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Pater Schmidberger, der FSSPX-Hausverbots-Vollstrecker des Ober-Generals Bischof Fellay

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T. Teyke <prokarmel@gmx.de> an mich:

Schmidberger

Pater Franz Schmidberger

Mit Schreiben vom 29. April 2013 erteilte Pater Schmidberger mir “ab sofort Hausverbot in allen Kapellen der Priesterbruderschaft St. Pius X. im deutschen Distrikt einschließlich der Kapelle Hattersheim in Absprache mit dem Vorsitzenden der Actio Spes Unica.” Als Begründung nannte er, dass ich auch nach seinem Brief vom 25. März 2013 meine “subversive Aktion im Distrikt fortsetzen” würde. Ich würde mit meiner Aktion “die revolutionären Angriffe um Bischof Williamson auf das Generalhaus und den Generaloberen der Bruderschaft” unterstützen und “damit die Familie der Tradition in Deutschland” spalten. Er müsse als Oberer “die Herde gegen solche Angriffe des Wolfes schützen und verteidigen.” Für den Fall, dass ich mich für mein “ungebührliches Verhalten entschuldigen” und versprechen würde, “in Zukunft von solchen Aktionen abzulassen”, sagte er die Aufhebung des Hausverbots zu.

Dieses Schreiben enthielt zwei Ungereimtheiten:
1. konnte von einer Aktion meinerseits bereits März nicht die Rede sein. Unser Offener Brief erschien erst im April im Gefolge des Vorworts des April-Mitteilungsblatts. Im März hatte ich einen privaten Briefwechsel mit Pater Schmidberger, in dem von einer “Aktion” aber nicht die Rede war. In seinem Schreiben vom 25. März hatte Pater Schmidberger auch keine Verwarnung ausgesprochen, sondern lediglich mitgeteilt, dass er auf eine schriftliche Anfrage meinerseits nicht antworten wolle. Ich hatte bis zum 29. April keine Verwarnung von Pater Schmidberger erhalten.
2. In einer telefonischen Rücksprache mit Herrn Wedel, dem Vorsitzenden der Actio Spes Unica, am 3. Mai, hat Wedel mir mitgeteilt, dass es keinerlei Absprache mit Pater Schmidberger über ein Hausverbot gegeben hat, weder für mich, noch für eine andere Person. Er sagte mir, er höre meinen Namen zum ersten Mal.

Auf diese Ungereimtheiten habe ich Pater Schmidberger daraufhin schriftlich aufmerksam gemacht und die Frage gestellt, ob er mich mit jemandem verwechsle.

Mit einem Schreiben vom 12. Mai 2013 erteilte mir und Herrn Specht Herr Wedel als Vorsitzender der Actio Spes Unica Hausverbot für das Gelände Schulstraße 7 und 7a in Hattersheim. Als Begründung nannte er, dass die Actio Spes Unica “auch nicht gerüchteweise” in Verbindung mit Bischof Williamson gebracht werden wolle.
Übrigens hatte Herr Wedel noch wenige Tage zuvor Herrn Specht zugesagt, ihm auf keinen Fall Hausverbot erteilen zu wollen, unter der Voraussetzung, dass Herr Specht auf dem Gelände der Spes Unica keine Schriften verteilt, was Specht zusagte und seither auch einhielt. Ausdrücklich gestand Wedel Herrn Specht dabei zu, sich auf dem Gelände mit anderen Gottesdienstbesuchern zu unterhalten und dabei seine Meinung frei zu äußern.

Pater Schmidberger antwortete letzte Woche auf mein Schreiben, indem er mir mitteilte, dass er mich nicht verwechsle, sondern mich persönlich kenne und über meine “verschiedenen Tätigkeiten im Bilde” sei. Er fasste darin den Grund des Hausverbots präziser und nannte das “Unterschriftensammeln für Offene Briefe”.

Siehe auch:



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