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PAPST PIUS XII.: VON DER EINHEIT DER WELT – Das Programm des Papstes für eine internationale Friedensordnung

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KRIEG UND FRIEDEN IN DER HEUTIGEN WELT

Es ist in diesem Bändchen schon wiederholt gesagt worden, daß Pius XII., dessen Leben so sehr unter dem Zeichen des Krieges stand, das Werk des Friedens in ganz besonderer Weise als Auf­gabe seines Pontifikates versteht. Zu dieser Aufgabe eines „Frie­denspapstes” hat er sich bei all den vielen Krisen der Welt, die er erleben mußte, immer wieder in feierlicher Form bekannt, wofür von unzähligen hier nur ein Beispiel stehen soll.

Wir, der Wir Unsern Geist über die Fluten der menschlichen Leidenschaften erheben und väterliche Gefühle gegenüber den Völkern und Nationen jeder Rasse hegen, der Wir die Unver­sehrtheit und ruhige Sicherheit aller und die tägliche Zunahme des Wohlstandes wünschen: Wir können Uns, immer wenn Wir sehen, wie der heitere Himmel von drohenden Wolken verdun­kelt wird und neue Kriegsgefahren die Menschheit bedrohen, nicht enthalten, Unser Wort zu erheben, um alle zu mahnen, die Zwietracht zu begraben, die Streitigkeiten beizulegen und jenen wahren Frieden zu errichten, der die Rechte der Religion, der Völker und der einzelnen Bürger sichert, indem er sie öffent­lich und aufrichtig anerkennt, wie es notwendig ist1.

Nun besitzt die katholische Moraltheologie seit langem eine ausgearbeitete Lehre vom Kriege, mit dem sie sich als einer der unheimlichsten und zerstörerischsten Erscheinungen der mensch­lichen Geschichte notwendigerweise befassen mußte.

Die Äußerungen Pius’ XII. bauen auf dieser Lehre auf, wo er ihr etwas Neues hinzufügt, handelt es sich lediglich um Er­läuterungen und Anwendungen in Hinsicht auf die neuen Tat­bestände der Weltsituation und des modernen Krieges.

Der Krieg ist sichtbarster und deutlichster Ausdruck der Ge­fallenheit der Schöpfung, des Waltens widergöttlicher Mächte in ihr, der Störung ihrer gottgewollten Ordnung.

Gott ist der „Gott des Friedens” (Röm. 15, 33); er hat die Welt geschaffen, daß sie eine Stätte des Friedens sei; er hat sein Gebot des Friedens gegeben — jener „Ruhe in der Ordnung”, von der der heilige Augustinus spricht2.

Der wahre Friede hat also einen sittlichen und religiösen Ge­halt (vgl. S. 75 u. 82); er beginnt im Herzen des Menschen, wo dieser in der Kraft Gottes sein Wesen in Übereinstimmung mit dem Willen Gottes gebracht hat, indem er sich ihm und seinem uns in Jesus Christus offenbar gewordenen Erlöserwillen lie­bend öffnet und anschließt.

Der äußere Friede ist nur Ausfluß dieses inneren Friedens, der der Friede mit Gott ist; — wir kommen immer wieder darauf zurück, daß äußere Zustände auf Gesinnungen begrün­det sein müssen, wenn sie sicher und beständig sein sollen.

Der Friede ist also mehr als die bloße Abwesenheit von Ge­walthandlungen oder Drohungen (vgl. S. 82), aber auch mehr als das rein mechanische Gleichgewicht von Kräften.

Wahrer Friede ist nicht das sozusagen arithmetische Ergebnis eines Kräfleverhältnisses, sondern, in seinem letzten und tief­sten Sinne, eine sittliche und rechtliche Handlung3.

Deshalb ist der Krieg kein unabwendbares Schicksal unserer Geschichte, er ist kein notwendiger Ausbruch, der aus ihren Tie­fen mit der Gewalt einer Naturkraft hervorbricht.

Für jene, welche die Dinge im Lichte der göttlichen Weltord­nung sehen, besteht kein Zweifel, daß es auch für die schwer­sten menschlichen und staatlichen Interessenkämpfe einen friedlichen Ausgleich gibt4.

Gegenseitiger guter Wille läßt den Krieg als letztes Mittel, Gegensätze zwischen den Staaten zu regeln, immer vermeiden5.

Da jedoch die Sünde, die Ungerechtigkeit, die Selbstsucht und die Machtgier Wirklichkeiten der gefallenen Welt sind, muß der Friede gegen sie geschützt und verteidigt werden. Seine Erhal­tung und, wo er gebrochen wurde, seine Herstellung sind also ohne Zwangsgewalt nicht möglich — und zwar eine Zwangs­gewalt und Machtanwendung im Dienste des Rechtes. Die fol­gende Äußerung ist mitten im zweiten Weltkrieg in Hinsicht auf den Frieden gesprochen worden, der ihn beendigen sollte, aber sie enthält eine allgemeine Feststellung, über die sich die katholische Moraltheologie immer einig war.

In Wirklichkeit wird [der Friede] nicht abgeschlossen ohne Anwendung von Gewalt, und sein Bestand selbst hat es nötig, sich auf ein normales Maß von Macht zu stützen. Aber die eigentliche Aufgabe dieser Macht, wenn anders sie sittlich be­stehen soll, muß dem Schutze und der Verteidigung, darf nicht der Schmälerung und Unterdrückung des Rechtes dienen6.

Das führt zu der Frage der Rechtmäßigkeit der Gewaltan­wendung. Sie wird im innerstaatlichen Leben durch die Auto­rität der rechtmäßigen Inhaber der Staatsgewalt gedeckt. Sou­veräne Staaten aber hatten bis heute keine solche übergeordnete Autorität über sich. Eben daraus aber ergab sich seit dem ersten Weltkrieg die ständige Bemühung zur Schaffung einer solchen übernationalen Autorität, die auf alliierter Seite, vor allem auf Betreiben Amerikas, auch während des zweiten Weltkrieges be­raten und vorbereitet wurde und sich in der Organisation der Vereinten Nationen in sehr unvollkommener Form verwirk­lichte (vgl. S. 110). Schon damals begrüßte Pius XII. diesen Plan vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, daß damit eine Ächtung des Krieges als eines Mittels der Politik und vorbeu­gende Maßnahmen zu seiner Verhinderung praktisch ermöglicht würden. Freilich darf eine solche Organisation kein Instrument der Macht, sondern muß eines der Gerechtigkeit sein. Unter die­sen Bedingungen können auch Sicherheitsvorkehrungen in einem einzelnen Land (es ist dabei wohl an Kontrollorgane und zeit­weilige Besatzung. gedacht) erlaubt sein, sofern deren letztes Ziel die Wiedereingliederung in die Völkergemeinschaft und nicht eine dauernde Entrechtung und Unterdrückung ist.

Eine Pflicht obliegt allen, eine Pflicht, die keine Verzögerung, keinen Aufschub, kein Wanken und kein Ausweichen duldet: nämlich alles zu tun, was möglich ist, um ein für allemal den Angriffskrieg als erlaubte Lösung internationaler Spannungen und als Werkzeug nationaler Bestrebungen in Acht und Bann zu erklären. Man hat in der Vergangenheit viele zu solchen Zwecken unternommene Versuche erlebt. Alle sind mißlungen. Und es werden immer alle mißlingen, bis der vernünftigere Teil der Menschheit in festem, heilig hartnäckigem Willen es sich zur Gewissenspflicht macht, die Sendung zu erfüllen, die vergangene Zeiten mit ungenügendem Ernst und nicht ausrei­chender Entschlossenheit begonnen haben7.

Ein wesentlicher Punkt einer jeden künftigen Weltordnung würde die Bildung eines Organs zur Aufrechterhaltung des Friedens sein, eines Organs, auf Grund gemeinsamen Beschlus­ses ausgestattet mit höchster Machtvollkommenheit, zu dessen Aufgabenkreis es gehören würde, jedwede Bedrohung durch Einzel- oder Kollektivangriff im Keime zu ersticken. Niemand könnte diese segensreiche Entwicklung freudiger begrüßen als der, der schon seit langer Zeit den Grundsatz vertreten hat, daß die Theorie des Krieges als eines tauglichen und angemessenen Mittels, zwischenstaatliche Streitfragen zu lösen, nunmehr über­holt sei. Niemand könnte diesem gemeinsamen Vorgehen, das mit einem bisher nicht gekannten Willensernst auszuführen ist, inbrünstiger glücklichen Erfolg wünschen als der, der sich gewis­senhaft bemüht hat, die christliche und religiöse Geisteshaltung zur Verurteilung des modernen Krieges mit seinen ungeheuer­lichen Kampfmitteln zu veranlassen8.

Wahrlich, der Fortschritt der menschlichen Erfindungen, der die Verwirklichung einer größeren Wohlfahrt der gesamten Menschheit hätte bedeuten müssen, ist statt dessen dazu ver­wendet worden, das zu zerstören, was Jahrhunderte aufgebaut hatten. Allein gerade dadurch hat sich die Unsittlichkeit jedes Angriffskrieges nur augenscheinlicher gemacht. Und wenn sich nunmehr an die Anerkennung seiner Unsittlichkeit die Drohung eines rechtlichen Dazwischentretens der Nationen und einer dem Angreifer von der Staatengemeinschaft auferlegten Strafe an­schließt, so daß der Krieg sich immer unter dem Zuschlag der Achtung und immer unter der Aufsicht vorbeugender Maßnah­men fühlt, dann kann die Menschheit aus der Nacht, in der sie so lange versunken war, heraustreten und das Morgenrot eines neuen und besseren Zeitraums ihrer Geschichte begrüßen9.

Unter einer Bedingung jedoch: daß nämlich die Friedensorga­nisation, der die gegenseitigen Sicherungen und, wo nötig, die wirtschaftlichen Sanktionen, ja sogar bewaffnetes Eingreifen, Kraft und Festigkeit verleihen sollen, nicht endgültig irgend­eine Ungerechtigkeit bekräftige, zu keiner Verletzung irgend­eines Rechts zum Nachteil irgendeines Volkes (ob zur Gruppe der Sieger, der Besiegten oder der Neutralen gehörig) beitrage, keine Auflage oder Last verewige, die nur auf Zeit als Wieder­gutmachung der Kriegsschäden erlaubt sein kann10.

Daß einige Völker, deren Regierungen — oder denen viel­leicht zum Teil auch selbst — die Verantwortung für den Krieg zugeschrieben wird, einige Zeit hindurch die Härten der Sicher­heitsvorkehrungen zu ertragen haben, bis die gewaltsam zer­rissenen Bande gegenseitigen Vertrauens allmählich wieder zu­sammengeknüpft sind, wird, so hart es auch ist, aller Wahr­scheinlichkeit nach praktisch unvermeidlich sein. Nichtsdesto­weniger werden auch diese Völker die wohlbegründete Hoff­nung haben müssen, daß auch sie — nach dem Maße ihrer ehr­lichen und wirksamen Mitarbeit an dem Werk des künftigen Wiederaufbaus — zusammen mit den andern Staaten mit der gleichen Wertung und den gleichen Rechten in die große Ge­meinschaft der Nationen eingegliedert werden können. Ihnen diese Hoffnung zu verweigern, wäre das Gegenteil einer vor­ausschauenden Weisheit und hieße die schwere Verantwortung auf sich nehmen, den Weg zu einer allgemeinen Befreiung von all den unheilvollen wirtschaftlichen, sittlichen und politischen Folgen des riesenhaften Zusammenbruchs zu versperren, eines Zusammenbruchs, der die arme Menschheit bis in die tiefsten Tiefen erschüttert, der ihr aber gleichzeitig den Weg zu neuen Zielen gewiesen hat11.

Der Papst hält, wie schon an anderer Stelle gezeigt worden ist, die wirksame institutionelle Verwirklichung einer Staaten­gemeinschaft, für die dringende Forderung unserer Zeit. An dieser Stelle, nämlich in Hinsicht auf das Krieg-Frieden-Pro­blem, soll jedoch ein anderer Gesichtspunkt seines Gedankenganges hervorgehoben werden. Es kommt ihm darauf an, die Lehre von der Unvermeidlichkeit der Kriege zu bekämpfen. Politik ist nicht ein technisches Verfahren, dessen Mittel belie­big verfügbar sind und sich der sittlichen Beurteilung entzie­hen — so daß der Krieg schließlich nichts weiter als ein extre­mes Mittel der Politik ist, die „ultima ratio regis” oder „die Fortführung der Politik mit anderen Mitteln”. Politik ist viel­mehr in höchstem Maße sittliches Handeln und untersteht der sittlichen Verantwortung. Als solches dem Sittengesetz unter­worfenes Handeln kann aber seine Beurteilung in rechtliche Normen gefaßt werden. Deshalb schlägt Pius XII. bindende zwischenstaatliche Vereinbarungen über ein internationales Strafrecht vor, das die Möglichkeit gibt, vor allem das Verbre­chen des Angriffskrieges und andere Kriegsverbrechen zu be­strafen, aber auch die sogenannten „Verbrechen auf Befehl” zu verhindern und unabhängige Richtergremien zu schaffen. Solche internationalen Einrichtungen in Teilbereichen sind wertvolle Stufen auf dem Wege zur Staatengemeinschaft.

Hat man die Frage [Frieden oder Krieg] auf diese höhere und Vernunftwesen einzig angemessene Ebene [der sittlichen und re­ligiösen Verantwortung] verlagert, so stellt sich der Widersinn jener Lehre wieder klar heraus, die in den politischen Schulen der letzten Jahrzehnte tonangebend war: der Krieg sei eine der vielen erlaubten Formen des politischen Handelns, die notwen­dige, fast natürliche Art, nicht beizulegende Zwistigkeiten zwi­schen zwei Ländern auszutragen; der Krieg sei also etwas außerhalb jeder sittlichen Verantwortung Liegendes. Als ebenso widersinnig und unannehmbar hat sich der gleichfalls lange Zeit in Geltung stehende Grundsatz erwiesen, wonach der Re­gierende, der einen Krieg erklärt, nur der Möglichkeit ausge­setzt ist, einen politischen Fehler zu begehen, wenn nämlich der Krieg verloren wird; daß er aber keinesfalls einer sittlichen Schuld oder eines Verbrechens angeklagt werden könne, wenn er, obwohl er es gekonnt hätte, den Frieden nicht gewahrt hat12.

Wie ist es möglich — so fragten sich [am Ende des zweiten Weltkrieges] viele mit der Einfalt und Wahrhaftigkeit des ge­sunden Menschenverstandes —, daß, während jeder die sittliche Verantwortung für die eigenen ganz gewöhnlichen Handlungen lebendig in sich fühlt, die entsetzliche Tatsache des Krieges, die doch auch die Frucht freier Entschließung irgendeines Menschen ist, sich der Herrschaft des Gewissens soll entziehen können und daß es keinen Richter geben soll, an den die unschuldigen Opfer sich wenden könnten13?

Die Erfahrungen [der letzten zehn Jahre, aus denen sich die Bedeutung eines internationalen Strafrechts ergibt] umfassen zwei Weltkriege mit ihren Nachwirkungen. In ihrem Verlauf haben sich im Innern der Länder und zwischen den Ländern, und als sich die politischen Totalitarismen frei entfalten konn­ten, Dinge ereignet, deren einziges Gesetz Gewalt und Erfolg war: es zeigte sich damals ein unter normalen Umständen un­vorstellbarer Zynismus bei der Erreichung der erstrebten Ziele und der Lahmlegung des Gegners. Dieser wurde allgemein nicht mehr als Mensch betrachtet. Nicht blinde Naturkräfte, sondern Menschen haben bald in blinder Leidenschaft, bald mit kalter Berechnung unbeschreibliche Leiden, Elend und Vernichtung über Einzelne, Gemeinschaften und Völker gebracht.

Diejenigen, die so handelten, fühlten sich sicher oder ver­suchten, sich die Zusicherung zu verschaffen, daß sie nirgends und durch niemanden zur Rechenschaft gezogen werden könn­ten. Wenn sich das Glück gegen sie wandte, blieb ihnen immer noch der Ausweg, ins Ausland zu fliehen. Das war die Geistes­verfassung derer, die sich selber wie Verbrecher benahmen oder die kraft ihrer Macht anderen befahlen, sie zu handeln zwangen oder zuließen, daß sie Verbrechen begingen, obgleich sie sie hät­ten daran hindern können, wie sie verpflichtet waren.

Bei den Betroffenen schuf dies den Eindruck, es gebe kein Recht und keinen Schutz mehr, und sie seien der Willkür und brutalen Gewalt ausgeliefert. Aber es enthüllte auch eine Rechts­lücke: jene Schuldigen, von denen Wir gesprochen haben, müs­sen ohne Ansehen der Person gezwungen werden können, Re­chenschaft abzulegen und ihre Strafe auf sich zu nehmen, und nichts darf sie der Bestrafung ihrer Taten entziehen, weder der Erfolg noch selbst der „höhere Befehl”, den sie erhalten haben.

Der angeborene Gerechtigkeitssinn des Menschen verlangt eine solche Bestrafung und erblickt in der Androhung einer Strafe, die auf alle angewandt wird, eine wenn nicht unfehl­bare, so doch wenigstens nicht zu mißachtende Garantie gegen solche Delikte. Dieser Gerechtigkeitssinn hat im großen und ganzen genügenden Ausdruck im Strafrecht der einzelnen Staa­ten gefunden, was die Delikte des gemeinen Rechts anbetriffl; in geringerem Maße im Falle politischer Gewalttaten im Innern der Staaten, und bisher nur ganz ungenügend für die Kriegs­ereignisse zwischen den Staaten und Völkern.

Und doch stellt ein ausgeglichener Rechtssinn hier keine we­niger evidenten, weniger dringenden Forderungen auf. Und wenn sie erfüllt werden, wird man deren vorbeugende Kraft nicht weniger spüren. Die durch Verträge bestätigte Gewißheit, daß man Rechenschaft ablegen muß — selbst wenn der krimi­nelle Akt gelingt, selbst wenn man das Verbrechen im Ausland begeht, selbst wenn man nach seiner Begehung ins Ausland flieht —, diese Gewißheit ist eine nicht zu unterschätzende Ga­rantie. Die Einsicht in diese Zusammenhänge läßt selbst den Mann von der Straße die Bedeutung des internationalen Straf­rechts erkennen. Bei diesem handelt es sich in der Tat nicht mehr nur um Forderungen der menschlichen Natur und der sittlichen Pflicht, sondern um die Ausarbeitung von klar bestimmten Rechtsnormen mit Zwangscharakter, die auf Grund formeller Verträge für die vertragsschließenden Staaten bindendes Recht werden14.

Das [Recht der Staaten sich gegen einen ungerechten Angriff zu verteidigen und sich darauf vorzubereiten] ändert absolut nichts an der Tatsache, daß der ungerechte Krieg an die erste Stelle der schweren Verbrechen zu stellen ist, die das internatio­nale Strafrecht auf die schwarze Liste setzt und mit den schwer­sten Strafen belegt und deren Urheber auf jeden Fall schuldig und der vorgesehenen Strafe verfallen sind15.

Die Weltkriege, die die Menschheit erlebt hat, und die Er­eignisse, die sich in den totalitären Staaten abspielen, haben noch viele andere, zum Teil sehr schwere Untaten gezeitigt, die ein internationales Strafrecht unmöglich machen oder von de­nen es die Staatengemeinschaft befreien sollte. So sind auch in einem gerechten und notwendigen Krieg nicht alle wirksamen Mittel für einen Menschen mit gesundem und vernünftigem Rechtsempfinden annehmbar. Die Massenerschießung Unschul­diger als Repressalie für den Fehler eines Einzelnen ist kein Akt der Gerechtigkeit, sondern eine strafbare Ungerechtigkeit; unschuldige Geiseln zu erschießen, wird nicht dadurch ein Recht, daß man es als Kriegsnotwendigkeit hinstellt. In den letzten zehn Jahren hat man Massenmorde aus Rassenhaß gesehen; man hat vor dem Angesicht der ganzen Welt die Schrecken und Grausamkeiten der Konzentrationslager begangen; man hat von der „Liquidierung” von Hunderttausenden gehört, die als „le­bensunfähiges Leben” bezeichnet wurden, von erbarmungslosen Deportationen, deren Opfer oft mit Weib und Kind dem Elend ausgeliefert wurden, von der Vergewaltigung einer riesigen Zahl von schutzlosen jungen Mädchen und Frauen, von organi­sierter Menschenjagd in der Zivilbevölkerung, um Arbeiter oder besser Arbeitssklaven zu rekrutieren. Die Verwaltung der Gerechtigkeit entartete hie und da bis zur völligen Willkür so­wohl im Untersuchungsverfahren wie bei der Urteilsfällung oder Ausführung der Sentenz. Um sich an jemandem zu rächen, dessen Taten vielleicht moralisch untadelhaft waren, hat man sich gelegentlich nicht einmal gescheut, sich an dessen Angehöri­gen zu vergreifen.

Diese wenigen Beispiele — Sie wissen, es gibt noch viele an­dere — mögen genügen, um zu zeigen, welche Art von Delikten den Gegenstand internationaler Verträge bilden müßten, Verträgen, die im Stande wären, einen wirksamen Schutz zu bil­den; sie müßten die zu verfolgenden Straftaten exakt angeben und ihre Merkmale mit juristischer Genauigkeit festlegen16.

Die zahlreichen Kriegs- und Nachkriegsprozesse bis auf den heutigen Tag haben dem Problem [der zweifelsfreien morali­schen Schuldhaftigkeit der Angeklagten] eine besondere Phy­siognomie gegeben. Der Richter mußte dabei und muß noch den Fall derjenigen untersuchen, die auf Befehl anderer ein Ver­brechen begangen haben oder die es nicht verhindert haben, obgleich sie es gekonnt oder gesollt hätten. Noch häufiger erhob sich die Frage der Verschuldung derjenigen, die Verbrechen nur auf Befehl ihrer Vorgesetzten, oder sogar von diesen unter An­drohung der schwersten Strafen und oft des Todes gezwungen, begangen haben. Die Angeklagten haben sich in diesen Prozes­sen häufig auf diesen Umstand berufen, daß sie nur auf Befehl „höherer Instanzen” gehandelt haben.

Wird es möglich sein, durch internationale Abkommen zu er­reichen, daß einerseits die Vorgesetzten rechtlich außer Stande gesetzt werden, Verbrechen zu befehlen, und daß sie bestraft werden, wenn sie derartige Befehle erteilt haben; und daß an­dererseits ihre Untergebenen davon dispensiert werden, solche Befehle auszuführen, und daß sie strafbar werden, wenn sie ge­horchen? Wird es möglich sein, durch internationale Abkom­men den rechtlichen Widerspruch zu beseitigen, nach dem ein Untergebener in seinem Besitz, seinen Gütern und seinem Le­ben bedroht ist, wenn er nicht gehorcht, und wenn er gehorcht, fürchten muß, daß nach Beendigung der Feindseligkeiten die beleidigte Partei, wenn sie den Sieg davonträgt, ihn als Kriegs­verbrecher vor Gericht stellt? Wie klar auch die moralische Norm in all diesen Fällen sein mag — keine höhere Instanz ist berechtigt, einen unmoralischen Akt zu befehlen; es gibt kein Recht, keine Verpflichtung, keine Erlaubnis, einen an sich un­moralischen Akt auszuführen, selbst wenn er befohlen ist, selbst wenn die Weigerung, zu handeln, die schlimmsten persönlichen Schädigungen nach sich zieht — diese moralische Norm steht im Augenblick nicht zur Frage. Es handelt sich gegenwärtig darum, den juristischen Widerspruch, auf den wir hingewiesen haben, zu beseitigen, indem mittels internationaler Abkommen positiv genau definierte, durch die vertragsschließenden Staaten aner­kannte, verpflichtende Rechtsbestimmungen festgesetzt werden17.

Die Unparteilichkeit des Richterkollegiums muß auch und vor allem dann gesichert sein, wenn die internationalen Bezie­hungen in die Strafverfahren hineinspielen. In einem solchen Fall kann es notwendig sein, sich an einen internationalen Ge­richtshof zu wenden oder wenigstens gegenüber einem nationalen Gerichtshof beim internationalen Gericht Berufung einzule­gen. Einem unbeteiligten Dritten bereitet es Unbehagen, wenn er sieht, wie nach Abschluß der Feindseligkeiten der Sieger den Besiegten wegen Kriegsverbrechen aburteilt, während sich der Sieger gegenüber dem Besiegten ähnlicher Handlungen schuldig gemacht hat. Die Besiegten können zweifellos schuldig sein; ihre Richter können ein offenbares Rechtsgefühl und den Willen zu völliger Objektivität haben; trotzdem verlangt in solchen Fällen oft das Interesse des Rechts und das Vertrauen, das für das Urteil beansprucht wird, die Zuziehung von neu­tralen Richtern zum Gerichtshof, so daß die entscheidende Mehrheit von diesen abhängt. Der neutrale Richter darf es in solchen Fällen nicht als seine Aufgabe betrachten, den Ange­klagten freizusprechen; er muß das bestehende Recht anwenden und sich demgemäß verhalten. Aber diese Zuziehung gibt allen unmittelbar Interessierten, allen neutralen Dritten und der Weltöffentlichkeit eine größere Gewißheit, daß „Recht” gespro­chen worden ist. Gewiß stellt sie eine gewisse Begrenzung der eigenen Souveränität dar; aber dieser Verzicht wird mehr als aufgewogen durch den Zuwachs an Prestige, an Achtung und Vertrauen gegenüber den richterlichen Entscheidungen des Staa­tes, der so vorgeht18.

So lange indessen eine mit ausreichenden Kompetenzen und Machtmitteln ausgestattete höchste Autorität der Staatenge­meinschaft nicht existiert, bleibt die Forderung der Ächtung des Krieges eine freilich unverzichtbare und sicher auf die öffent­liche Meinung nicht wirkungslose, aber doch rein moralische Forderung, und die Anwendung der Zwangsgewalt zur Verhü­tung oder Abwehr eines ungerechten Angriffs bleibt Sache eines einzelnen Staates oder einer Staatengruppe. Es besteht also wei­ter die Frage nach der möglichen „Gerechtigkeit” oder Recht­mäßigkeit eines Krieges, der dann eben keine „Polizeiaktion” ist.

Die katholische Moraltheologie hat die Frage, ob es über­haupt einen gerechten Krieg geben kann, immer bejaht und hat im Laufe der Zeit die Bedingungen, unter denen er möglich ist, sorgfältig herausgearbeitet. Das Ergebnis kann man kurz in folgende Sätze zusammenfassen:

  1. Es muß sich um die Verteidigung gegen einen ungerechten Angriff handeln und zwar gegen ein schweres Unrecht durch zweifelsfreie formell moralische Schuld.
  2. Es müssen alle Versuche einer friedlichen Verständigung zum Zwecke der Klärung des Sachverhaltes und einer billigen güt­lichen Einigung mit vollem Ernst gemacht worden und er­schöpft sein.
  3. Das aus dem Krieg zu erwartende Wohl des Staates muß größer sein als das aus ihm zu erwartende Übel.
  4. Das dem Feinde zugefügte Übel darf das Maß seiner Schuld nicht übersteigen.
  5. Es muß vermieden werden, andere, nicht unmittelbar in die Kriegshandlung verwickelte Staaten oder die ganze Chri­stenheit zu schädigen und schwer zu erschüttern.
  6. Die Kriegsführung muß die Schranken der Gerechtigkeit und Liebe einhalten.
  7. Es muß eine Kriegserklärung durch die gesetzlich befugte Obrigkeit »im Namen Gottes zur Vollstreckung seiner Ge­richtsbarkeit” erfolgen.

Man hat gesagt, daß diese Regeln so streng seien, daß nach ihnen eigentlich nie ein gerechter Krieg geführt worden sei. Man kann das als eine Frage für die Historiker dahingestellt sein lassen. Es entsteht aber heute die ernsthafte Frage, ob im modernen Krieg zum mindesten die Bedingungen 3, 4, 5 und 6 überhaupt noch einzuhalten sind und ob deshalb ein moderner Krieg nicht in jedem Fall — auch als Verteidigungskrieg — ein „ungerechter Krieg” sein müßte. Bekanntlich haben auch ka­tholische Juristen und Moraltheologen von höchstem Ansehen ähnliches behauptet.

Pius XII. hat den neuartigen schrecklichen Charakter des modernen “totalen” Krieges oft genug beschrieben. Er hat zwei Dinge noch besonders hervorgehoben: die Aufhebung der Un­terscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten durch die modernen Waffen und daß angesichts der ins Unge­heure gewachsenen Schäden des Krieges das Maß der „zu dul­denden Ungerechtigkeit” ebenfalls gestiegen ist.

Während der Himmel von düsteren Wolken verdunkelt wird, können Wir, da Uns die Freiheit, Würde und Wohlfahrt aller Nationen aufs innigste am Herzen liegt, nicht anders als erneut alle Bürger und ihre Regierungen zur wahren Eintracht und zum wahren Frieden ermahnen. Möge alle Welt sich daran er­innern, was ein Krieg bedeutet, was Wir ja nur zu gut aus Er­fahrung wissen: nichts als Ruinen, Tod und jede Art von Elend. Im Fortschritt der Zeit hat die Technik solche tödlichen und un­menschlichen Waffen geschaffen und vervollkommnet, daß nicht nur Heere und Flotten nicht nur Städte, Länder und Dörfer, nicht nur die unersetzlichen Schätze der Religion, Kunst und Kultur vernichtet werden können, sondern auch die unschuldi­gen Kinder mit ihren Müttern, die Kranken und wehrlosen Alten. Alles, was der menschliche Geist an Schönem, Gutem, Heiligem hervorgebracht hat, alles oder fast alles kann ausge­löscht werden19.

Die Verschärfung der Kriegstechnik, die zunehmende An­wendung von Kampfmitteln, die keinen Unterschied mehr ma­chen zwischen den sogenannten „Objekten” militärischer und nichtmilitärischer Art, lenkt von selbst die Aufmerksamkeit auf die Gefahren, die das traurige, unerbittliche gegenseitige Überbieten von Maßnahme und Gegenmaßnahme sowohl zum Schaden der einzelnen Völker wie auch der gesamten Gemein­schaft der Nationen in sich birgt20.

Es genügt nicht, daß man sich gegen eine Ungerechtigkeit irgendwelcher Art zu verteidigen hat, um die Gewaltmethode des Krieges anzuwenden. Wenn die Schäden, die er nach sich zieht, unvergleichlich größer sind als die der „geduldeten Un­gerechtigkeit”, kann man verpflichtet sein, die „Ungerechtigkeit auf sich zu nehmen”21.

Andererseits aber besteht das Neue des modernen Krieges nicht nur in der Steigerung der Waffenwirkung, sondern auch in einer Ausweitung der Kriegsziele. In den meisten der früheren Kriege waren sie beschränkt: es ging um dynastische Ansprüche, um den Besitz bestimmter Landgebiete, um wirtschaftliche oder sonstige bürgerliche Rechte usw. Heute aber haben sie „ideolo­gischen” Charakter angenommen: der moderne Krieg, wie wir ihn in der heutigen Weltsituation der beiden großen einander entgegenstehenden „Blöcke” vor allem fürchten, ginge um die gewaltsame Ausbreitung einer Weltanschauung und Lebensform, die alle ihr widersprechenden Glaubens- und Lebensformen brutal unterdrücken und schließlich ausrotten will.

Heute würden in einem Krieg, den Gott verhüten möge, die Waffen in solchem Ausmaß Tod und Verderben bringen, daß sie die Erde fast „wüst und leer” (Gen. 1, 2), als Einöde und Chaos, ähnlich der Öde nicht ihres Zeitenmorgens, sondern ihres Un­tergangs, zurückließen. Alle Nationen würden in den Strudel mithineingerissen werden; der Kampf hätte seine Rückwirkung und würde sich vervielfachen sogar unter den Bürgern ein und desselben Landes; er würde alle Einrichtungen der Gesittung und alle geistigen Werte in äußerste Gefahr bringen, weil dies­mal der Zwiespalt die schwierigsten Fragen alle in sich vereint, um die man sich zu anderen Zeiten getrennt gestritten hat22.

Deswegen kann sich Pius XII. nicht dazu entschließen, die Möglichkeit eines gerechten Krieges auch unter den heutigen Verhältnissen zu verneinen. Sie liegt, so darf man seine Mei­nung wohl interpretieren, in der Abwehr eines Angriffes, der nicht nur auf einzelne Güter und Rechte eines Volkes zielt, son­dern neben seiner physischen auch seine geistige Existenzform bedroht. Ja er geht sogar noch einen Schritt weiter: er fordert in einem solchen Falle vorbeugend ausdrücklich Solidaritätser­klärungen und -verpflichtungen anderer Völker zur Abschreckung eines solchen Angriffswillens und postuliert bei einem solchen Angriff ihre strenge Hilfsverpflichtung, die keine Neu­tralität gestattet. Und darüber hinaus lehrt er, daß auch die zu erwartenden Schrecken und Schäden des Krieges kein ausreichen­der Grund sind, die Verteidigung zu unterlassen. Nur ihre völ­lige Aussichtslosigkeit würde diese Unterlassung rechtfertigen.

Das Friedensgebot ist göttlichen Rechtes. Sein Zweck ist der Schutz der Menschheitsgüter, insofern sie Güter des Schöpfers sind. Nun aber sind unter diesen Gütern manche von solcher Wichtigkeit für das menschliche Zusammenleben, daß ihre Ver­teidigung gegen den ungerechten Angriff zweifellos vollkom­men gerechtfertigt ist. Zu dieser Verteidigung ist auch die Soli­darität der Völker gehalten: sie hat die Pflicht, den Angegrif­fenen nicht im Stich zu lassen. Die Gewißheit, daß diese Pflicht nicht unerfüllt bleiben wird, wird dazu dienen, den Angreifer zu entmutigen und so den Krieg zu vermeiden, oder wenigstens, im schlimmsten Fall, seine Leiden zu verkürzen23.

An erster Stelle [unter den Fällen, die auf Grund eines inter­nationalen Strafrechts zu bestrafen wären,] steht das Verbre­chen des modernen Krieges, der nicht durch die unbedingte Notwendigkeit, sich zu verteidigen, gefordert ist und der — ­Wir können es ohne zu zaudern sagen — unvorstellbare Zer­störungen, Leiden und Schrecken mit sich bringt. Die Völker­gemeinschaft muß mit gewissenlosen Verbrechern rechnen, die zur Verwirklichung ihrer ehrgeizigen Pläne nicht davor zurück­scheuen, einen totalen Krieg zu entfesseln. Darum müssen die anderen Völker, wenn sie ihre Existenz und ihre kostbaren Güter beschützen und nicht zulassen wollen, daß der interna­tionale Übeltäter tut, was er will, sich wohl oder übel auf den Tag vorbereiten, wo sie sich verteidigen müssen. Dieses Recht, sich in der Verteidigung zu halten, kann man selbst heute keinem Staat verweigern24.

Vor wenigen Tagen noch [siehe das vorhergehende Zitat] haben Wir den Wunsch geäußert, daß man auf internationaler Ebene jeden Krieg bestrafen soll, der nicht durch die absolute Notwendigkeit der Verteidigung gegen eine sehr schwere der Gemeinschaft zugefügte Ungerechtigkeit gefordert ist, falls man diese nicht durch andere Mittel verhindern kann und es einfach geschehen muß, will man in den internationalen Beziehungen nicht brutaler Gewalt und Gewissenlosigkeit freie Hand lassen25.

Der wahre christliche Friedenswille ist Stärke, nicht Schwä­che oder müde Resignation. Er ist ganz eins mit dem Friedens­willen des ewigen und allmächtigen Gottes. Jeder kriegerische Angriff auf jene Güter, welche die göttliche Friedensordnung unbedingt zu achten und zu gewährleisten, deshalb aber auch zu schützen und zu verteidigen verpflichtet, ist Sünde, ist Verbrechen, ist Anschlag auf die Majestät Gottes, des Schöpfers und Ordners der Welt. Ein Volk, das von einem ungerechten Angriff bedroht oder schon dessen Opfer ist, kann, wenn es christlich handeln will, nicht in passiver Gleichgültigkeit ver­harren, und noch mehr verbietet die Solidarität der Völkerfa­milie den anderen, sich in gefühlloser Neutralität als einfache Zuschauer zu verhalten. Wer wird je die Schäden ermessen können, die bereits in der Vergangenheit durch eine solche, vom christlichen Empfinden weit entfernte Gleichgültigkeit gegen­über dem Angriffskrieg angerichtet worden sind? Wie hat sie das Gefühl mangelnder Sicherheit gesteigert bei den „Großen” und vor allem bei den „Kleinen”? Hat sie dafür vielleicht irgendeinen Vorteil eingebracht? Im Gegenteil: sie hat die An­stifter und Begünstiger des Angriffs nur beruhigt und die ein­zelnen, sich selbst überlassenen Völker in die Notwendigkeit versetzt, ihre Rüstungen ins Unbegrenzte zu vermehren26.

Auf Gott und die von ihm festgesetzte Ordnung sich stützend, ist der christliche Friedenswille hart wie Stahl. Er ist von einer ganz anderen Prägung als das gewöhnliche Gefühl für Mensch­lichkeit, das zu oft nur reine Sentimentalität ist und den Krieg lediglich verabscheut wegen seiner Schrecken und Grausamkei­ten, seiner Zerstörungen und Folgen und nicht auch wegen sei­ner Ungerechtigkeit. Einem solchen Gefühl eudämonistischer und utilitaristischer Art und materialistischer Herkunft fehlt die feste Grundlage einer strengen und unbedingten Verpflich­tung. Es schafft jenen Boden, auf dem der Betrug des unfrucht­baren Kompromisses, der Versuch, sich auf Kosten anderer zu retten, und auf alle Fälle das Glück des Angreifers gedeihen.

Dies ist so sehr wahr, daß weder die ausschließliche Erwä­gung der vom Krieg verursachten Leiden und Übel, noch die genaue Berechnung von Einsatz und Vorurteil letztlich zu be­stimmen vermögen, ob es sittlich erlaubt, oder auch unter be­stimmten konkreten Umständen verpflichtend sei (immer eine begründete Wahrscheinlichkeit des Erfolgs vorausgesetzt!), den Angreifer mit Gewalt abzuwehren27.

Dieselben Gedankengänge gelten auch für die Frage der Ab­rüstung. Pius XII. läßt keinen Zweifel darüber, daß die Ab­rüstung oder mindestens eine international vereinbarte Rü­stungsbeschränkung zu den wesentlichen Punkten eines konkre­ten Friedensprogramms gehört. Bei dem Mißtrauen der Mächte der beiden großen Blöcke gehört zu ihrer konkreten Durch­führung auch eine effektive Rüstungskontrolle, die deshalb ebenfalls bejaht werden muß. Wie groß das Interesse des Pap­stes an diesen Fragen ist, zeigt die Tatsache, daß er sich bis in Einzelheiten mit Methoden der praktischen Durchführung einer solchen Kontrolle befaßt hat. Das Interesse gerade an der Kon­trolle durch Flugzeugbeobachtung dürfte zum Teil wohl auch darin begründet sein, daß der Papst ja in der Staatengemein­schaft das Eigensein und Eigenrecht jedes Mitglieds soweit irgend möglich geschont wissen will, und dies Verfahren »Unannehm­lichkeiten” in dieser Hinsicht vermeidet.

Im Rahmen einer sittlich begründeten neuen Ordnung istnach Beseitigung der gefährlichsten Brandherde neuer Kon­flikte — kein Platz für den totalen Krieg und für eine hem­mungslose Aufrüstung. Es darf nicht gestattet werden, daß das Grauen eines Weltkrieges mit seiner wirtschaftlichen Not, sei­nem sozialen Elend und seinen sittlichen Verirrungen zum drittenmal über die Menschheit komme. Soll sie gegen eine sol­che Geißel gesichert werden, so ist eine ernsthaft und ehrlich in Angriff genommene, gradweise und entsprechende Rüstungs­beschränkung erforderlich. Das Mißverhältnis zwischen der Überrüstung der mächtigen und der Unterrüstung der kleinen Staaten schafft eine Gefahr für die Erhaltung der Ruhe und des Friedens der Völker und rät zu einer weitgehenden und entspre­chenden Einschränkung in der Herstellung und im Besitz von Angriffswaffen28.

Damit einer solchen . . . Ordnung die Angelpunkte eines wah­ren Friedens, Ruhe und Dauer, beschieden seien, müssen die Nationen von der drückenden Sklaverei des Wettrüstens be­freit werden sowie von der Gefahr, daß die materielle Gewalt, anstatt das Recht zu schützen, zu seiner tyrannischen Verge­waltigung führt. Friedensverträge, die nicht auf einer gegen­seitigen, organischen, fortschreitenden, vereinbarten Abrüstung, sowohl in der praktischen als in der geistigen Ordnung, beruhen und die Abrüstung nicht loyal durchzuführen sich bemühen, werden über kurz oder lang ihre Schwäche und den Mangel an Lebenskraft offenbaren29.

Wenn Wir auf diese mangelhaften Seiten der UN hinweisen, so geschieht dies, weil Wir ihre Autorität gesteigert sehen möch­ten, zumal um die allgemeine Abrüstung durchzusetzen, die Uns so sehr am Herzen liegt und über die Wir schon bei anderen Gelegenheiten gesprochen haben. In der Tat kann nur im Rah­men einer Einrichtung wie der Vereinten Nationen die Ver­pflichtung der einzelnen Nationen, ihre Rüstung herabzusetzen und insbesondere auf die Verwendung bestimmter Waffen zu verzichten, beschlossen und zu einer strikten Pflicht internatio­nalen Rechts gemacht werden. Ebenso sind gegenwärtig nur die Vereinten Nationen imstande, die Befolgung dieser Pflicht zu verlangen, indem sie die tatsächliche Kontrolle über die Rü­stungen der einzelnen, ohne irgendeine Ausnahme, übernehmen. Deren Ausübung durch Luftbeobachtung würde einerseits die Unannehmlichkeiten vermeiden, die die Anwesenheit frem­der Kommissionen an Ort und Stelle verursachen könnte, und anderseits einen tatsächlichen Einblick in die Waffenproduktion und die militärischen Bestände auf verhältnismäßig einfache Weise gestatten. Tatsächlich grenzt es ans Wunderbare, was die Technik auf diesem Gebiet erreichen konnte.

Wenn man über Objektive von hinreichender Winkelöffnung und Lichtstärke verfügt, ist es heute möglich, aus mehreren Kilometern Höhe Gegenstände, die sich auf der Erdoberfläche befinden, mit ausreichenden Einzelheiten zu photographieren. Dem wissenschaftlichen Fortschritt, der modernen mechanischen und photographischen Technik ist es gelungen, Aufnahmeappa­rate zu konstruieren, die eine in jeder Hinsicht ungewöhnliche Vollendung erreicht haben; die Filme sind zu einem so hohen Grad von Empfindlichkeit und Feinkörnigkeit entwickelt wor­den, daß vielhundertfache Vergrößerungen nach ihnen möglich sind. Wenn solche Apparate auf Flugzeuge aufmontiert werden, die fast mit Schallgeschwindigkeit fliegen, können automatisch Tausende von Aufnahmen gemacht werden, so daß Hundert­tausende von Quadratkilometern in verhältnismäßig kurzer Zeit erforscht werden.

Die Experimente auf diesem Gebiet haben Ergebnisse von außerordentlicher Bedeutung gezeitigt, die es gestatten, Fabri­ken, Maschinen, einzelne Personen und Gegenstände, die auf dem Erdboden, und wenigstens indirekt auch solche, die unter der Erde existieren, hervorzuheben. Die Gesamtheit der durchge­führten Untersuchungen hat gezeigt, wie schwierig es ist, eine Truppenbewegung oder Verschiebung von Panzerwaffen, große Waffenlager und kriegswichtige Industriekomplexe zu tarnen. Wenn die Suche dauernden und systematischen Charakter haben könnte, so würden sich auch ganz winzige Einzelheiten hervor­heben lassen, so daß dies einen zuverlässigen Schutz gegen et­waige Überraschungen bieten würde.

Die Kontrolle annehmen, das ist der entscheidende Punkt, an dem jede Nation ihren ernsthaften Friedenswillen beweisen kann30.

Auf der anderen Seite aber warnt auch hier, wie bei anderen Problemen, der Papst unaufhörlich davor, die Frage des Frie­dens als ein rein technisches Problem anzusehen und dabei die sittlichen Fragen zu übersehen, die der Mittelpunkt aller Be­mühungen sein müssen.

Ein rücksichtsloses Wettrüsten unter Ausnützung aller Mög­lichkeiten der fortschreitenden technischen Entwicklung würde — abgesehen davon, daß es auf die Dauer zum wirtschaftlichen Ruin führen müßte — sich selbst ad absurdum führen, denn die Furcht, die man dem möglichen Gegner einflößen will, würde sich bald verschleißen, das Mißtrauen gegenüber feindlichen Absichten dagegen dauernd wachsen. Außerdem muß man da­mit rechnen, daß die Regierenden des einen Teils der Welt sich im Zweifelsfalle aller Rücksichten auf die öffentliche Meinung entschlagen. Hier fügt der Papst wiederum die Mahnung ein, daß überhaupt der hemmungslose, durch keine humanen Rück­sichten und Ziele gelenkte technische Fortschritt gefährlich ist, weil seine Ergebnisse dann zu jedem beliebigen Zweck verfüg­bar scheinen und also an sich ein Kriegspotential darstellen.

Ein extremer Pazifismus aber verhindert, daß der böswillige Angreifer überhaupt Hindernisse auf seinem Wege, sieht, daß er praktisch also ermutigt wird. Es besteht aber hinsichtlich der höchsten Güter eine Abwehr- und Verteidigungspflicht.

Daher [von einem all zu materiellen Verständnis der Krieg-und Friedensfrage] kommen, um von anderen Gründen abzu­sehen, die Meinungsverschiedenheiten und auch die Ungenauig­keiten über Erlaubtheit oder Unerlaubtheit des modernen Krie­ges; daher gleicherweise die Selbsttäuschung von Politikern, die allzusehr auf das Vorhandensein oder Verschwinden [der mo­dernen] Waffen bauen. Der Schrecken, den diese einflößen, ver­liert wie jeder andere Schrecken auf die Dauer seine Wirkung. Wenigstens würde er gegebenenfalls nicht genügen, um der Ent­fesselung eines Krieges Einhalt zu tun, besonders dort, wo die Gefühle der Bürger keinen genügenden Einfluß auf die Ent­scheidungen ihrer Regierungen haben31.

Nie seit Beendigung der Feindseligkeiten fühlten sich die Menschen derart beklemmt von dem Alpdruck eines neuen Krie­ges und der angstvollen Sehnsucht nach dem Frieden wie heute. Sie bewegen sich zwischen zwei entgegengesetzten Polen. Da sind die, welche das alte, nicht ganz falsche, jedoch zu Mißver­ständnissen Anlaß gebende und oft mißbrauchte Wort wieder aufnehmen: Si vis pacem, para bellum: Willst du den Frieden, rüste zum Krieg! Andere glauben das Heil in der Formel zu finden: Frieden um jeden Preis! Beide Teile wollen den Frieden, aber beide gefährden ihn: die einen, weil sie das Mißtrauen wecken, die anderen, weil sie die Sicherheit dessen ermutigen, der den Angriff vorbereitet. Beide also setzen, ohne es zu wol­len, die Sache des Friedens aufs Spiel, ausgerechnet zu einer Zeit, da die Menschheit, erdrückt vom Gewicht der Aufrüstun­gen, geängstigt vom Ausblick auf neue und noch schwerere Konflikte, schon beim Gedanken an eine kommende Kata­strophe erzittert32.

Kein Materialismus ist je ein geeignetes Mittel zur Errei­chung des Friedens gewesen, denn dieser ist vor allem eine geistige Haltung und erst in zweiter Linie ein harmonisches Gleich­gewicht äußerer Kräfte. Es ist also ein prinzipieller Irrtum, den Frieden dem modernen Materialismus anzuvertrauen, der den Menschen an der Wurzel verdirbt und sein persönliches und geistiges Leben erstickt. Zu dem gleichen Mißtrauen führt übri­gens auch die Erfahrung, die auch heute noch beweist, daß das kostspielige Potential an technischen und wirtschaftlichen Kräf­ten, wenn es mehr oder weniger gleichmäßig auf die beiden Parteien verteilt ist, gegenseitige Einschüchterung erzeugt. Dar­aus geht also nur ein Friede der Furcht hervor, nicht der Friede, der Sicherheit für die Zukunft bietet. Man muß es unermüdlich wiederholen und die im Volk, die sich nur zu leicht vom Trug­bild eines Friedens betören lassen, der in einem Überfluß an materiellen Gütern besteht, davon überzeugen, daß der sichere und dauerhafte Friede vor allem ein Problem geistiger Einig­keit und sittlicher Haltung ist. Er verlangt, wenn keine neue Katastrophe die Menschheit treffen soll, daß man auf die trü­gerische Autonomie der materiellen Kräfte verzichtet, die sich in unserer Zeit kaum von den eigentlichen Kriegswaffen unter­scheiden. Die gegenwärtige Lage der Dinge wird sich nicht bes­sern, wenn nicht alle Völker die gemeinsamen geistigen und sittlichen Ziele der Menschheit anerkennen, wenn sie sich nicht helfen, sie zu verwirklichen, und wenn sie sich folglich nicht miteinander verständigen, um sich der auflösenden Diskrepanz entgegenzustellen, die zwischen ihnen hinsichtlich des Lebens­standards und der Produktivität der Arbeit besteht33.

Die Abrüstung, d. h. die gleichzeitige und beiderseitige Ein­schränkung der Rüstungen, die von Uns immer verlangt wurde, zu der Wir immer aufgerufen haben, ist eine wenig zuverlässige Gewähr für einen dauerhaften Frieden, wenn sie nicht begleitet ist von der Ablegung der Waffen des Hasses, der Begehrlichkeit und der maßlosen Geltungssucht. Mit anderen Worten, wer die Frage der materiellen Waffen zu eng mit jener des Friedens ver­quickt, begeht den Fehler, daß er die entscheidende sittliche Seite jeder Kriegsgefahr nicht beachtet. Sein Blick geht nicht über Zahlen hinaus und ist überdies notwendig auf den Augen­blick beschränkt, in dem der Kampf auszubrechen droht. Ein solcher Freund des Friedens kommt immer zu spät zu dessen Rettung.

Wenn man den Krieg wirklich verhindern will, muß man vor allem der seelischen Blutarmut der Völker abzuhelfen suchen, dem Nichtwissen um die eigene Verantwortung vor Gott und den Menschen für das Fehlen der christlichen Ordnung, die al­lein den Frieden zu gewährleisten vermag. Darauf sind jetzt die Bemühungen der Kirche gerichtet34.

Von dieser Postulierung einer Verteidigungspflicht, in einem Falle, wo die physische und geistige Existenz und Lebensform eines Volkes angegriffen ist, geht auch die Beurteilung der Wehrpflicht aus. Auch Pius XII. teilt die traditionelle Abneigung der katholischen Moraltheologie, die bei seinen Vorgängern deutlich zum Ausdruck kam, gegen die allgemeine Wehrpflicht und das „Kasernenleben”. Er stellt aber anläßlich der Ungarntragödie am Ende des Jahres 1956 definitiv fest, daß das bolschewistische Vorgehen in Ungarn unüberhörbar und unübersehbar klar gestellt hat, daß es heute 1. einen rücksichtslosen Herrschafts- und Angriffswillen gebe und daß er 2. auf die Vernichtung der Lebensformen unserer Kultur, die hohe verteidigungswerte Güter besitzt, ziele.

Es besteht also eine konkrete, zwingende Abwehr- und Verteidigungspflicht. Jeder Staat ist berechtigt, Maßnahmen zu treffen, ihr genügen zu können. Für ein an den geltenden Normen und hinsichtlich der Situation richtig informiertes katholisches Gewissen gibt es also kein Recht, den Wehrdienst zu verweigern.

Hier ist anzumerken, daß hinsichtlich der Übersetzung des im zweitletzten Satz des folgenden Zitates gebrauchten Ausdrucks „Wehrdienst” Meinungsverschiedenheiten bestehen. Der italienische Originaltext gebraucht hier nur das Wort „servizi”, und daraus wird gefolgert, daß den „vom Gesetz geforderten Pflichten” nach Meinung des Papstes auch mit Ableistung der in den meisten Ländern für Wehrdienstverweigerer vorgesehenen Hilfsdienste Genüge getan werden könne. Zu dieser Frage müßte eine weitere Äußerung des Papstes abgewartet werden. Die hier vorgelegte Übersetzung schließt sich jedenfalls der zitierten Interpretation nicht an. Es scheint klar, daß hier aus den Normen und der Situation eine Verteidigungspflicht festgestellt wird — wenn der Angriff ein militärischer ist, so muß auch seine Abwehr eine militärische sein. Es geht hier darum, daß, die Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen als objektiv irrig bezeichnet wird — das hindert nicht, gesetzlich auch auf das objektiv irrige Gewissen bestimmte Rücksichten zu nehmen und Hilfsdienste nichtmilitärischer Art vorzusehen.

Die heutige Lage, die nicht ihresgleichen in der Vergangenheit hat, sollte dennoch allen klar sein. Es ist jetzt nicht mehr angebracht, sich den Kopf zu zerbrechen, welche Absichten und Methoden hinter den Panzerwagen stehen, wenn diese lärmend und todbringend über die Grenze einbrechen, um zivilisierte
Völker zu einer Lebensform zu zwingen, die sie ausdrücklich verabscheuen; wenn gleichsam die Etappen möglicher Verhandlungen und Vermittlungen verbrannt werden und mit der Verwendung von Atomwaffen gedroht wird, um konkrete Forderungen durchzusetzen, ob diese nun berechtigt oder unberechtigt sind. Es ist klar, daß sich unter den gegenwärtigen Umständen für eine Nation der Fall ergeben kann, wo nach dem Schei­tern aller Bemühungen, den Krieg zu vermeiden, dieser zur wirksamen Verteidigung und in der Hoffnung auf glücklichen Ausgang gegenüber ungerechtem Angriff nicht als unerlaubt betrachtet werden könnte.

Wenn also eine Volksvertretung oder eine durch freie Wahl zustande gekommene Regierung in äußerster Not mit den legi­timen Mitteln der Außen- und Innenpolitik Verteidigungsmaß­nahmen beschließt und die ihrem Urteil nach notwendigen Dis­positionen dazu trifft, so handelt auch sie nicht unmoralisch, so daß ein katholischer Bürger sich nicht auf sein Gewissen beru­fen kann, um den Wehrdienst zu verweigern und die vom Ge­setz festgelegten Pflichten nicht zu erfüllen. Hierin fühlen Wir Uns in voller Übereinstimmung mit Unsern Vorgängern Leo XIII. und Benedikt XV., die jene Verpflichtung niemals leug­neten, wohl aber das zügellose Wettrüsten und die moralischen Gefahren des Kasernenlebens zutiefst beklagten und als wirk­sames Heilmittel, wie auch Wir es getan haben, eine allgemeine Abrüstung vorschlugen (vgl. Leonis XIII. Acta vol. XIV, Ro­mae 1895, S. 210; Arch. degli Affari Eccl. Straord., Nota del Card. Gasparri, Staatssekretär Benedikts XV., an den Mini­sterpräsidenten des Vereinigten Königreichs, 28. Sept. 1917)35.

Wenn heute davon gesprochen wird, daß die moderne Waf­fentechnik die Möglichkeiten eines gerechten Krieges beseitigt habe, so sind damit immer vor allem die Atomwaffen gemeint. Zusammen mit den — weniger auffälligen und deswegen weni­ger das allgemeine Interesse hervorrufenden, aber aller Wahr­scheinlichkeit nach nicht weniger tödlichen — biologischen und chemischen Kampfmitteln — beschwören sie die Schreckens­vision des ABC-Krieges herauf, in dem es kaum Schutzmittel gegen die Einwirkung der verwendeten Waffen gibt.

Pius XII. hat schon am 21. 2. 1943 in einer Ansprache aus Anlaß der Eröffnung des 7. Jahres der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften, als erst sehr wenige etwas von den Mög­lichkeiten der neuen Entdeckungen der Kernphysik ahnten, vor den katastrophalen Folgen, die sie für unsere Erde haben könn­ten, gewarnt. Er hat seitdem nicht aufgehört — offensichtlich auf Grund genauer fachmännischer Informationen — die Menschheit über die Folgen des Einsatzes von Atomwaffen und ebenso schon der fortgesetzten Atomversuche aufzuklären.

An Stelle der reinen Freude, deren Geheimnis einst von Chri­stus geoffenbart wurde, wächst von Jahr zu Jahr die Sorge und die Verzagtheit der Völker in der Furcht vor einem dritten Weltkrieg und einer schrecklichen Zukunft, verursacht durch die neuen Vernichtungswaffen, durch unerhörte Gewaltmittel.

Waffen, die, wie Wir schon seit Februar 1943 Gelegenheit hatten es erschreckend auszusprechen, dazu angetan sind, „für unsern ganzen Erdkreis zu einer gefährlichen Katastrophe zu werden” (AAS 1943, S. 75) und das Leben der Tiere und Pflan­zen sowie alle menschlichen Werke in immer ausgedehnteren Zonen und in ganzen Gebieten zu vernichten. Diese Waffen vermögen es nunmehr, mit künstlichen radioaktiven Isotopen langer Halbwertzeit die Atmosphäre, das Land, selbst die Oze­ane nachhaltig zu verseuchen, auch wenn diese weit entfernt sind von den Zonen, die von den Kernexplosionen unmittelbar betroffen werden. So steht vor den Augen der aufgeschreckten Welt die Aussicht auf ungeheure Zerstörungen, das Bild von ganzen Ländern, die unbewohnbar werden und unbrauchbar für den Menschen, auch wegen der biologischen Folgen, die auf­treten können, sei es durch Mutationen in den Keimen und Mi­kroorganismen, sei es durch die unberechenbare Wirkung, die ein andauernder radioaktiver Einfluß auf die größeren Orga­nismen, den Menschen inbegriffen, und auf deren Nachkom­menschafl verursachen kann. In dieser Frage möchten Wir nicht versäumen, auf die Gefahr hinzuweisen, die eine Veränderung im Erbgefüge für die kommenden Generationen darstellen kann. Denn mit den neuen Mitteln ist es möglich, das Erbge­füge des Menschen aus seiner natürlichen Entwicklung zu brin­gen, und vielleicht ist das schon geschehen. Unter diesen Ver­änderungen fehlen wohl auch die pathogenen Mutationen nicht — oder würden nicht fehlen, die die Ursache der vererbbaren Krankheiten und Mißbildungen sind36.

Was Uns betrifft, so werden Wir unterdessen nicht müde wer­den in dem Bemühen — immer eingedenk der Gültigkeit des Prinzips der gerechten Verteidigung —, daß der Atomkrieg, der biologische und der chemische Krieg mittels internationaler Übereinkünfte geächtet und ferngehalten werden. Wie lange noch wollen sich die Menschen dem aufleuchtenden Heil der Auferstehung entziehen, um statt dessen Sicherheit von dem tödlichen Schein der neuen Kriegswaffen zu erwarten? Bis wann werden sie ihre Pläne des Hasses und des Todes dem Gebot der Liebe und den Verheißungen des Lebens, die der göttliche Er­löser gebracht hat, entgegensetzen? Wann werden die Lenker der Völker bemerken, daß der Friede nicht auf Beziehungen einer verschärften und kostspieligen wechselseitigen Einschüch­terung beruhen kann, sondern nur auf dem christlichen Grund­satz allumfassender Liebe, besonders aber der Gerechtigkeit, und zwar eher, wenn sie freiwillig geübt als wenn sie erzwun­gen wird, und eher auf einem erworbenen als auf einem bean­spruchten Vertrauen? Wann wird es geschehen, daß die Weisen der Welt die bewundernswürdigen Entdeckungen der geheimen Kräfte der Materie ausschließlich Zielen des Friedens nutzbar machen und dem Menschen Energien von geringen Kosten er­schließen, welche den Mangel verringern und die ungleiche geo­graphische Verteilung der Rohstoffe und der Arbeitsmöglichkeiten auf der Erde ausgleichen, der Medizin und der Landwirt­schaft neue Möglichkeiten bieten und den Völkern neue Quellen des Aufschwungs und Wohlstandes eröffnen37.

Was die Experimente mit Atomexplosionen betrifft, so scheint es, daß die Meinung derjenigen immer mehr Anhang findet, die besorgt sind wegen der Folgen, die ihr häufigeres Stattfin­den haben könnte. Sie könnten mit der Zeit tatsächlich eine Anhäufung von radioaktiven Produkten in der Atmosphäre be­wirken, deren Verteilung von Ursachen abhängt, die sich menschlicher Macht entziehen, und so könnten für das Leben zahlloser Lebewesen sehr gefährliche Verhältnisse entstehen.

Was die Verwendung betrifft: eine Kernexplosion entwickelt in äußerst kurzer Zeit eine ungeheure Energiemenge, gleich mehreren Milliarden Kilowatt; sie besteht aus Strahlungen elektromagnetischer Natur unnützen Verschwendung sie besteht aus Strahlungen elektromagnetischer Natur von höchster Dichte, die sich auf eine weite Ausdehnung von Wellenlängen bis zu den durchdrin­gendsten Strahlen erstreckt, und aus fast mit Lichtgeschwindigkeit herausgeschleuderten Korpuskeln, die aus Kernzerfallspro­zessen stammen. Diese Energie teilt sich der Atmosphäre mit, und im Nu von Tausendstelsekunden steigert sie die Tempera­tur der umgebenden Luftmassen um Hunderte von Graden. Das bewirkt deren gewaltsame Fortbewegung, die sich mit Schallgeschwindigkeit vollzieht. Auf der Erdoberfläche finden in einer Ausdehnung von vielen Quadratkilometern Prozesse von unvorstellbarer Gewaltsamkeit statt, mit Pulverisierung von Materialien und völliger Zerstörung durch direkte Strahlen­einwirkung, Hitze, mechanische Einwirkung, während eine un­geheure Menge von radioaktiven Materialien verschiedener mittlerer Lebensdauer mit ihrer Aktivität die Vernichtung voll­enden und fortsetzen.

Das ist also das Schauspiel, das sich dem entsetzten Blick als Folge dieser Anwendung bieten würde: ganze Städte, auch die an Geschichte und Kunst reichsten und größten, vernichtet; eine schwarze Todeswolke über der pulverisierten Materie, die un­zählige Opfer mit verbrannten, verrenkten, zerstreuten Glie­dern bedeckt, während andere im Todeskampf stöhnen. Inzwi­schen hindert das Gespenst der radioaktiven Wolke jede barm­herzige Hilfe der Überlebenden und rückt unerbittlich vor­wärts, um das übriggebliebene Leben zu vernichten. Es wird kein Siegesgeschrei geben, sondern nur die untraniche Klage der Menschheit, die trostlos die durch den eigenen Wahnsinn erzeugte Katastrophe betrachtet38.

Die wachsende Beherrschung der gewaltigen Naturkräfte durch den Menschen läßt neue und inständige Motive der Sorge erstehen. In der Tat, die zerstörende Gewalt der Atomwaffen ist unbegrenzt geworden, nicht mehr gebremst durch die ‚kritische Masse’, die der schon schrecklichen Gewalt der ursprünglichen Atomwaffen eine natürliche Grenze setzte. Jetzt wird diese unbegrenzte Macht als Drohung gebraucht, die, von einem Feld auf das andere geschoben, immer katastrophaler wird; denn jeder sucht den anderen zu übertreffen durch die wachsenden und leider tatsächlichen Schrecken, die einem dadurch eingejagt werden. Wenn es sich um Naturkatastrophen handelt, muß man vor dem, was durch den Willen des Allmächtigen geschieht, sein Haupt neigen. Aber wenn sich eine Katastrophe durch den perversen Herrscherwillen eines Menschen ereignen sollte, dann muß ein solcher Akt von jedem rechtdenkenden Menschen getadelt und verurteilt werden. Anstelle der unnützenVerschwendung wissenschaftlicher Tätigkeit und Arbeit und materieller Mittel zur Vorbereitung einer solchen Katastrophe, deren unmittelbare ungeheure Schäden und letzte biologische Wirkungen auf lebende Wesen niemand voraussagen kann, anstelle dieses schrecklichen und kostenreichen Laufs zum Tode hin müssen die Verantwortungsbewußten aller Nationen und jeden Glaubens die schwere moralische Verpflichtung verspüren, weiterhin das edle Ziel zu verfolgen, diese Energien im Dienste des Menschen zu beherrschen. Die wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, industriellen und auch politischen Vereinigungen müßten mit ihrer ganzen Macht alle Anstrengungen unterstützen, die auf die Nutzung dieser Energien zugunsten der moralischen Bedürfnisse hinzielen39.

Es klingt in dem letzten Zitat schon an, daß der Papst das Eindringen in die atomare Struktur, die Gewinnung neuer Energiequellen und die vielen anderen Konsequenzen der Forschungen der Kernphysik nicht an sich ablehnt. Das stünde völlig im Widerspruch zu dem, was er anderswo (vgl. S. 46 ff.) über die gottgewollte Rolle der Wissenschaft und Technik gesagt hat. Es ließen sich auch einige Stellen anführen, wo er die friedliche Verwendung der neuentdeckten Kräfte als echten Fortschritt begrüßt. Wir wollen sie hier nicht im einzelnen aufführen. Auch hier stellt sich wieder die alte Aufgabe: den technischen Geist mit seiner Bindungslosigkeit zu lenken und zu beherrschen und ihm das Maß humaner und sittlicher Zwecke aufzuerlegen.

Eine andere Frage haben sich die Atomforscher — freilich wie man, ohne ungerecht zu sein, wohl sagen muß, reichlich spät und nachträglich — gestellt: ob sie nicht hätten verhindern sollen, daß die neuentdeckten Kräfte in einem Augenblick Machthabern zur Verfügung gestellt wurden, wo es für diese fast unmöglich war, sie nicht zu kriegerischen Zwecken zu ver­wenden, und ob sie sich nicht hätten weigern müssen, an ihrem Gebrauch als Kriegsmittel mitzuwirken. Ohne die Frage er­schöpfen zu wollen, gibt der Papst mit dem Grundsatz, daß jede Erkenntnis und jedes Mittel nicht in die Hand eines jeden gehöre, eine Antwort.

Wie Wir schon bei einer früheren Gelegenheit erklärt haben, ist die Wissenschaft an sich immer ein positiver Wert . . . Sonst könnte Allwissenheit nicht ein göttliches Attribut sein . . . Aber wenn der Zuwachs an Wissen an sich ein Gut ist, so folgt daraus nicht, daß alle Mittel, ihn zu erreichen, rechtmäßig sind. Ganz allgemein gehört im übrigen nicht jede Wissenschaft in jeder­manns Hand und nicht einmal in die jeder beliebigen Men­schengruppe. Die Wissenschaft ist sicherlich kein Gut, wenn man die perverse Absicht hat, sich ihrer zu bedienen, um anderen zu schaden und ihnen widerrechtlich Leiden zuzufügen.

Auf unseren Fall angewandt, bedeutet das: die Suche, Ent­deckung und Kenntnis neuer Methoden von Massenvernich­tung durch den biologischen und chemischen Krieg, neuer Ver­fahren, um politische, nationale oder rassische Feinde zu ver­nichten, neuer Arten von Euthanasie für die Verwundeten, Ver­stümmelten und Unheilbaren können als bloßer Zuwachs an Wissen einen positiven Wert darstellen; aber sie sind es nicht in der Hand jedes Arztes, jedes Armeeführers und selbst jeder Nation. Damit beantwortet man — zum Teil, wohlverstan­den — die Frage: dürfen solche Entdeckungen, solche neuen Er­fahrungen von ihren Urhebern ununterschiedlich verbreitet und, wenn nicht aller Welt, so doch den oberen Stellen mitgeteilt werden40?

Schon in einem der oben angeführten Zitate hat der Papst ausgesprochen, daß er dem Atomkrieg gegenüber — und zwar ihm gegenüber mit besonderer Dringlichkeit — dieselbe Forde­rung stellt, wie gegenüber dem Krieg mit modernen Waffen überhaupt: daß er durch gegenseitig bindende internationale Verträge als Mittel der Politik geächtet wird und sein Anstifter als Verbrecher auf Grund eines internationalen Strafrechtes streng und schwer bestraft werde.

Für den Fall eines ungerechten Angriffes mit Atomwaffen von seiten eines Gegners, dem es um die Vernichtung der höch­sten Güter eines Volkes geht, gilt für die Frage, ob er mit Hilfe von Atomwaffen abgewehrt werden könne, nichts anderes als für den modernen Krieg überhaupt: er ist also unter den an­gegebenen strengen Bedingungen erlaubt. Es ist jedoch hoch be­deutsam, daß eine dieser Bedingungen besonders eingeschärft wird: die Bedingung nämlich, daß die Wirkung der Atomwaffe „kontrollierbar” sein muß, das heißt einmal: ihre Anwendung muß auf militärische Ziele beschränkbar sein und darf nicht unterschiedslos militärische Objekte und nichtmilitärische ver­nichten. Das heißt aber auch: ihre Nachwirkungen müssen ebenso beschränkbar sein und zwar sowohl räumlich wie zeit­lich. Sie dürfen also nicht einen Ort für unabsehbare Zeit für alles Leben unbewohnbar machen; sie dürfen ihre tödlichen oder lebensschädigenden Wirkungen nicht über weite Gebiete oder gar über die ganze Erde verbreiten und so überallhin Schrecken und Gefahr bringen. Atomwaffen, deren Wirkungen nicht in diesem Sinne „kontrollierbar” sind, sind auf jeden Fall unsittlich und nicht erlaubt.

Der Papst enthält sich dabei des Urteils über die „quaestio facti”, das heißt die Frage, ob es solche „kontrollierbaren” Atomwaffen bis jetzt überhaupt gibt. Wir sagen mit Absicht bis jetzt, denn tatsächlich kämpfen ja die Atomforscher selber um die Herstellung einer „sauberen” Bombe, d. h. doch wohl einer Bombe, deren Aus- und Nachwirkungen „kontrollierbar” sind.

Die Frage, ob der „ABC-Krieg”, der atomische, biologische und chemische Krieg schlechthin notwendig werden kann, um sich gegen einen ABC-Krieg zu verteidigen, läßt sich nach den­selben Prinzipien beantworten, die heute entscheiden, ob ein Krieg überhaupt zu rechtfertigen ist. Jedenfalls stellt sich zu­vor noch eine andere Frage: ist es nicht möglich, durch inter­nationale Übereinkommen den ABC-Krieg zu ächten und wirk­sam unmöglich zu machen41?

Ist der moderne “totale Krieg”, besonders der ABC-Krieg, grundsätzlich erlaubt? Es kann kein Zweifel darüber bestehen, namentlich wegen der Schrecken und unermeßlichen Leiden, die durch den modernen Krieg hervorgerufen werden, daß es ein der strengsten nationalen und internationalen Sanktionen wür­diges „Verbrechen” darstellt, ihn ohne gerechten Grund zu ent­fesseln (das heißt, ohne daß er durch ein evidentes Unrecht von äußerster Schwere, das auf andere Weise nicht verhindert wer­den kann, aufgezwungen ist). Man kann auch die Frage nach der Erlaubtheit des Atomkrieges, des chemischen und bakterio­logischen Krieges grundsätzlich nur für den Fall stellen, daß er als unvermeidlich zur Selbstverteidigung unter den angegebe­nen Bedingungen beurteilt wird. Aber inzwischen muß man sich mit allen Mitteln bemühen, ihn mit Hilfe internationaler Vereinbarungen zu verhindern oder für seine Anwendung ge­nügend klare und enge Grenzen zu ziehen, damit seine Wir­kungen auf die strikten Erfordernisse der Verteidigung be­schränkt bleiben. Auf alle Fälle, wenn die Indienststellung die­ses Mittels eine solche Ausdehnung des Übels mit sich bringt, daß es sich der Kontrolle des Menschen völlig entzieht, muß seine Anwendung als unsittlich verworfen werden. Hier würde es sich nicht mehr handeln um „Verteidigung” gegen Unrecht und die notwendige „Sicherung” rechtmäßiger Besitzungen, sondern um reine und einfache Vernichtung jedes menschlichen Lebens innerhalb des Aktionsbereichs. Das ist aus keinem Grunde erlaubt42.

Inzwischen bleibt weiter die Gefahr, die der Menschheit durch die Fortsetzung von Experimenten mit Kernwaffen droht, die offenbar heute noch nicht „sauber” d. h. ohne unkontrollier­bare Aus- und Nachwirkungen sind. Diese Experimente stehen zudem im direkten Widerspruch zu der überall notwendigen Abrüstung.

Die schädlichen Auswirkungen dieser Experimente sind weit­hin bekannt und verbreiten große Unruhe. Diese an sich heil­same Beunruhigung steht in Gefahr, von politischer Propaganda ausgenutzt und mißbraucht zu werden. Deswegen stellt der Papst seine Ausführungen über die Einstellung der Experimente in den Zusammenhang seiner Gedanken über den politischen Mißbrauch der Friedensfrage.

Er begrüßt selbstverständlich die Einstellung der Atomver­suche, aber er will sie zusammen mit dem Verzicht auf die Ver­wendung von Atomwaffen überhaupt und eine allgemeine Rü­stungskontrolle erörtert wissen. Die Einstellung der Atomver­suche allein scheint ihm die Herstellung gleicher Sicherheit für alle nicht zu gewährleisten — sie könnte in einer Situation, wo bei allen Beteiligten das Mißtrauen herrscht, der andere handele nur taktisch und man könne sich nicht darauf verlassen, daß er nicht doch insgeheim seine Atomrüstung weiterbetreiben würde, die Furcht und die Nervosität nur noch vermehren.

Tatsächlich ist Pius XII. von dem englischen Atomfachmann und Berater der englischen Regierung, Lord Cherwell, der Vor­wurf gemacht worden, er unterstütze mit seinem Protest gegen die Atomversuche und seiner Warnung vor den Gefahren der Entwicklung der Atomwaffen, die sowjetische Propaganda der Einschüchterung und Entzweiung. Der Osservatore Romano hat — sicherlich nicht ohne Auftrag — darauf geantwortet, der Papst müsse ungeachtet solchen äußerlichen Gleichklangs der Warnung seine Pflicht als Vater der Christenheit und Schützer ihrer Zivilisation erfüllen. Aber diese seine Äußerungen zeig­ten, daß er sehr wohl vor taktischen Überlistungen auf der Hut ist und daß sein nüchternes und waches Denken die Dinge mit der umsichtigen Einsicht in die Wirklichkeit beurteilt, die ein Kennzeichen der Tugend der Klugheit ist.

Dieser Gedanke [wie die Friedensfrage vor politischem Miß­brauch zu schützen ist] führt Uns von selbst zu der immer akuten Frage des Friedens, der die ständige Sorge Unsres Herzens bildet. Ein Teilproblem dieser Frage verlangt in diesem Augenblick besondere Beachtung. Wir meinen einen kürzlich gemachten Vorschlag, der darauf abzielt, durch internationale Abmachungen die Versuche mit Kernwaffen einzustellen. Man hat auch davon gesprochen, durch weitere Schritte zu Konventionen zu kommen, kraft deren auf den Gebrauch dieser Waffen verzichtet und alle Staaten einer echten Rüstungskontrolle unterworfen werden sollen. Es würde sich also um drei Maßnahmen handeln: Verzicht auf die Experimente mit Kernwaffen, Verzicht auf die Verwendung solcher Waffen, allgemeine Rüstungskontrolle43.

Was die Kontrolle betrifft: man hat Kontrollen durch speziell geeignete Flugzeuge zur Überwachung weiter Gebiete in Hinsicht auf Atomexplosionen vorgeschlagen. Andere könnten vielleicht an die Möglichkeit eines weltweiten Netzes von Beobachtungszentren denken, deren jedes von Gelehrten aus verschiedenen Ländern unterhalten und durch feierliche internationale Verpflichtungen gesichert wäre. Solche Zentren müßten mit wertvollen genauen meteorologischen und seismographischen Beobachtungsinstrumenten, Instrumenten zur chemischen Analyse, Massenspektrographie und dergleichen ausgerüstet werden und würden eine wirkliche Kontrolle über zahlreiche Betätigungen — wenn auch leider nicht über alle — ermöglichen, die vorher auf dem Gebiet der Experimente mit Atomexplosionen verboten worden sein müßten.

Wir zögern nicht, auch im Sinne Unserer früheren Ansprachen, zu bestätigen, daß diese drei Maßnahmen zusammen als Gegenstand internationaler Verständigung eine Gewissenspflicht der Völker und ihrer Regierungen darstellen. Wir haben gesagt: diese drei Maßnahmen zusammen, denn ein Motiv ihrer moralischen Verpflichtung ist auch die Herstellung gleicher Sicherheit für alle Völker. Wenn dagegen nur der erste Punkt zur Ausführung käme, ergäbe sich eine Sachlage, die diese Bedingung nicht erfüllen würde, um so mehr als man dann berechtigten Grund hätte, daran zu zweifeln, daß man wirklich auch zum Abschluß der anderen beiden Konventionen kommen wolle. Wir sprechen so offen, weil die Gefahr ungenügender Vorschläge in der Frage des Friedens zum großen Teil von dem gegenseitigen Mißtrauen abhängt, das häufig die Beziehungen zwischen den interessierten Mächten trübt, die sich gegenseitig, wenn auch in verschiedenem Maße, bloßer Taktik, ja mangelnder Loyalität anklagen bei einer Sache, die für das Schicksal des gesamten Menschengeschlechts grundlegend ist44.

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1 Enzyklika „Mirabile illud” vom 6. 12. 1950 (Aufruf zu Gebeten für den Frieden); HK 5. Jhg., S. 188; U.-G. Nr. 3628, S. 1858.

2 Ansprache vom 24. 12. 1948 an das Kardinalskollegium (Weih­nachtsbotschaft 1948); HK 3. Jhg., S. 164 f.; U.-G. Nr. 4149, S. 2139f.

3 Rundfunkansprache vom 24. 12. 1943 (Weihnachtsbotschaft 1943); U.-G. Nr. 3844, S. 1978.

4 Ansprache vom 2. 6. 1947 an das Kardinalskollegium anläßlich seiner Namenstagsglückwünsche; HK 1. Jhg., S. 525; U.-G. Nr. 544, S. 239.

5 Ansprache vom 19. 10. 1953 an Teilnehmer der 16. Sitzung des Internationalen Dokumentationsbüros für Militärmedizin; HK 8. Jhg., S. 127; U.-G. Nr. 2366, S. 1177.

6 wie 3; U.-G. Nr. 3844, S. 1978.

7 Rundfunkansprache vom 24. 12. 1944 (Weihnachtsbotschaft 1944); U.-G. Nr. 3493, S. 1782 f.

8 wie 7; U.-G. Nr. 3495, S. 1783.

9 wie 7; U.-G. Nr. 3496, S. 1783 f.

10 wie 7; U.-G. Nr. 3497, S. 1784. 11

11 wie 7; U.-G. Nr. 3498, S. 1784.

12 Weihnachtsbotschaft 1954 (wegen Krankheit des Papstes veröffentlicht am 3. 1. 1955 im „Osservatore Romano”); HK 9. Jhg., S. 213.

13 wie 12; HK 9. Jhg., S. 213.

14 Ansprache vom 3. 10. 1953 an Teilnehmer des 6. Internationalen Kongresses für Strafrecht; HK 8. Jhg., S. 77 f.; U.-G. Nr. 437, 438, 439, 440, 441, S. 190 ff.

15 wie 14; HK 8. Jhg., S. 78; U.-G. Nr. 444, S. 193.

16 wie 14; HK 8. Jhg., S. 78; U.-G. Nr. 445, S. 193 f.

17 wie 14; HK 8. Jhg., S. 80; U.-G. Nr. 458, 459, S. 200.

18 wie 14; HK 8. Jhg., S. 80; U.-G. Nr. 455, S. 198 f.

19 Enzyklika „Summi maeoris” vom 19. 7. 1950 (über den Frieden und die Eintracht der Völker); HK 4. Jhg., S. 541; U.-G. Nr. 3560, S. 1820.

20 Ansprache vom 2. 6. 1943 an das Kardinalskollegium anläßlich seiner Namenstagsglückwünsche; U.-G. Nr. 3725, 3726, S. 1914 f.

21 wie 5; HK 8. Jhg., S. 127; U.-G. Nr. 2366, S. 1177 f.

22 Rundfunkansprache vom 23. 12. 1950 (Weihnachtsbotschaft 1950); HK 5. Jhg., S. 187; U.-G. Nr. 3680, S. 1887.

23 wie 2; HK 3. Jhg., S. 165 f.; U.-G. Nr. 4154, S. 2142.

24 wie 14; HK 1. Jhg., S. 78; U.-G. Nr. 444, S. 193.

25 wie 5; HK 8. Jhg., S. 127; U.-G. Nr. 2366, S. 1177.

26 wie 2; HK 3 Jhg., S. 165; U.-G. Nr. 4152, S. 2141 f.

27 wie 2; HK 3. Jhg., S. 165; U.-G. Nr. 4153, S. 2142.

28 Rundfunkansprache vom 24. 12. 1941 (Weihnachtsbotschaft 1941); U.-G. Nr. 3795, S. 1154 f.

29 Ansprache vom 24. 12. 1939 an das Kardinalskollegium (Weih­nachtsbotschaft 1939); U.-G. Nr. 3660, S. 1877.

30 Rundfunkansprache vom 24. 12. 1956 (Weihnachtsbotschaft 1956); HK 11. Jhg., S. 179.

31 Rundfunkansprache vom 24. 12. 1951 (Weihnachtsbotschaft 1951); HK 6. Jhg., S. 163; U.-G. Nr. 4207, S. 2166 f.

32 wie 2; HK 3. Jhg., S. 164; U.-G. Nr. 4148, S. 2139.

33 Rundfunkansprache vom 24. 12. 1953 (Weihnachtsbotschaft 1953); HK 8. Jhg., S. 171; U.-G. Nr. 673, S. 312.

34 wie 31; HK 6. Jhg., S. 163; U.-G. Nr. 4208, 4209, S. 2166.

35 wie 30; HK 11. Jhg., S. 178.

36 Predigt vom 18. 4. 1954 auf dem Petersplatz (Osterbotschaft 1954); HK 8. Jhg., S. 412; U.-G. Nr. 3849, S. 1981.

37 wie 36; HK 8. Jhg., S. 412; U.-G. Nr. 3850, S. 1982.

38 wie 30; HK 11. Jhg., S. 180.

39 Note vom 14. 4. 1957 an den Sonderbeauftragten des japanischen Ministerpräsidenten, Prof. Masatoshi Matsushita; HK 11. Jhg., S. 402.

40 wie 5; HK 8. Jhg., S. 125; U.-G. Nr. 2351, 2352, S. 1172 f.

41 wie 5; HK 1. Jhg., S. 127; U.-G. Nr. 2367, S. 1178.

42 Ansprache vom 30. 9. 1954 an Teilnehmer des 8. ärztlichen Welt­kongresses; HK 9. Jhg., S. 76 f.

43 Ansprache vom 23. 12. 1955 (Weihnachtsbotschaft 1955); HK 10. Jhg., S. 179.

44 wie 43; HK 10. Jhg., S. 180.



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