Eine kurze Darstellung der Ereignisse vom Frühjahr 2013
Am Ende des ersten Teils dieser kurzen Darstellung hatten wir bereits einen kleinen Blick in die Zukunft geworfen und angedeutet, was wohl demnächst geschehen würde: „Natürlich ist nun erstens zu erwarten, daß seitens der ‘Piusbruderschaft’ allerhand Schmähungen und Verleumdungen gegen den Karmel in Brilon-Wald verbreitet werden, um diesen wenigstens schlecht zu machen, wenn man ihn schon nicht erobern kann. Zweitens ist davon auszugehen, daß der Spiritual wegen ‘Ungehorsam’ aus der Bruderschaft ausgeschlossen wird.“ Mit beiden Vermutungen haben wir ziemlich ins Schwarze getroffen.
Der Schuß mit doppelter „Monition“
Wir haben gesehen, daß der Karmel-Spiritual dem unsinnigen und ungerechten Befehl des Distriktoberen, den er per Einschreiben am 5. März erhielt, aus gegebenen Gründen nicht Folge leisten konnte. Bekanntlich sollte er bis zum Abend des 7. März den Karmel verlassen haben und sich am Distriktsitz in Stuttgart einfinden, was allein schon wegen der Kürze der Frist unmöglich war, dann aber auch, weil er die Karmel-Schwestern nicht grundlos ohne Hl. Messe und Sakramente lassen konnte. Man hätte vielleicht erwarten dürfen, daß der hochwürdige Distriktobere daraufhin zunächst einmal nachgefragt oder nach den Gründen geforscht hätte, warum seinem Befehl nicht gehorcht worden war. Stattdessen schickte er jedoch sogleich am 9. März eine „kanonische Monition“ an den widerspenstigen Spiritual ab, in welcher er diesen beschuldigte, den „gegen den rechtmäßigen Oberen der Priesterbruderschaft St. Pius X. geschuldeten Gehorsam aufgegeben“ zu haben. Hier verwechselte er offensichtlich den Ungehorsam gegen einen unrechtmäßigen Befehl mit dem Ungehorsam gegen einen rechtmäßigen Oberen, was sich hätte vermeiden lassen, wenn er den Beschuldigten zu seinem Motiv gehört hätte.
Der Delinquent wurde beauftragt, sich diesmal bis spätestens 13. März um 20 Uhr abends am Distriktsitz einzufinden, andernfalls „die Strafe des Ausschlusses aus der Priesterbruderschaft St. Pius X. in die Nähe“ rücke. Ferner hieß es in der „Monition“: „Falls Sie innerhalb von 15 Tagen nach Empfang dieser ersten kanonischen Monition dem Auftrag nicht nachgekommen sind, werde ich eine zweite kanonische Monition an Sie ergehen lassen. Falls Sie auch diese mißachten, so wird der Generalobere die entsprechenden Schritte einleiten, um Sie … aus dem Institut auszuschließen.“ Wie wir also schon vermutet hatten, ging es darum, den Ausschluß des „ungehorsamen“ Spirituals aus der „Piusbruderschaft“ zu betreiben.
Der Versuch, diese „Monition“ dem Herrn Spiritual im Karmel per „Einschreiben“ zuzustellen, mißlang jedoch. Der Brief ging vielmehr ungeöffnet und mit dem entsprechenden Vermerk der Post versehen an den Distriktsitz zurück. Dort hätte man nun eigentlich die „Monition“ mit neuem Datum und neuem Auftrag versehen und erneut zusenden müssen. Stattdessen schickte man sie am 28. März – sinnigerweise der Gründonnerstag – unverändert per Fax und gleich zusammen mit einer zweiten „kanonischen Monition“, datiert vom 27. März, an den Rebellen-Spiritual. Diesem wird in der zweiten „Monition“ „aufs neue (!) unter Androhung des Ausschlusses aus der Priesterbruderschaft St. Pius X.“ befohlen, „zum Gehorsam Ihren rechtmäßigen Oberen gegenüber zurückzukehren und ohne weiteren Aufschub sich hier in Stuttgart einzufinden“ – dies wie gesagt am Gründonnerstag. „Andernfalls wird der Generalobere 15 Tage nach Empfang dieses Briefes die Prozedur Ihrer Entlassung von der Priesterbruderschaft St. Pius X. wegen eigensinnigen Ungehorsams gegenüber den rechtmäßigen Anordnung (!) in schwerer Sache und wegen großen Ärgernisses, das aus Ihrer schuldhaften Haltung fließt, einzuleiten (!)“, heißt es weiter. Wie schon allein die vielen grammatischen Fehler in dieser „Monition“ zeigen, wurde sie in größter Eile verfaßt. Dabei hat man offensichtlich ganz übersehen, daß der Herr Spiritual am 28. März weder in der Lage war, sich bis 13. März rückwirkend in Stuttgart einzufinden, noch dies unverzüglich zu tun, denn man befand sich mitten in den Kartagen mit seinen Liturgien, und es stand das Osterfest unmittelbar bevor. Zu allem hin hatte er sich eine Krankheit zugezogen, die ihm kaum Kraft ließ, seinen Dienst zu verrichten. Für all das interessierte man sich am Distriktsitz natürlich genauso wenig wie man darauf geachtet hatte, die Frist von 15 Tagen zwischen dem Empfang (!) der ersten und dem Absenden der zweiten „Monition“ einzuhalten. Schließlich hatte man es ja nur darauf abgesehen, den Spiritual möglichst schnell loszuwerden. Darum hatte der Distriktobere auch bereits vorab in einem Rundbrief an die Priester des Distrikts verbreitet, der Herr Karmel-Spiritual habe auf die erste „Monition“ nicht reagiert und sei dabei, sich aus der Bruderschaft „abzuseilen“, obwohl der Herr Superior doch wissen mußte, daß besagte „Monition“ gar nicht angekommen war.
Des Teufels Spiritual
Ebenfalls in der Karwoche erschien das „Mitteilungsblatt der Priesterbruderschaft St. Pius X. für den deutschen Sprachraum“ für den Monat April 2013. Der hochwürdige Herr Distriktobere P. Schmidberger hatte seinen Unmut über die Vorgänge um das Kloster St. Josef offensichtlich nicht verwinden können und machte seinem Ärger Luft, indem er in seinem offiziellen Vorwort böse gegen den Karmel und seinen Spiritual polterte. Die Nonnen seien von ihrem Spiritual durch eine „eineinhalb Jahre lange Beeinflussung“, über die „man sich nicht genügend Rechenschaft gab“, „in die Irre geführt“ worden. Dies sei geschehen durch „ehrabschneidende, subversive Schriften, verfasst von Mitbrüdern, die uns inzwischen verlassen haben oder dabei sind, uns zu verlassen“. Die armen „Ordensfrauen in der Abgeschiedenheit, die nur von dieser Seite aus ‘informiert’ wurden“, seien gegen einen solchen Feind (gemeint ist der Herr Spiritual) „nicht gerüstet“ gewesen. So habe der „Feind“ „Schritt für Schritt“ ihr „Vertrauen untergraben“, bis sie am Ende „Opfer des Vaters der Lüge und der Verführung“ wurden. Gemeint ist mit diesem „Vater der Lüge und der Verführung“ wohl wieder der Herr Spiritual, der somit zum leibhaftigen Satanas hochstilisiert wird.
Demgegenüber gibt sich der hochwürdige Herr Distriktobere als der heilige Dulder Job, indem er den Abschnitt mit den Worten beschließt: „Und so können wir nur mit dem Dulder Job sagen: Der Herr hat es gegeben, der Herr hat es genommen, der Name des Herrn sei gepriesen.“ Die Rollen sind also klar verteilt zwischen Gut und Böse, dem bösen Satan und Verführer sowie dem heiligen und gerechten Job. Dabei wird übersehen, daß letzterer gerade ein Beispiel der Geduld und Sanftmut war, zwei Tugenden, die einem ungeduldig und zornig mit ungerechten Befehlen, unbesonnenen „Monitionen“ und nun auch noch öffentlichen Diffamationen um sich werfenden Distriktoberen weniger nachgesagt werden können. Ganz offenkundig war er alles andere als bereit, sich mit dieser „gottgegebenen“ Situation abzufinden.
Doch damit nicht genug, heißt es im nächsten Abschnitt: „Viele Seelen glauben sich nämlich in Sicherheit, sonnen sich in ihren Tugenden, während der Stolz und die Selbstgerechtigkeit ihr Herz längst umstrickt haben. Eigensinn, Rechthaberei, Besserwisserei, Kritiksucht, falsche Dialektik, Spott und Häme sind nicht die sieben Gaben des Heiligen Geistes, sondern Merkmale des Widersachers Gottes.“ Hier wird wohl auf die Karmelitinnen angespielt, die, – wie könnte es anders sein? – unter dem Einfluß ihres luziferischen Spirituals selbst zu abgefeimten Dämonen geworden sind unter dem blendenden Schein ihrer Tugenden, „sub specie boni“, lauter Teufel in Gestalt von Engeln. In einem Schreiben an die ehrwürdige Mutter Priorin hatte der Herr Distriktobere die Nonnen bereits zuvor mit den Jansenisten verglichen und auf sie das Diktum angewendet: „Rein wie die Engel und stolz wie die Teufel“.
Ob man wohl solch harsche Urteile und Verteufelungen ausgerechnet aus dem Mund eines heiligen Dulders erwarten sollte? Wenn man dazu noch bedenkt, daß dieser öffentlichen Verdammung nicht eine einzige Befragung oder Untersuchung vorausgegangen war, ob denn der Spiritual beispielsweise tatsächlich einen Einfluß auf die Entscheidung der Karmel-Schwestern genommen hatte, sich von der Bruderschaft zu trennen, dann wird die Sache noch abenteuerlicher. In der Moraltheologie sprechen wir in diesem Fall von einem freventlichen Urteil, das nämlich dann vorliegt, wenn man „ohne hinreichenden Grund es fest für wahr hält, daß dem Nebenmenschen ein sittlicher Makel anhaftet“ (Johne, Moraltheologie), und das ist ja bei einem Priester und Nonnen, die man in dieser Weise grundlos dämonisiert, zweifellos der Fall. Ein solches freventliches Urteil ist „ex genere suo eine schwere Sünde gegen die Gerechtigkeit“, dies umso mehr, wenn es durch einen Oberen geschieht, der zu einer Aufklärung der Sache ex officio strikt verpflichtet gewesen wäre.
Desweiteren liegt eine Ehrabschneidung, ja sogar eine Verleumdung vor (übrigens auch Tatbestände nach dem bürgerlichen Recht), denn es wurde der Ruf des Spirituals sowie der Nonnen des Karmels St. Josef auf ungerechte Weise verletzt, und zwar durch Andichtung falscher Fehler. Auch dies ist „eine schwere Sünde ex genere suo, und zwar gegen die Gerechtigkeit“. Dazu kommt als erschwerender Umstand, wenn dies durch Geistliche gegenüber geistlichen Personen geschieht und dann auch noch gegen Schutzbefohlene. Es besteht hier die strenge Gerechtigkeitspflicht der Wiedergutmachung, also der Wiederherstellung des guten Rufes der Geschädigten. Ohne Absicht der Wiedergutmachung kann eine solche Sünde in der Beichte nicht nachgelassen werden. War der Herr Distriktobere wenigstens zu so einer Wiedergutmachung bereit?
Die auf diese Weise verunglimpften Karmelitinnen aus Brilon-Wald sahen sich genötigt, eine „Richtigstellung“ zu verfassen und zu verbreiten, um sich gegen die Ausfälle und Diffamationen des Herrn Distriktoberen zu wehren. Darin stellen die Schwestern eindeutig klar, daß es „keine Beeinflussung“ durch den Spiritual gegeben habe, sondern lediglich „fundierte Glaubensunterweisung“, und daß der „Schritt der Lösung von der Priesterbruderschaft“ nicht mit dem Spiritual abgesprochen war. Sie seien keineswegs einseitig informiert gewesen, zumal sie ja auch alle Publikationen der „Piusbruderschaft“ bekommen hätten, und die „ehrabweisenden, subversiven Schriften“, die bei ihnen „kursierten“, hätten hauptsächlich in den Vorträgen und Büchern von Erzbischof Marcel Lefebvre bestanden. „Zur Ergänzung der einseitigen Berichterstattung des Mitteilungsblattes“ hätten sie „(ohne Vermittlung unseres Spirituals) die Stellungnahmen des FSSPX-Widerstandes“ herangezogen, die „von der Priesterbruderschaft pauschal als ‘subversiv’ verurteilt“ würden. Ihr Vertrauen sei nicht durch „Subversion“, sondern durch die „Piusbruderschaft“ selber untergraben worden, und eine Dokumentation ihres Briefwechsels mit Mgr. de Galarreta und P. Schmidberger würde sie bezüglich der Vorwürfe von „Eigensinn, Rechthaberei“ etc. völlig entlasten. „Wir verzichten auf die Veröffentlichung, um nicht unnötig die Persönlichkeiten der Priesterbruderschaft in das Licht ihrer eigenen Unterstellungen zu rücken“, so die Karmel-Schwestern in ihrer Richtigstellung, in dieser schonenden Güte und Sanftmut das gerade Gegenteil des sich als „Dulder Job“ gebärdenden Distriktoberen. Übrigens hätte dieser all diese Fakten leicht selber einsehen können, hätte er sich überhaupt einmal in seinen Jahren als Oberer um einen Einblick in den Karmel bemüht oder wenigstens jetzt die entsprungene, sich am Distriktsitz befindende Außenschwester befragt.
Hat der hochwürdige Herr Distriktobere nach dieser klaren Zurückweisung und Richtigstellung also nun widerrufen, sich entschuldigt, die strikt geforderte pflichtgemäße Wiedergutmachung geleistet? Im Vorwort zum „Mitteilungsblatt“ vom Mai 2013 tut er nichts dergleichen, vielmehr nennt er erneut die Karmelitinnen von Brilon-Wald als Beispiele für „Extremisten“ und „gewiefte Dialektiker“, die „versuchen, subversiv in die Bruderschaft hineinzuwirken“. Statt Widerruf und Wiedergutmachung also erneute Verleumdungen. Moraltheologisch würden wir von einem verstockten Sünder sprechen. Ob der deutsche Distrikt der Priesterbruderschaft unter so einem Oberen noch gedeihen kann?
Manch einer mag sich damit trösten, daß der derzeitige Distriktobere im Sommer durch einen neuen Mann abgelöst wird. Doch wird es dann besser werden? Wie es der Zufall wollte, befindet sich im gleichen Mai-“Mitteilungsblatt“ ein Artikel, welchen der designierte neue deutsche Distriktobere, P. Firmin Udressy, als Co-Autor zu verantworten hat. Darin wird dem Karmel St. Josef in Brilon-Wald „grenzenloser Hochmut“ vorgeworfen und erneut behauptet, dem „bösen Feind“ (den wir ja inzwischen im diabolischen Spiritual enttarnt haben) sei es „gelungen, grenzenlose Verwirrung und Zwietracht zu säen: Die Schwestern glaubten, sich von der Bruderschaft trennen zu müssen“. Es sieht so aus, als müsse man, wenn man in der „Piusbruderschaft“ ein höheres Amt anstrebt, zunächst den „Unbedenklichkeitsnachweis“ erbringen und seine Linientreue unter Beweis stellen, indem man unbescholtene Priester und Nonnen mit abscheulichen Verleumdungen überzieht, ohne sich auch nur die Mühe zu machen, selbst nachzudenken oder nachzuprüfen. Es ist dies wohl eine Art Bewährungsprobe, ob man auch skrupellos genug ist für so einen Posten.
Die Solidaritätsbekundungen der Mitbrüder für den solcherart geschmähten Spiritual hielten sich in Grenzen, sie blieben praktisch zur Gänze aus. Was soll man von so einer „Bruderschaft“ denken, in welcher die eigenen Oberen ihre Untergebenen ungestraft öffentlich verleumden und keiner diesen beisteht? Gilt von so einer Gesellschaft nicht das Wort des Heilands: „Ziehet aus von ihr, mein Volk, auf daß ihr nicht mit ihren Sünden Gemeinschaft habt und daß ihr von ihren Plagen nicht empfanget!“ (Off. 18,4)?
Endgültiger Abschied
Wie ging es nun mit dem Spiritual weiter, nachdem man diesem als „Engel des Lichts“ verkleideten Teufel und Verführer glücklich die Maske vom Gesicht gerissen hatte? Warf man diesen Diabolos endlich aus der heiligen Bruderschaft, damit er dort nicht weiter sein Unwesen treiben und arglose Seelen verführen konnte? Eigentlich hätte, wie angekündigt, 15 Tage nach Empfang der letzten „Monition“ das Ausschlußverfahren gegen ihn beginnen sollen. Diesem sah der Spiritual guten Mutes entgegen, da sich ja dabei nichts anderes als seine völlige Unschuld erweisen konnte. Doch es geschah nichts.
Woche um Woche verging. Das völlige Schweigen war das einzig Auffällige. Seit dem 9. März erhielt der Herr Spiritual keine Rundschreiben und Mitteilungen der Bruderschaft mehr und wurde auch sonst wie nicht vorhanden behandelt. Das „Cor Unum“ betitelte „Vinculum membrorum Fraternitatis Sti. Pii X.“, ein vierteljährlich vom Generalhaus an die Mitglieder verschicktes Periodikum in Heftform mit offiziellen Mitteilungen, vom Monat März 2013 enthielt zwar noch seinen Namen in der Liste der Mitglieder, wurde ihm jedoch nicht mehr zugeschickt. Sonderbarerweise bekamen jedoch die Karmel-Schwestern ein Exemplar zugesandt, obwohl ihr Kloster aus dem Heft inzwischen getilgt und ihr Spiritual daher als Priester ohne Einsatzort verzeichnet war.
Der Herr Spiritual wandte sich daraufhin schriftlich am 25. April an den „Notar“ am Distriktsitz, der die beiden „Monitionen“ mitunterzeichnet hatte, in der Hoffnung, bei diesem eine kundige Auskunft zu erlangen. Er legte ihm im wesentlichen drei präzise Fragen vor: Erstens, ob bei den „Monitionen“ alles nach Recht und Billigkeit zugegangen sei, zweitens, ob er nun noch Mitglied in der Bruderschaft sei oder nicht, drittens, ob der Herr Distriktobere bereit sei, sich für seine Verleumdungen zu entschuldigen und Wiedergutmachung zu leisten. Statt einer Antwort des „Notars“ kam ein etwas wirrer und konfuser Brief des Distriktoberen vom 30. April, in welchem dieser keine der Fragen beantwortete, sondern nur versuchte, von den eigenen Fehlern abzulenken, das eigene Versagen auf den Spiritual abzuwälzen und diesen mit neuen Vorwürfen zu überhäufen, statt die Gelegenheit für eine Entschuldigung zu nutzen.
Nachdem ihm auch noch das Mai-“Mitteilungsblatt“ mit seinen erneuten böswilligen Diffamationen zur Kenntnis gebracht worden war, schrieb der Spiritual am 3. Mai einen Brief an den Generaloberen, in welchem er seinen Austritt aus der Bruderschaft mit sofortiger Wirkung erklärte. Als Begründung gab er das willkürliche, gesetz- und rücksichtslose Verhalten der Oberen an, für welches das Vorgehen P. Schmidbergers nur ein Beispiel war. „Aus all dem ist zu schließen, dass der Geist Gottes die ‘Piusbruderschaft’ längst verlassen und sie der Verblendung und Verstockung anheimgegeben hat“, heißt es in dem Schreiben „Das ist auch kein Wunder bei einer Gesellschaft, deren Obere die Wahrheit und Gerechtigkeit dermaßen mit Füßen treten. Dass auf dem deutschen Distrikt kein Segen mehr liegt, ist offensichtlich.“
Der Spiritual fährt fort: „Es ist daher klar, dass ich so einer Gemeinschaft nicht länger angehören will. Ohnehin bin ich nie in eine ‘Piusbruderschaft’ eingetreten, die ihr Heil in Verhandlungen mit dem konziliaren Rom sucht und vor diesem in Wahrheit längst kapituliert hat, sondern in die Priesterbruderschaft St. Pius X. von Erzbischof Marcel Lefebvre, die nach den glorreichen Bischofsweihen von 1988 unerschrocken den Kampf gegen dieses konziliare Rom geführt hat und es für keine Schande hielt, sondern für eine Ehre, deswegen als ‘schismatisch’ und ‘exkommuniziert’ zu gelten. Dieser Bruderschaft, wie ich sie damals gekannt habe, will ich weiterhin die Treue halten, und habe daher keinen Anteil an der neuen ‘Piusbruderschaft’. Ich erkläre somit meinen Austritt mit sofortiger Wirkung.“ Der Brief endet mit den Worten: „Ich möchte abschließend meinem tiefen Schmerz Ausdruck verleihen, dass es mit der geliebten Priesterbruderschaft St. Pius X. unseres verehrten Gründers Mgr. Marcel Lefebvre so weit hat kommen können. Müsste er nicht mutatis mutandis mit den Worten des Heilands ausrufen: ‘Mein Haus soll ein Gebetshaus heißen; ihr aber
habt eine Räuberhöhle daraus gemacht’ (Mt 21,13)?“
Auf diesen Brief erfolgte keine Reaktion. Man hielt es offenbar nicht einmal für nötig, dessen Empfang zu bestätigen (wie es das Recht eigentlich verlangt), geschweige denn sich beim Herrn Spiritual für immerhin fast 19 Jahre Dienst in der Bruderschaft zu bedanken oder ihm Gottes Segen für die Zukunft zu wünschen oder etwa gar sich bei ihm zu erkundigen, ob man ihm für dieselbe in irgendeiner Weise behilflich sein könne.
Die Zukunft des Karmel St. Josef
Wie geht es mit dem Karmel St. Josef weiter? Die Schwestern führen ihr kontemplatives Leben in der gewohnten Weise fort nach ihren Regeln und Konstitutionen, versorgt mit der Hl. Messe, den Sakramenten und der Glaubensunterweisung durch ihren Spiritual. Entgegen anderslautenden Gerüchten können sie nicht durch die „Piusbruderschaft“ aus ihrem Kloster vertrieben werden, da sich dies samt dem Spiritualshaus in ihrem Besitz befindet.
Allerdings ist die äußere Lage des Klosters sehr ungünstig. Das Gelände liegt in einer schattigen und kühlen, im Winter schneereichen Waldschlucht neben einer vielbefahrenen Bundesstraße, in einer Gegend, wo es weit und breit nur sehr wenige Gläubige und gar keine wirklich katholischen Priester gibt, also auch kaum Unterstützung für das Kloster. Der Spiritual ist durch seinen Dienst für das Kloster wie festgenagelt und hat kaum Gelegenheit, seelsorgliche Fahrten und Reisen in andere Gegenden zu unternehmen, die doch so notwendig wären. Aus all diesen Gründen plant das Kloster einen Umzug in das südliche Deutschland, wo man bessere Verhältnisse erwarten darf.
Dabei ergeben sich im wesentlichen zwei Schwierigkeiten: erstens, das geeignete Objekt zu finden, denn dieses muß eine gute Lage haben und für ein Karmelitinnen-Kloster samt Priesterhaus passen; zweitens die Finanzierung, denn für ein solches Objekt sind mindestens etwa 700.000 EUR zu veranschlagen. Woher soll man dieses Geld nehmen?
Das Grundstück in Brilon-Wald mit dem jetzigen Kloster und der zugehörigen Kapelle wurde ursprünglich von der Priesterbruderschaft St. Pius X. für 1 Mio. DM – völlig überteuert – als zukünftiges Schulgebäude erworben. Als man erkannt hatte, daß es dazu nicht taugte, und etwas Besseres gefunden hatte, wurde es im Jahr 1985 per Schenkung an die Karmelitinnen übertragen oder besser abgeschoben. Der Schenkungsvertrag sah dabei vor, daß das Grundstück „entschädigungslos“ an die Priesterbruderschaft zurückübertragen werden müsse, wenn das Kloster einer anderen Bestimmung als der eines Karmeliterklosters zugeführt werden sollte.
Trotz Schenkungsvertrag zahlten die Karmelitinnen von Brilon-Wald getreulich den Kaufpreis und sogar etwas mehr an die Priesterbruderschaft zurück, allerdings als „Spenden“ deklariert. Außerdem investierten sie viel Geld in Sanierungs-, An- und Umbaumaßnahmen, kauften das Spiritualshaus und noch einiges an Gelände dazu, ließen das Spiritualshaus renovieren und umbauen und alles mit einer hohen Klostermauer umziehen. Müßte also bei einem Wegzug und einer allfälligen Rückgabe an die Priesterbruderschaft nicht all das entsprechend finanziell honoriert werden? Leider ist nach allen bisherigen Erfahrungen zu befürchten, daß sich die „Piusbruderschaft“ auf den Buchstaben des Gesetzes berufen wird und die Karmelitinnen somit leer ausgehen, also ohne irgendwelche Entschädigung von vorne beginnen müssen. Doch unser Vertrauen gilt nicht den Menschen, sondern Gott. „In te, Domine, speravi, non confundar in aeternum.“
Quelle: http://mitderimmaculata.blogspot.ch/2013/05/der-karmel-st-josef-und-die.html
