine „Aufhebung der Exkommunikationen“ handelte, wären die Dinge ganz anders. Es würde nicht unserer zweiten Vorbedingung ensprechen und würden unsere Bischöfe nicht von dem schlechten Prozess reinwaschen, der ihnen gemacht wurde. Wenn man dann die Täuschung ließe, dass die ausgesprochenen Strafen nicht nichtig waren, und dass sie vielleicht sogar verdient waren, würde daraus nicht in einem gewissen Sinne mindestens ein neuens noch tieferes Übel resultieren? Rom hätte dann mit dem Anschein der Barmherzigkeit Sanktionen aufgehoben, die sich mit demselben Akt als gültig bestätigt finden würden, ja rechtens verhängt.“

Aber für Mgr Fellay „besteht das Wesentliche in der Tatsache, dass die Exkommunikationen – die wir immer bestritten haben – nicht mehr existieren und dass der von uns befürwortete Weg der Verhandlungen über das Grundsätzliche (Lehre, Glaube, etc.) als notwendig anerkennt wird. In den gegenwärtigen Umständen scheint es mir illusorisch, mehr zu erwarten von den offiziellen Autoritäten.“ (Cor unum, 8.2.2009)

Das Wichtige ist deshalb, vorwärts zu gehen und den Etappen zu folgen! Mgr Fellay erachtete demnach die zweite Vorbeding als erreicht. Nicht nur machte er sich daran, die römischen Diskussion in Gang zu bringen, sondern er sprach bereits zu den Mitgliedern von einer „kanonischen Situation, wenn sie möglich sein wird“ oder „es braucht notwendigerweise ein ganzes Schutz-System, wie es so weise Mgr Lefebvre ins Auge fasste, mit einer Verteidigungskommission der Tradition in Rom an der Spitze.“

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(Fortsetzung folgt)



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