Um nach der Ordnung Gottes zu leben, muss man sie kennen. Weil aber Gott will, „dass alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen” (1 Tim 2, 4), hat er sie mit Vernunft begabt, damit sie ihn und seine Ordnung mit Sicherheit wahrnehmen und sie zum Maßstab für ihr Handeln machen können. So hat er sein Gesetz gleichsam eingeschrieben in ihre Herzen, „wovon ihr Gewissen Zeugnis gibt” (Röm 2, 15). Ganz ähnlich, wie die Schwalbe ein Gesetz in sich hat, welches sie lehrt, ihr Nest zu bauen, und wie die Biene von Natur aus die Wabe zu formen weiß, ist das Gewissen untrennbar verbunden mit der menschlichen Natur. Es ist Teilhabe am ewigen göttlichen Gesetz, was sehr schön ausgedrückt wird im lateinischen Wort für ‘Gewissen’, denn conscientia bedeutet wörtlich ‘Mit-Wissen’.
Dabei ist es wichtig, zu verstehen, dass das im Gewissen wahrgenommene natürliche Sittengesetz dem Menschen nicht von außen auferlegt wird, sondern zutiefst seiner Natur entspricht.
Aufgabe des Gewissens ist es, dem Menschen eine sichere und klare Auskunft über die sittliche Qualität seines Handelns zu geben und ihm zu helfen, sich seiner Bestimmung entsprechend bewusst und frei auf sein ewiges Ziel hin auszurichten. So sagt der ‘Katechismus der Katholischen Kirche’ [= KKK]: „Das Gewissen ist ein Urteil der Vernunft, in welchem der Mensch erkennt, ob eine konkrete Handlung, die er beabsichtigt, gerade ausführt oder schon getan hat, sittlich gut oder schlecht ist.” (KKK 1778)
In seiner Bezogenheit auf das ewige göttliche Gesetz gleicht das Gewissen einem Kompass. Aufgrund einer physikalischen Einwirkung zeigt ein funktionstüchtiger Kompass stets in Richtung Norden. Dabei ist der Kompass auf den Nordpol angewiesen und nicht der Nordpol auf den Kompass. Jedenfalls wird niemand ernsthaft behaupten, der Kompass sei ‘autonom’ [von 'auto-nomos' = 'sich-selbst-Gesetz'], denn er selber ist nicht die Norm, sondern das Instrument, auf das der Seemann sich verlassen muss, um sicher den Hafen zu finden. Ebenso unsinnig und unbrauchbar wie ein vom Nordpol ‘emanzipierter’ Kompass wäre ein von Gott emanzipiertes ‘autonomes’ Gewissen, denn das Gewissen erhält seine Verbindlichkeit gerade aus der Annahme, dass es mit dem ewigen göttlichen Gesetz übereinstimmt. So ist es leicht zu verstehen, warum das Gewissen nicht als ‘objektive und höchste’, sondern nur als ‘subjektive und nächste’ Norm der Moralität bezeichnet werden kann.
Die Lehre vom ‘autonomen Gewissen’ gehört zu den folgenschwersten Irrtümern unserer Zeit. Sie wird von Papst Johannes Paul II. in der Enzyklika ‘Veritatis splendor‘ vom 6. Juni 1993 über einige grundlegende Fragen der kirchlichen Morallehre klar und deutlich zurückgewiesen.
Geprägt von dieser falschen Lehre ist nicht zuletzt die tragische ‘Königsteiner Erklärung‘ vom 30. August 1968, in welcher die damaligen deutschen Bischöfe die in der Enzyklika ‘Humane vitae‘ vom 25. Juli 1968 von Papst Paul VI. verbindlich vorgelegte Lehre über die rechte Ordnung der Weitergabe des menschlichen Lebens relativierten, weil sie fürchteten, „die Bereitschaft zur kirchlichen Mitverantwortung und die Bildung eines selbständigen Gewissens” (ebd. Nr. 16) könnten Schaden leiden. Ganz ähnlich haben sich zur gleichen Zeit die österreichischen Bischöfe in ihrer ‘Mariatroster Erklärung‘ geäußert.
Es bleibt zu hoffen, dass diese traurigen Manifeste bischöflicher Kapitulation vor dem Zeitgeist eines Tages formell widerrufen werden.
In einer Ansprache an die Teilnehmer eines internationalen Kongresses für Moraltheologie im November 1988 sagte in diesem Zusammenhang Papst Johannes Paul II.: „Während dieser Jahre wurde im Anschluss an die Bekämpfung von ‘Humanae vitae’ auch die christliche Lehre vom moralischen Gewissen in Frage gestellt und der Gedanke eines Gewissens angenommen, das sich selbst die sittliche Norm schafft. Auf diese Weise wurde das Band des Gehorsams gegen den heiligen Willen des Schöpfers radikal zerschnitten, in dem gerade die Würde des Menschen besteht.” (‘Osservatore Romano’, 13.11.1988)
Wenn hier auch nicht alle Fragen im Kontext der Lehre vom Gewissen behandelt werden können, so bleibt doch ein Wort zur Gewissensbildung zu sagen; denn obwohl jeder Mensch ein Gewissen hat, funktioniert es doch nicht bei allen gleich gut. Wo man nämlich gewohnheitsmäßig gegen das Gewissen handelt, wird seine Stimme immer leiser wahrgenommen. Das Gewissen kann abgestumpft werden und gleichsam ‘einrosten’. Es ist ähnlich wie bei manchen Höhlentieren, deren Augen verkümmern, weil sie niemals benutzt werden.
Damit das Gewissen gut funktioniert, muss man es bilden, denn nur ein gut gebildetes Gewissen urteilt richtig und wahr [vgl. KKK 1783].
Eine zuverlässige Hilfe zur Gewissensbildung finden wir im Lehr- und Hirtenamt der Kirche; denn Jesus Christus hat seine Kirche nicht nur mit Lehrautorität ausgestattet, sondern ihr auch den sicheren Beistand des Heiligen Geistes verheißen, der ihr in Glaubens-und Sittenfragen das Charisma der Unfehlbarkeit verleiht. Dieses Charisma besitzt sie sowohl in ihrer gewöhnlichen Lehrverkündigung als auch bei feierlichen Verlautbarungen des Papstes oder eines allgemeinen Konzils. Wenn also die Kirche eine Lehre in Glaubens- und Sittenfragen unter Berufung auf diesen Beistand und kraft ihrer Autorität als verbindlich und sicher vorlegt, dürfen wir die volle Gewissheit haben, dass sie unfehlbar wahr ist.
Dabei kann die Lehre der Kirche, die das göttliche Gesetz erklärt, auch niemals in wirklichem Widerspruch zur menschlichen Vernunft stehen, denn: „Nicht vernunftgemäß handeln, ist dem Wesen Gottes zuwider.” (Benedikt XVI., ‘Regensburger Rede‘ vom 12. September 2006) Wer immer sich die Mühe macht, die Lehre der Kirche wirklich verstehen zu wollen und tiefer in sie einzudringen, wird sie in jedem einzelnen Punkt völlig vernünftig begründet finden. So schrieb Papst Paul VI. in seiner Enzyklika ,Humanae [=
HV]: „ Unserer Meinung nach sind die Menschen unserer Zeit durchaus imstande, die Vernunftgemäßheit dieser Lehre zu erfassen.” (HV 12) Im Kontrast dazu gilt das Sprichwort, dass niemand so blind ist wie der, der nicht sehen will.
Es ist traurig, wenn selbst kirchliche Vertreter, deren Pflicht es eigentlich wäre, die Lehre der Kirche eingehend zu studieren und sie den Menschen zu erklären, dazu weder willens noch fähig sind.
Die folgenden Ausführungen stehen treu zur Lehre der katholischen Kirche. Sie möchten helfen, das Gewissen zu bilden, damit die Wahrheit angenommen und das Leben entsprechend ausgerichtet werden kann; denn nur so sind Glück und wahre Freiheit zu finden.
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Quelle: P. Martin Ramm FSSP: Was ist Keuschheit? – Hilfen zur Gewissensbildung im 6. Gebot. 2. Auflage, Thalwil 2011.
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